Schulordnung (Fassung vom 09. Dezember 2014)

Diese Schulordnung bildet den Rahmen für die gemeinsame Arbeit an der Schule. Für ein gutes Zusammenleben in der Schule ist es wichtig, bestimmte Regeln einzuhalten, die es Schülerinnen/ Schülern und Lehrerinnen/Lehrern ermöglichen, die Ausbildungsziele gemeinsam zu erreichen.

1. Die wesentliche Grundlage des Zusammenlebens und -arbeitens ist gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. Das bedeutet, dass wir die Anderen achten und respektieren und nicht behindern, gefährden oder verletzen. Ebenso sind das Eigentum aller Beteiligten und die Einrichtungen der Schule sorgsam zu behandeln. Grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden von dem verantwortet und ersetzt, der sie verursacht hat. Alle Schäden sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.

2. Die Unterrichtszeiten und Pausen sind wie folgt festgelegt:

    7:30 - 9:00 Uhr       1. + 2. Stunde
    9:00 - 9:15 Uhr       1. Pause
    9:15 - 10:45 Uhr     3. + 4. Stunde
    10:45 - 11:00 Uhr    2. Pause
    11:00 - 12:30 Uhr    5. + 6. Stunde
    12:30 - 12:55  Uhr   3. (Mittags-)Pause
    12:55 - 14:25 Uhr    7. + 8. Stunde

Eine Veränderung der Pausen ist aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen möglich. Die Aufsichtspflicht muss gewährleistet sein.

3. Pausenregelung:

a) Halten Sie sich vor Unterrichtsbeginn entweder auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle auf. Die Flure oder Klassenräume dürfen erst zum Unterrichtsbeginn aufgesucht werden. Die Seiteneingänge des Hauptgebäudes im Dammweg bleiben - außer bei Gefahr - geschlossen. Benutzen Sie bitte immer den Haupteingang, der ab 7 Uhr geöffnet ist.

b) Verlassen Sie zur Pause den Unterrichtsraum! (Ausnahme nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch eine verantwortliche Lehrkraft)

c) Die Unterrichtsräume werden während der Pausen abgeschlossen, um Ihr Eigentum sowie Geräte und Schulunterlagen zu sichern. Bitte das Licht ausschalten und den Raum lüften.

d) Während der Pausen halten Sie sich bitte auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle auf. Treppen müssen aus Sicherheitsgründen frei bleiben!

Verlassen des Schulgeländes während der Pausen:

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8-10 ist das Verlassen des Schulgeländes nicht erlaubt.

Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11 können die Schule in den Pausen verlassen.
Nach Verlassen des Schulgeländes entfällt die Aufsichtspflicht der Schule und der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Es sei denn, Sie müssen aus schulischen Gründen das andere Schulgebäude aufsuchen.

4. Fahrräder und Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Zweiräder haben gesonderte Parkplätze und dürfen nicht die Pkw-Plätze blockieren. Die Zufahrten für Feuerwehr- und Krankentransportfahrzeuge sowie zu den Eingängen der Fachpraxisgebäude sind unbedingt freizuhalten. Für entstandene Schäden an den abgestellten Fahrzeugen oder deren Verlust kann keine Haftung übernommen werden.

Parken auf dem Schulgelände: Werden die schuleigenen Parkplätze oder die Zufahrtswege dazu benutzt, um durch lautstarke Beschallung den Schulbetrieb oder die Anwohner zu belästigen, erlischt die generell ausgesprochene Parkerlaubnis.

5. Abhanden gekommenes Eigentum ist nicht versichert. Fundgegenstände sind bei einem der Hausverwalter abzugeben.

6. Schulbesuch

a) Der regelmäßige und pünktliche Schulbesuch ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch unbedingt notwendig für das Erreichen des gewählten Bildungszieles. Nur triftige Gründe rechtfertigen deshalb ein Fernbleiben vom Unterricht. Für jeden versäumten Unterrichtstag ist dem Klassenlehrer innerhalb einer Woche vom Ausbildungsbetrieb, von einem Erziehungsberechtigten/Unterhaltspflichtigen oder von der volljährigen Schülerin/dem volljährigen Schüler selbst eine schriftliche Begründung für das Fehlen unaufgefordert vorzulegen.

Vollzeitschülerinnen und -schüler müssen spätestens nach drei Unterrichtstagen den Grund des Fernbleibens mitteilen.

b) Die Schule kann bei längerer oder häufiger Erkrankung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Eine ärztliche Bescheinigung kann auch dann verlangt werden, wenn während der Fehlzeit eine Klassenarbeit geschrieben wurde oder aber die Klassenkonferenz dieses beschließt. Sollten Zweifel an der ausgestellten ärztlichen Bescheinigung bestehen, ist die Schule berechtigt, ein amtsärztliches Attest zu verlangen.

c) Der Klassenlehrer kann Beurlaubungen aus persönlichen oder betrieblichen Gründen für maximal zwei Tage pro Schuljahr genehmigen. Darüber hinausgehende Beurlaubungen müssen beim Schulleiter beantragt werden. Die Schülerin/der Schüler darf erst dann dem Unterricht fernbleiben, wenn die Beurlaubung genehmigt ist. Der Schulleiter kann bestimmen, in welchen Fällen versäumter Unterricht nachzuholen ist. Betrieblicher Erholungsurlaub ist grundsätzlich in den Schulferien zu nehmen. Beurlaubungen in der letzten Woche vor und der ersten Woche nach den Schulferien sind nur in ganz begründeten Ausnahmefällen möglich. Urlaubsgesuche müssen immer rechtzeitig schriftlich beantragt werden.

7. Wechsel des Ausbildungsberufes, Wohnortwechsel und andere Veränderungen der Personalien sind den Klassenlehrerinnen/dem Klassenlehrer und dem Sekretariat unverzüglich mitzuteilen.

8. Das Rauchen und der Gebrauch von E-Zigaretten ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände  grundsätzlich nicht  gestattet!

Raucherzonen sind die an den beiden Standorten ausgewiesenen kreiseigenen Flächen.

9. Der Genuss von Alkohol und anderen Drogen ist nicht erlaubt.

10. Das Mitführen von Waffen aller Art ist verboten.

11. Unsere Hausverwalter müssen ein sehr großes Gelände sauber halten. Deshalb entsorgen Sie bitte Abfall in den entsprechenden Behältern. Vermeiden Sie Müll! Die Klassen sind zudem in einen separat geregelten Reinigungsdienst eingebunden.

Mit Sitzgruppen, Bistrotischen und Dekorationen wurde für Sie eine in den Pausen möglichst angenehme Atmosphäre geschaffen.

Die Tische und das Umfeld sind nach jeder Nutzung im sauberen und leergeräumten Zustand zu  verlassen. Die Dekorationen dürfen nur von den dafür zuständigen Klassen verändert werden.

12. Als anerkannte Umweltschule sind das Energiesparen und die Mülltrennung selbstverständlich. Über die entsprechenden Regeln werden Sie schriftlich in Kenntnis gesetzt.

13. Das Mitführen von Tieren aller Art ist nicht gestattet.

14. Handys und Multimedia-Geräte dürfen während der Unterrichtsstunden nur mit Genehmigung der Lehrkraft genutzt werden.

15. Unfälle innerhalb des Schulgeländes und auf dem direkten Schulweg sind umgehend im      Sekretariat zu melden.

16. Landeseigene Schulbücher, die den Schülerinnen/Schülern leihweise überlassen werden, sind pfleglich zu behandeln und bei Ausscheiden aus der Schule unaufgefordert zurückzugeben. Nicht abgegebene oder erheblich beschädigte Bücher müssen ersetzt werden. Die Ausgabe der Zeugnisse erfolgt nach vollständiger Rückgabe der Bücher.

17. Alle Schülerinnen/Schüler haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten an die Schülervertretung, die Verbindungslehrerin/den Verbindungslehrer, die Beratungslehrerin/den Beratungslehrer, die Lehrerinnen und Lehrer oder an den Schulleiter zu wenden.

18. Die autonome EDV-Nutzung (Recherche im Internet u. ä.) durch Schülerinnen und Schüler ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch eine Lehrkraft möglich. Dabei dürfen nur unterrichts- oder sachbezogene Seiten aufgerufen werden (Siehe auch Raumnutzungsordnung).

Anmerkungen:

Die vorstehende Schulordnung ist in Zusammenarbeit von Schülervertretung, Schulvorstand, Plenum und Elternbeirat auf der Grundlage des geltenden Schulgesetzes entstanden. Sie wird ggf. aktuellen Entwicklungen angepasst.

Trotz dieser Ordnung sind Konflikte nicht auszuschließen. Zur Konfliktlösung stehen die Lehrkräfte bzw. dafür besonders qualifizierte Lehrkräfte und ein von Schülerinnen und Schülern getragenes Streitschlichterteam zur Verfügung.

Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Schulordnung werden angemessene Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.

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