Gesamtsprachförderkonzept
Bei dem vorliegenden Sprachförderkonzept handelt es sich um ein gemeinsames Handlungskonzept der beruflichen Schulen des Staatlichen Schulamtes Schwalm-Eder/Waldeck-Frankenberg (SEWF) und wird daher mitunter auch als Gesamtsprachförderkonzept bezeichnet.
Es basiert auf der gemeinsamen Erkenntnis, dass die beruflichen Schulen die Aufgabe haben, alle Schülerinnen und Schüler unter Wertschätzung ihrer Herkunft, Kultur und Sprache zu einer erfolgreichen Teilhabe an unserer Lebens- und Arbeitswelt zu befähigen.
Die Intention des Sprachförderkonzeptes liegt darin, die Sprachkompetenz der SuS in beruflichen bzw. fachlichen Lern- und Handlungssituationen zu fördern und zum Gelingen des Übergangs in die Arbeitswelt oder in weiterführende Bildungsgänge beizutragen.
An oberster Stelle steht der Anspruch, ein Konzept zu entwickeln, das im Schulalltag wirksam ist. Das setzt voraus, dass verbindliche Aussagen und Vereinbarungen zu zentralen inhaltlichen und organisatorischen Bereichen der Sprachförderung getroffen werden.
Die Besonderheit der Konzeptarbeit liegt darin, dass es sich um ein sich weiterentwickelndes System handelt, das fortwährend ergänzt und an neue Bedingungen angepasst werden kann. Die Nutzung von Moodle als Plattform soll es der Arbeitsgruppe während der Konzeptentwicklung ermöglichen, langfristig in Austausch zu treten und das Konzept den sich stetig verändernden Anforderungen anzupassen. Das Sprachförderkonzept wird den Lehrkräften stets aktualisiert benutzerfreundlich im Internet zur Verfügung stehen.
Das vorliegende Handlungskonzept für Sprachförderung an beruflichen Schulen korrespondiert mit der Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 05.12.2019 und baut auf dieser auf. Die länderübergreifenden Vereinbarungen dienen dabei dem Ziel, die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle SuS zu verwirklichen. Dieser allgemeine Gleichheitsgrundsatz ist gemäß Art. 3 Abs. 1 GG in den Schulgesetzen aller Länder verankert.
Das Hessische Schulgesetz betont im § 3 Abs.14 HSchG die Notwendigkeit der Sprachförderung als Auftrag der Schule:
,,(14) Schülerinnen und Schüler, deren Sprache nicht Deutsch ist, sollen unabhängig von der eigenen Pflicht, sich um den Erwerb hinreichender Sprachkenntnisse zu bemühen, durch besondere Angebote so gefördert werden, dass sie ihrer Eignung entsprechend zusammen mit Schülerinnen und Schülern deutscher Sprache unterrichtet und zu den gleichen Abschlüssen geführt werden können.“ § 3 Abs.14 HSchG
Die besondere Relevanz der Sprachförderung wird in der Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz vom 06.12.2019 deutlich:
Die Kultus- und Bildungsminister verabschiedeten zum Abschluss der hessischen Präsidentschaft Empfehlungen zur Bildungssprache Deutsch und zum sprachsensiblen Unterricht an beruflichen Schulen. Hier wird auf der Basis einer von Hessen geleiteten Arbeitsgruppe erstmals eine gemeinsame Empfehlung mit dem Teil ,,Bildungssprachliche Kompetenzen in der deutschen Sprache stärken” eingebracht. Es finden sich konkrete Praxisempfehlungen für alle Schulen, die bundesweit auf den Weg gebracht werden sollen. Die Länder erhalten so einen Orientierungsrahmen zur Stärkung der bildungssprachlichen Kompetenzen in deutscher Sprache. Dieser Rahmen soll individuelle Ausgestaltungsmöglichkeiten für bestehende und zukünftige Maßnahmen ermöglichen. Es wurde sich auf 10 Grundsätze geeinigt, die die Basis für die erfolgreiche Stärkung bildungssprachlicher Kompetenzen ermöglichen sollen.
10 Grundsätze für eine erfolgreiche Stärkung der Bildungssprache Deutsch:
- Sprachliche Bildung und Sprachförderung erfolgen durchgängig und systematisch über alle Bildungsetappen hinweg, vom Übergang aus dem Elementar- in den Primarbereich bis in die Sekundarbereiche der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
- Sprachliche Bildung ist Querschnittsaufgabe aller an schulischer Bildung Beteiligten und durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Fächern, Lernbereichen und Lernfeldern; entsprechende Angebote des Ganztags bieten hier zusätzliche Potentiale.
- Konzepte zur sprachlichen Bildung und Sprachförderung sind Teil von Unterrichts- und Schulentwicklung.
- Sprachliche Bildung und Sprachförderung tragen zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und Welt- sowie Wertorientierung
- Sprachliche Bildung und die gezielte Ausbildung bildungssprachlicher Kompetenzen tragen zur individuellen Begabungsentfaltung
- Für die sprachliche Bildung und Sprachförderung wird Mehrsprachigkeit als Ressource verstanden; entsprechende Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler werden erkannt und angemessen genutzt.
- Sprachförderung basiert sowohl auf standardisierten als auch informellen Diagnoseverfahren.
- Sprachliche Bildung und Sprachförderung orientieren sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden nach Möglichkeit durch evidenzbasierte Maßnahmen und Verfahren unterstützt.
- Die Digitalisierung ist zugleich Herausforderung und Chance für die sprachliche Bildung und Sprachförderung.
- Die Vermittlung von Konzepten der sprachlichen Bildung und Sprachförderung sollte möglichst Bestandteil aller Phasen der Lehrerbildung sein und ist im Rahmen der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zu berücksichtigen.”
Um die sprachliche Bildung an allen beruflichen Schulen des Schulamtsbezirkes Schwalm-Eder/Waldeck-Frankenberg gleichermaßen zu fördern, wird bei der Schulleiterdienstversammlung am 19.11.2018 beschlossen, ein gemeinsames Sprachförderkonzept zu erstellen. Mit der Leitung werden die Fachberaterinnen des Aufnahme- und Beratungszentrums (ABZ) Frau Simone Gläser und Frau Martina Lohse beauftragt. Es folgt die Gründung einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern aller fünf beruflichen Schulen des Schulamtsbezirks.
Bei der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe wird verstärkt darauf geachtet, dass Erfahrungen und Kompetenzen aus den verschiedenen Bereichen der beruflichen Schulen gebündelt genutzt werden können:
- aus dem Unterricht InteA
- aus der Fortbildung oder Weiterbildung DaFZ
- aus der Teilnahme am Modellversuch ,,Zweiter Berufsschultag”
- aus dem Dualen System
- aus der Fachbereichsleitung.
Die Arbeitsgruppe Sprachförderkonzept startet im Februar 2019 mit monatlichen Treffen.
Zunächst geht es darum, eine Bestandsaufnahme im Bereich der Sprachförderung in Form einer schulinternen Analyse zu machen, erste Erfolge, Entwicklungsbedarfe und Schwierigkeiten zu benennen sowie Ziele des Sprachförderkonzeptes zu definieren.
Ab dem Schuljahr 2019/20 können den beteiligten beruflichen Schulen durch das Staatliche Schulamt (SSA) Fritzlar für die Mitglieder der Arbeitsgruppe jeweils bis zu zwei Abordnungsstunden als offizielle Fachberaterinnen und Fachberater zur Erstellung und Implementierung des Sprachförderkonzeptes Schwalm-Eder/Waldeck-Frankenberg zur Verfügung gestellt werden. Dies soll der Wertschätzung der Arbeit dienen, die Fachberaterinnen und Fachberater entlasten und deren Position in den Schulen stärken. Auf Gesamtkonferenzen kommt ihnen die Aufgabe zu, den jeweiligen Entwicklungsstand des Sprachförderkonzepts vorzustellen und Impulse zur Einbindung der Maßnahmen an den Schulen zu geben.
Für den technischen Support und gleichzeitig zur Erweiterung der Projektleitung wird Herr Björn Krawetzke gewonnen.
Die monatlichen Treffen der Arbeitsgruppe Sprachförderkonzept finden weiterhin statt, seit März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie in digitaler Form. Allerdings können die für das zweite Halbjahr geplanten Pädagogischen Tage zunächst nicht durchgeführt werden.
Im Schuljahr 2020/21 erfolgen neben der Weiterentwicklung des Sprachförderkonzepts die ersten Schritte zur Verankerung des Konzeptes an den beruflichen Schulen. Als Auftaktveranstaltung finden an allen fünf Schulen Pädagogische Tage statt, für die Herr Prof. Josef Leisen als Referent gewonnen werden kann. In einer ganztägigen Online-Veranstaltung zum Thema “Sprachbildung und -förderung mit analogen und digitalen Medien im sprachsensiblen Unterricht aller Fächer” erfolgt sowohl eine Sensibilisierung der Kollegien für die Notwendigkeit der Sprachförderung in allen Fächern der beruflichen Schulen als auch eine erste Orientierungshilfe mit konkreten Methodenwerkzeugen.
Darüber hinaus ändert sich mit Beginn des Schuljahres 2020/21 die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe. Es werden weiterhin zwei Lehrkräfte als Fachberater/-innen an das ABZ abgeordnet. Die Fachberater/-innen treffen sich wie bisher monatlich in der Arbeitsgruppe. In der Schule findet eine Schwerpunktsetzung in den Aufgaben statt, indem eine Lehrkraft überwiegend für die Weiterentwicklung und Implementierung des Konzeptes zuständig ist, während die andere schwerpunktmäßig die Schulleitung bei der Koordination der DaZ-Förderung, konkret der Erfassung von SuS mit Sprachförderbedarf und der Einrichtung geeigneter Sprachfördermaßnahmen unterstützt. Beide Lehrkräfte fungieren jeweils als schulische Ansprechpartner/-innen und sind als Fachberater/-innen an das SSA Fritzlar abgeordnet.
Von der Arbeitsgruppe Sprachförderkonzept geht der Impuls zur Einbindung aller Maßnahmen in ein Gesamtkonzept ein. Dazu gehören die Abstimmung mit den Schulleitungen und die Kooperation mit den Klassen- und den Fachlehrkräften.
Die AG SFK unterstützt durch die Kontaktpersonen der verschiedenen Schulen den Implementierungsprozess des Sprachförderkonzepts in das Schulprogramm der beruflichen Schulen des Schulamtsbezirks Schwalm-Eder/Waldeck-Frankenberg (SEWF).
Ausgehend vom konkreten Fall eines Schülers/ einer Schülerin nichtdeutscher Herkunftssprache, der/die in eine Vollzeit- oder Teilzeitschulform mündet, sollen die Lehrkräfte sowohl in der Diagnostik, als auch in der Ableitung der Konsequenzen im Umgang mit den Herausforderungen gestärkt und befähigt werden, den Schüler/ die Schülerin beim Spracherwerb und der Festigung des Sprachvermögens in allen Kompetenzbereichen - Hörvermögen, Leseverständnis, mündliche Kommunikation, Schreibkompetenz - zu fördern.
Das Sprachförderkonzept soll Möglichkeiten der Ermittlung der schulischen Bedarfe anbieten, diese darstellen und dabei als Strukturierungshilfe unterstützen, zielgerichtet Konsequenzen der Sprachförderung abzuleiten. Ein wirksamer und zweckgebundener Mitteleinsatz soll gewährleistet werden. Hierzu können Literaturempfehlungen dienen.
Das Sprachförderkonzept dient als Leitfaden für den zielgerichteten Umgang mit den besonderen Anforderungen der Sprachförderung von SuS nichtdeutscher Herkunftssprache.
Die Sprachförderung soll aufbauend auf den vorher stattgefundenen Intensivmaßnahmen und Intensivklassen konsequent fortgesetzt werden können.
Beginnend mit der Systematisierung der Sprachstanddiagnostik soll die Kontinuität der Förderung sowie eine höhere Verbindlichkeit der Fördermaßnahmen durch Ziel- und Leitungsvereinbarungen gewährleitstet werden.
Darauf aufbauend helfen smarte Zielsetzungen im Coaching der SuS mit individuellen Fördervereinbarungen zwischen den Lehrkräften und der Schülerschaft.
Ein abgestimmtes Systemmonitoring soll den Prozess der Implementierung evaluieren. Auch soll eine regelmäßige Evaluation der Maßnahmen des Sprachförderkonzepts und damit einhergehend die Verankerung des Konzepts im Schulprogramm vorgenommen werden.