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MINISTERSCHREIBEN AN DIE ELTERN VOM 09. MÄRZ 2021

Aktuelle Information für Eltern zum Schul- und Unterrichtsbetrieb vor und nach den Osterferien, insbesondere zum Wechselunterricht ab dem 22. März für alle Jahrgangsstufen (mit Ausnahme der Abschlussklassen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern,

heute möchte ich Sie über unsere Planungen für den weiteren Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien und die verbleibende Zeit bis dahin informieren.

Wie bereits angekündigt, wollen wir nach den Osterferien, das heißt ab dem 19. April 2021, den nächsten großen Öffnungsschritt in den Schulen hin zu mehr Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler gehen. Vorbehaltlich des Infektionsgeschehens sollen die Jahrgangsstufen 1 bis 4 dann wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb (das heißt Unterricht an jedem Schultag) zurückkehren und die übrigen Jahrgangsstufen (mit Ausnahme der sich bereits im Präsenzunterricht befindlichen Abschlussklassen) im Wechselmodell unterrichtet werden.

Nach wie vor müssen wir aber besonnen handeln und bei jedem Öffnungsschritt in den Schulen mit Bedacht vorgehen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir die erreichten Erfolge nicht verspielen. Daher ist es für einen sicheren Schulbetrieb von großer Bedeutung, dass in Hessen bereits jetzt Lehrkräfte und schulisches Personal an Grund-und Förderschulen geimpft werden. Wir streben außerdem an, den Lehrkräften und dem sonstigen Personal aller anderen Schulformen nach Ostern ein Impfangebot zu machen.

Darüber hinaus werden die Schulöffnungen in Hessen weiterhin durch wöchentliche anlasslose Tests für Lehrkräfte und schulisches Personal begleitet. Hinzu kommen laut Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 kostenlose anlasslose Schnelltests für alle, also auch für Schülerinnen und Schüler, in Arztpraxen, Apotheken und Testcentern.

Auf Basis dieser erfreulichen Entwicklung wollen wir mit Blick auf die Bedürfnisse derjenigen Kinder und Jugendlichen, die sich seit Mitte Dezember ausschließlich im Distanzunterricht befinden, die Zeit vor den Osterferien zum Einstieg in den Wechselunterricht nutzen.

Dies bedeutet, vorbehaltlich des Infektionsgeschehens, für die letzten beiden Wochen vor den Osterferien, ab Montag, dem 22. März 2021:

  • Für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen, die weiterhin grundsätzlich in Präsenz unterrichtet werden) findet landesweit Wechselunterricht statt und
  • der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 mit dem Angebot einer Notbetreuung wird unverändert fortgeführt.

Bei der konkreten Ausgestaltung des Einstiegs in den Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 besitzen die Schulen in der Zeit vor Ostern größtmögliche Gestaltungsfreiheit, wobei für jede Schülerin und jeden Schüler an mindestens einem Tag pro Woche Präsenzzeit in der Schule stattfinden soll.

Der Wechselunterricht findet in der Regel in geteilten Klassen und Kursen statt, wobei die Schulleitung bei kleinen Klassen und Kursen auf eine Teilung verzichten kann. Selbstverständlich sind hierbei die maßgeblichen Hygienebestimmungen – vor allem hinsichtlich der Pflichten zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zur Einhaltung des Mindestabstands sowie der daraus resultierenden Gruppengrößen – einzuhalten.

Die Präsenzzeit in der Schule vor den Osterferien dient ausdrücklich nicht der Erbringung verbindlicher schriftlicher Leistungsnachweise. Vielmehr möchten wir den Schülerinnen und Schülern nach den vielen Wochen des Distanzunterrichts die schrittweise Rückkehr in einen geregelten Präsenzunterricht ermöglichen. Uns ist bewusst, dass die zurückliegende Zeit für Sie und Ihre Kinder sehr anstrengend war. Wir haben Ihnen daher

Hinweise zusammengestellt, die zur Bewältigung dieser besonderen und zum Teil schwierigen Situation beitragen können. Sie finden diese Hinweise unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schule....

Liebe Eltern, die bisherige Entwicklung der Pandemie hat uns leider gezeigt, dass verlässliche Planungen nur sehr eingeschränkt möglich sind. Auch bei dem für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 angedachten Öffnungsschritt vor den Osterferien kann daher nicht sicher ausgeschlossen werden, dass die bisher geltenden Regelungen angesichts des Infektionsgeschehens weiter Bestand haben und der für Montag, den 22. März 2021, geplante Einstieg in den Wechselunterricht für diese Jahrgangsstufen kurzfristig vertagt werden muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn der landesweite Inzidenzwert bis dahin über 100 steigen sollte.

Zudem können weiterhin unabhängig von den vom Hessischen Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelungen – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – regionale oder schulbezogene Maßnahmen zum Beispiel durch die Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulträgern und Staatlichen Schulämtern angeordnet werden.

Lassen Sie uns trotzdem gemeinsam optimistisch auf die kommenden Wochen blicken. Mehr Impfungen und eine größere Zahl an Tests ermöglichen uns mehr Kontrolle über die Pandemie und damit auch mehr Normalität für Ihre Kinder. Dafür setze ich mich auch weiterhin mit ganzer Kraft ein. Ich danke Ihnen und Ihrer Familie herzlich für Ihre Geduld und Ihren Einsatz in den vergangenen Wochen.

Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Anlage: Hinweise zur Leistungsfeststellung und -bewertung im Schuljahr 2020/2021, zur Ausgestaltung des Wechselunterrichts für die höheren Jahrgänge bis zu den Osterferien und zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

 

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/aktuelle-information-fuer-eltern-zum-schul-und-unterrichtsbetrieb-vor-und-nach-den-osterferien

Sarahvaupel

Von der Chemisch-Technischen Assistentin zur Erzieherin – Mit dem Mut zur Veränderung Quereinsteigerin

Sarah Vaupel berichtet über ihre Ausbildung am BerufsschulCampus Schwalmstadt

Liebe Sarah, du bist - etwas verspätet - erst im Herbst 2018 zu uns an den BerufsschulCampus Schwalmstadt gekommen, um hier deine Ausbildung zur Erzieherin zu absolvieren. Bitte gib uns mal einen Eindruck, welche Gedanken dir am Abend vor deiner Einschulung durch den Kopf gingen und wie es dir am ersten Schultag in deiner neuen Klasse ergangen ist.

Hallo Frau Heine, natürlich war ich sehr gespannt, was auf mich zukommt, was mich erwartet - ich war ja lange „draußen“ aus dem Schulleben. Ich hatte etwas Sorge, dass ich die Älteste in der Klasse bin und dadurch nicht so leicht Anschluss finde. Aber diese Befürchtung war schnell verflogen, denn zum einen war ich nicht die einzige Quereinsteigerin in ihrer Klasse und zum anderen habe ich schnell gemerkt, dass ich meine Erfahrungen in den Unterricht einbringen kann und dass andere Sichtweisen positiv wahrgenommen werden. Ich habe mich in diesem „bunten Haufen“ schnell heimisch gefühlt.

Du hast deine Ausbildung zur Erzieherin als sogenannte „Quereinsteigerin“ begonnen. Was hast du vorher beruflich gemacht und was hat dich bewogen, noch einmal von Neuem zu beginnen?

Ich war zunächst als Chemisch-Technische Assistentin tätig, später dann als Sicherheitsfachkraft, also in der „Security“. Danach habe ich als Produktionsmitarbeiterin bei Freudenberg meinen Lebensunterhalt verdient. Zuletzt war ich Wägerin bei Oppermann und dort für die Verladung und Abnahme von Kies, Sand und Beton zuständig und bin dabei einen ziemlich großen Radlader gefahren. Alle meine Jobs waren männlich dominierte Berufe, die nicht so familienkompatibel sind. Als ich dann Mutter wurde und mein Sohn Schorsche auf die Welt kam, wollte ich mich nochmal neu orientieren. Ich wollte einen Beruf, der Sicherheit bietet und der kinder- bzw. familienfreundlicher ist.

Wie lange hat es gedauert bis du dir sicher warst, dass du Erzieherin werden möchtest und du deine Bewerbung bei uns abgegeben hast?

In 2016 habe ich mit meiner Schwangerschaft meinen Job bei Oppermann beendet. Ich wollte mich zunächst erstmal voll und ganz auf mein Kind konzentrieren. Irgendwann war mir klar, dass ich Erzieherin werden möchte und so habe ich dann Kontakt zur Fachschule hier in Ziegenhain aufgenommen. Beim Erstgespräch in der Schule wurde ich darauf hingewiesen, dass ich noch praktische Erfahrung im sozialen Bereich benötige, um aufgenommen werden zu können. Also absolvierte ich im Sommer 2018 ein Praktikum in einer Kita. Nachdem Schorsche dann auch in seiner Kita eingewöhnt war, konnte es mit der Ausbildung am BerufsschulCampus losgehen. Ich bin also etwas später in das Schuljahr gestartet. Klar, musste ich das Verpasste nachholen, aber das war machbar.

Eine persönliche Entscheidung zu treffen ist das eine, die formalen Voraussetzungen für eine Umschulung zu erfüllen das andere – wie muss man sich das Prozedere bei der Agentur für Arbeit vorstellen? Hast du Unterstützung von jemandem erhalten?

Man sagte mir dort, wenn ich diesen Weg einschlagen wolle, dann nur mit ganzem Herzen! Man gab mir relativ schnell das „go!“ für die Bewerbung an der Fachschule, aber unter der Bedingung, dass ich keine allzu großen Fehlzeiten anhäufe und dass ich das Anerkennungsjahr nicht splitte, sondern in einem Jahr durchziehe. Dafür bekam ich während der Schulzeit finanzielle Unterstützung beim Lebensunterhalt und auch wenn in Schule mal Kosten anfielen, wurden diese von der Agentur für Arbeit übernommen. Außerdem war es mir wichtig, einen Ansprechpartner während der Ausbildung zu haben – die Agentur für Arbeit hat mir auch Rückhalt gegeben.

Du bist zudem Mutter und warst eine Zeit lang unter der Woche auch alleinerziehend. Wie hast du das alles unter einen Hut bekommen?

Man muss unbedingt einen Plan haben! Zunächst muss man sein Kind gut versorgt und untergebracht wissen: Ich habe Modul 3 in der Kita gebucht, das heißt Schorsche war und ist auch jetzt von 7:00 bis 16:30 Uhr in der Kita. Ich war morgens in der Schule, wenn ich nach Hause gekommen bin, musste ich mich sofort hinsetzen und die Schulaufgaben erledigen. Jetzt komme ich nachmittags von der Arbeit. Dann war und ist „quality-time“ mit meinem Sohn angesagt: Nach der Arbeit verbringe ich immer viel Zeit mit ihm. Das ist total wichtig, dass man auch abschalten kann. Auch für das Kind ist es wichtig, dass man das gut trennen kann. Klar, war das oft auch sehr anstrengend und nicht immer rosig. Ich habe manchmal geheult und gedacht, ich schaffe das alles nicht. Aber ich hatte immer auch Rückhalt von meiner Familie und ja auch etwas Positives vor Augen! Das hat mich dann wieder stark gemacht meinen Plan durchzuziehen.

Gibt es prägende Erinnerungen an die Zeit am BerufsschulCampus bzw. der Fachschule für Sozialwesen in Ziegenhain?

Ach, da gibt es viele schöne Erinnerungen! Ich fand es toll, dass wir zu besonderen Anlässen gemeinsam in der Klasse gefrühstückt haben und immer etwas zu lachen hatten. Man hat sich gegenseitig wahrgenommen und respektiert, auch wenn wir so verschieden waren – die Altersspanne ging ja von 18 bis Mitte 30. Auch an unsere Kennenlern-Fahrt am Edersee denke ich zurück oder an die Übernachtung im Wald. Es war viel familiärer Zusammenhalt in der Klasse, das war ein schönes Gefühl. Wir haben echt viel gelacht und viele spannende Sachen erlebt. Dann finde ich bemerkenswert, was man in zwei Jahren alles lernt; die Ausbildung ist echt komplex und entspricht überhaupt nicht dem Klischee, das manche noch in den Köpfen haben, so nach dem Motto „Ach, die machen eh nicht viel.“ Ganz im Gegenteil, der Stoff ist sehr umfangreich und dass ich so viel gelernt habe, finde ich immer noch bemerkenswert. Ich habe an der Schule auch Menschen getroffen, die mir etwas bedeuten und zu denen ich auch jetzt noch Kontakt habe.

Dein vorheriger Beruf war inhaltlich ja sehr weit weg von dem der Erzieherin. Inwiefern hast du dich persönlich verändert in dieser Zeit der Ausbildung? Hast du neue Seiten an dir entdeckt, die in deinem vorherigen Beruf keine Rolle spielten oder auch keine Rolle spielen durften?

Ich war immer eher Einzelgängerin und jetzt als Erzieherin merke ich, dass ich doch sehr gesellig bin und das Miteinander genieße. Auch in der Kita, in der ich gerade mein Anerkennungsjahr absolviere, hat man mich so freundlich aufgenommen. Das fühlt sich richtig toll an! Ich habe eine kreative Ader und viel Phantasie – beides kann ich in den Beruf voll einbringen. Das macht mich zufrieden.

Du absolvierst zurzeit dein Anerkennungsjahr in der Kita „Regenbogen“ in Ziegenhain. Was möchtest du den Kindern mitgeben auf ihren Lebensweg?

Im Moment ist es mir ein Anliegen, die Kinder mit aller Kraft aus dieser dunklen Zeit herauszuholen und sie mit ihren Ängsten nicht allein zu lassen. Zum Teil war die Stimmung unter den Kindern wegen Corona sehr angespannt und traurig. Kinder äußern ihre Sorgen und Ängste oft leise und versteckt zwischen den Zeilen. Man muss schon genau hinhören und sehr feinfühlig sein, um zu verstehen, was sie mit sich herumtragen. Ich will genau hinhören und ihre Botschaften aufgreifen, ihnen Mut machen und ihnen die Verzweiflung nehmen, die ich manchmal spüre. Kinder sollten unbeschwert spielen und lachen dürfen und nicht darüber nachdenken müssen, ob der Kontakt zu anderen gefährlich sein kann.

Nun ist auch das 3. Ausbildungsjahr fast geschafft: Wenn du deiner Zeit am BerufsschulCampus eine Überschrift geben solltest, wie würde diese lauten?

Oh, da muss ich mal überlegen. Ich glaube sie lautet: Mut zur Veränderung! Und ich weiß, es war die richtige Entscheidung für mich. Es fühlt sich gut an.

Was würdest du all denen sagen, die auch über einen Quereinstieg in den Erzieherberuf - bzw. über eine Ausbildung zum/zur ErzieherIn bei uns am BerufsschulCampus in Ziegenhain nachdenken?

Traut euch, es lohnt sich. Wo man gefordert wird, kann sich Persönlichkeit entwickeln!

Herzlichen Dank für das Interview, Sarah! Es hat mich gefreut, dich wiederzusehen. Ich wünsche dir weiterhin alles Gute. (Quelle: Sarah Vaupel/Martina Heine)

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Liebe Schulgemeinde, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, 

nachfolgend finden Sie Informationen zum aktuellen Hygieneplan (Stand 11. Februar 2021) zum Download:

  • Hygieneplan7.0: Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen (Stand 11. Februar 2021)
  • Hygieneplan7.0_Anlage1: Aktuelle Darstellung der Maßnahmen für Kinder und Jugendliche an den Schulen des Landes Hessen anhand des Leitfadens – „Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21“ – Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation 
  • Hygieneplan7.0_Anlage2: Sportunterricht und außerunterrichtliche Sport- und Bewegungsangebote während der Corona-Pandemie
  • Hygieneplan7.0_Anlage3: Musikunterricht und außerunterrichtliche musikalische Angebote während der Corona-Pandemie 
  • Hygieneplan_7.0_Anlage4: Hinweise „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen“ (Stand 1. Dezember 2020)

 

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MINISTERBRIEF AN DIE ELTERN VOM 11. FEBRUAR 

- Maßnahmen ab dem 22. Februar - 

Wechselunterricht für Jahrgangsstufen 1 bis 6 ab 22. Februar - Einrichtung einer Notbetreuung - Maskenpflicht im Unterricht ab Jahrgangsstufe 1 - Fortsetzung des Distanzunterrichts für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (Ausnahme: Abschlussklassen) - Präsenzunterricht für Q2 sowie für Vorkurse an den Abendgymnasien und Hessenkollegs ab dem 22. Februar
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

wieder haben in dieser Woche Bund und Länder über das weitere Vorgehen zur Bewältigung der für uns alle sehr belastenden Corona-Pandemie beraten. Erfreulich ist, dass nun erste Lockerungen der geltenden Beschränkungen insbesondere für die Schulen beschlossen worden sind. Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen erfreulicherweise zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Dafür gebührt Ihnen und Ihren Kindern unser Dank! Mit Blick auf die Mutationen des Virus ist es allerdings erforderlich, möglichst niedrige Infektionszahlen (deutlich unter einer Inzidenz von 50) zu erreichen. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden. Dennoch sind sich alle Beteiligten darüber einig, dass schrittweise Lockerungen im Betreuungs- und Bildungsbereich unter Einhaltung der Hygieneregeln vertretbar und notwendig sind. Dies bedeutet für den Schulbetrieb ab dem 22. Februar folgendes:

1. Jahrgangsstufen 1 bis 6

Wie geplant werden die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, Vorklassen sowie die Vorlaufkurse ab Montag, dem 22. Februar, in den Wechselunterricht in geteilten Klassen an die Schulen zurückkehren. Masken, Lüften und die strenge Einhaltung von Hygienemaßnahmen sind hierbei weiterhin unerlässlich. Über die konkrete Ausgestaltung des Wechselunterrichts (zum Beispiel tage- oder wochenweiser Wechsel) entscheidet die Schule Ihrer Kinder und wird Sie darüber informieren.

Notbetreuung im Rahmen des Wechselunterrichts

Sie haben Ihre Kinder in den zurückliegenden Wochen mit großer Mehrheit zuhause betreut. Für den Kraftakt, den Sie dabei geleistet haben, ist Ihnen die Hessische Landesregierung sehr dankbar. Auch während des Wechselunterrichts sind wir weiterhin auf Ihre Unterstützung angewiesen, damit Ihr Kind während der Phasen des Distanzunterrichts möglichst zuhause betreut werden kann. Bei dringendem Betreuungsbedarf wird in der Schule jedoch eine Notbetreuung angeboten. Da im Rahmen des Wechselunterrichts wegen der geteilten Klassen sehr viele Lehrkräfte und ein Großteil der in der Schule zur Verfügung stehenden Räume benötigt werden,kann an der Notbetreuung nur eine begrenzte Anzahl von Schülerinnen und Schülern teilnehmen.

Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern

a. eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen. Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen,

b. die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,

c. ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, die eine besondere Betreuung erfordert oder

d. ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt.

Um Ihre Berufstätigkeit nachweisen zu können, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von der Schule Ihres Kindes.

2. Maskenpflicht im Unterricht und in der Notbetreuung

Künftig ist für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Jahrgang wie auch für ihre Lehrerinnen und Lehrer das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Alltagsmaske, Community-Maske) auch im Unterricht und in der Notbetreuung verpflichtend. Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Nach Möglichkeit sind in allen Jahrgangsstufen medizinische Gesichtsmasken (sog. OP-Masken) zu tragen. In der Schule werden regelmäßige Maskenpausen eingeplant. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind die Maske mindestens einmal täglich wechselt und geben Sie ausreichend Masken zum Wechseln mit.

3. Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen)

Die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) verbleiben bis auf Weiteres im Distanzunterricht. Leistungsnachweise in Form von Klassenarbeiten, Klausuren und sonstigen Prüfungen in Präsenz finden während des Distanzunterrichts auch weiterhin nicht statt. Ersatzleistungen sind alternativ möglich. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens, um auch diesen Jahrgangsstufen sobald wie möglich so viel Präsenzunterricht wie infektiologisch vertretbar anbieten zu können.

4. Abschlussklassen und Q2

Die Schülerinnen und Schüler an gymnasialen Oberstufen und beruflichen Gymnasien sowie Studierende an Abendgymnasien und Hessenkollegs in der Q2 (12. Klasse) erhalten ab dem 22. Februar 2021, wie schon die Abschlussklassen und -jahrgänge, ebenfalls Präsenzunterricht bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Dies schließt auch die Schülerinnen und Schüler aus den Abschlussjahrgängen im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ein. An den Schulen für Erwachsene treten ebenso die Vorkurse an Abendgymnasien und Hessenkollegs ab dem 22. Februar 2021 in den Präsenzunterricht; an Abendhauptschulen erhalten das erste und zweite Semester und an Abendrealschulen das dritte und vierte Semester Präsenzunterricht. Der Präsenzunterricht kann, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, auch phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden.

Regionale Regelungen

Weiterhin können – unabhängig von dieser vom Hessischen Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelung – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort regionale oder schulbezogene Maßnahmen z. B. durch die Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulträgern und Staatlichen Schulämtern angeordnet werden. Alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in den Präsenzunterricht gehen können, und deren Familien muss ich leider noch um etwas Geduld bitten. Falls der Trend zur Reduzierung der Neuinfektionen anhält, planen wir, auch sie so bald wie möglich wieder in die Schulen zurückzuholen.

Lassen Sie uns mit Zuversicht nach vorne blicken. Ich hoffe, dass wir bald weitere Schritte hin zu mehr schulischer Normalität und zu einer Entlastung Ihres Familienalltags gehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

 

 

 

 

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MINISTERSCHREIBEN VOM 08. Februar 2021


- Informationen zum Planungsstand -

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Corona-Virus hält nicht nur die ganze Welt, sondern auch uns in Hessen und insbesondere mehr als 750.000 Schülerinnen und Schüler und deren Familien seit fast einem Jahr in Atem. Die aktuelle Situation, die seit den Weihnachtsferien gilt, verlangt allen Schülerinnen und Schülern und Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigten seit vielen Wochen enorme Ausdauer und Disziplin ab. Die Familien in unserem Land sehnen sich nach Normalität und schulischem Alltag. Kinder und Jugendliche vermissen Kontakte mit Gleichaltrigen und den persönlichen Austausch mit ihren Lehrkräften. Für Ihr Durchhaltevermögen und Ihre Flexibilität darf ich Ihnen im Namen der Hessischen Landesregierung und ganz persönlich ausdrücklich danken. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die möglichen weiteren Maßnahmen informieren.

Aktuell entwickeln sich die Infektionszahlen in unserem Land insgesamt rückläufig. Dennoch bereitet uns das Auftreten der Virusmutationen unter anderem aus England, Südafrika oder Brasilien Sorgen, da deren konkrete Auswirkungen derzeit noch nicht in ausreichendem Maße abgeschätzt werden können. Zu welchem genauen Zeitpunkt Ihre Kinder wieder zumindest tageweise im Wechselunterricht in die Schule gehen können, hängt maßgeblich von der Entwicklung der Pandemie in den kommenden Tagen ab. Die Bundeskanzlerin wird über das weitere Vorgehen gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder voraussichtlich am Mittwoch, dem 10. Februar, entscheiden. Die Hessische Landesregierung wird dazu am Tag danach die Beschlüsse fassen, über die ich Sie umgehend informieren werde. Es bleibt das erklärte Ziel, so viel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten.

Für unsere Planungen bedeutet dies:

Die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) verbleiben voraussichtlich bis auf Weiteres im Distanzunterricht. Wir hoffen sehr, auch diesen Jahrgängen schon bald eine Perspektive für die Rückkehr in ein Wechselmodell geben zu können.

Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, planen wir, die Jahrgangsstufen 1 bis 6 zwar nicht wie ursprünglich vorgesehen ab dem 15. Februar, jedoch ab dem 22. Februar im Wechselmodell zu unterrichten. Das bedeutet, dass bis dahin weiterhin so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich zuhause lernen und von dort am Distanzunterricht teilnehmen sollen. Ich bitte Sie herzlich um Ihr Verständnis für diese Verschiebung, die den oben genannten Gründen geschuldet ist.

Über die konkrete Ausgestaltung des Wechselunterrichts (zum Beispiel tage- oder wochenweiser Wechsel) entscheidet die Schule Ihrer Kinder und wird Sie darüber informieren. Dabei wird sichergestellt, dass der Schwerpunkt auf den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und (in der Grundschule) Sachunterricht liegt.

Bei dringendem Betreuungsbedarf wird im Rahmen des Wechselmodells eine Notbetreuung angeboten. Hierzu und zu etwaigen weitergehenden Regelungen die Maskenpflicht betreffend erhalten Sie am Freitag, dem 12. Februar, weitere Informationen.

Liebe Eltern, da wir uns, wie oben beschrieben, leider noch immer in einer Situation befinden, in der wir nicht sicher sagen können, wann und wie es mit dem Schulbetrieb für Ihre Kinder weitergeht, kann es auch sein, dass die bisher geltende Regelung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (Aussetzung der Präsenzpflicht) angesichts des

Infektionsgeschehens nach dem 22. Februar weiter Bestand haben wird und die Rückkehr in den Präsenzunterricht abermals vertagt werden muss. Ich bedauere diese Ungewissheit sehr und versichere Ihnen, dass Sie alle erforderlichen Informationen spätestens am Freitag, dem 12. Februar, in einem weiteren Schreiben von mir und auf unserer Internetseite unter www.kultusministerium.hessen.de erhalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/naechste-oeffnungsschritte-der-schulen-fruehestens-ab-dem-22-februar

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