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Liebe Lernende,

aufgrund der massiven Sturm- und Orkanwarnungen habe ich zu Ihrer Sicherheit entschieden, dass der Präsenzunterricht am Donnerstag, d. 17.02.2022 ausfällt.
Entsprechend dem regulären Stundenplan wird in allen Klassen durch die Lehrkräfte Distanzunterricht angeboten.

Bitte informieren Sie sich auch auf der Hompage des Kultusministeriums
https://kultusministerium.hessen.de/
und der Hompage unserer Schule.

Wie der Unterricht am Freitag, d. 18.02.2022 durchgeführt wird, entscheide ich bis spätestens morgen um 12:00 Uhr und werde Sie hier informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße

R. Klinder, Schulleiter

 

Schreiben des Hessischen Kultusministeriums:

 

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

nach aktueller Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Hessen in der Nacht von Mittwoch (16.02) auf Donnerstag (17.02)sowie im Verlaufe des Donnerstags und des Freitags(18.02) mit schweren Sturm-und Orkanböen zu rechnen.Wenn nicht bereits Verfügungen bzw. Entscheidungen Ihres Schulträgers bzw. von Ihnen (siehe 2.) getroffen worden sind, bitte ich Sie nachdrücklich, für Ihre Schule Vorsorge für den Schulbetrieb zu treffen und dabei Folgendes zu beachten:

  1. Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Eltern entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule von den Eltern auf den bekannten Wegen zu informieren.
  2. Als Schulleiterin bzw. als Schulleiter können Sie – möglichst nach Rücksprache mit dem Schulträger – entscheiden, den Präsenzunterricht nicht stattfinden zu lassen oder frühzeitig zu beenden, damit keine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler entstehen kann.
    a) Bei Unterrichtsausfall am Morgen müssen Sie für die dennoch eintreffenden oder bereits schon anwesenden Schülerinnen und Schüler bestmöglichst die übliche Betreuung gewährleisten, bis diese den Heimweg wieder gefahrlos antreten.
    b) Bei vorzeitigem Unterrichtsende müssen Sie ebenfalls für die noch anwesen-den Schülerinnen und Schüler die übliche Betreuung gewährleisten, bis diese den Heimweg wieder gefahrlos antreten.
  3. Ihre Entscheidung müssen Sie den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern auf den von Ihnen verabredeten üblichen Kommunikationswegen bekannt machen.
  4. Sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände entsteht (z.B. durch umfallende Bäume, schwere Schäden amGebäude), entscheidet der Schulträger über eine etwaige Schulschließung.
  5. Sollten Sie sich in Anbetracht der zu erwartenden Gefahren für einen vollständigen Ausfall des Präsenzunterrichts entscheiden, bitte ich gleichzeitig, möglichst alternative digitale Unterrichtsangeboteanzubieten.Lehrkräfte haben ihren Unterrichtsverpflichtungen in der Schule oder von zu Hause nachzukommen.Ich danke Ihnen sehr für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Manuel Lösel

Staatssekretär

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