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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Impfen der älteren Schülerinnen und Schüler ist ein wichtiges Puzzlestück für einen sicheren Schulbetrieb und die Rückkehr zu einem Schulalltag, wie wir ihn vor Corona kannten. Die Hessische Landesregierung möchte deshalb noch vor den Sommerferien damit beginnen, Schülerinnen und Schülern ab dem 12. Lebensjahr ein Impfangebot zu unterbreiten, damit diese im Idealfall bis zum Start des neuen Schuljahres mindestens einmal geimpft sind.

In Hessen umfasst diese Gruppe an den allgemeinbildenden- sowie den beruflichen Schulen rund 500.000 Schülerinnen und Schüler. Die Länder haben sich in der Gesundheitsministerkonferenz auf das Ziel verständigt, allen 12- bis 18-Jährigen bis zum Ende der Sommerferien ein Impfangebot zu machen. Der Bund hat dafür zugesichert, den Ländern den hierfür erforderlichen Impfstoff zusätzlich bereitzustellen. Von den derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen ist das Vakzin Biontech für eine Impfung von Personen bereits ab dem 16. Lebensjahr zugelassen. Eine Zulassung ab dem 12. Lebensjahr wurde vom Hersteller beantragt; sie wird in Kürze erwartet.

Unter der Voraussetzung, dass die Zulassung ab 12 Jahren vorliegt und Planungssicherheit in Bezug auf die zusätzliche Impfstoffbereitstellung durch den Bund besteht, streben wir an, den Schülerinnen und Schülern ein Angebot für die ErstImpfung im Zeitraum vom 28. Juni bis zum Beginn der Sommerferien am 19. Juli zu machen. Die Impfungen der Registrierten finden grundsätzlich in den Impfzentren selbst statt. Dafür können sich die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld für eine Impfung in ihrem Impfzentrum registrieren. Bei der Terminvergabe wird sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler, die sich auf diesem Weg registriert haben, auch innerhalb dieses Zeitfensters ihre Impftermine erhalten. Über den Registrierungsstart informieren wir Sie gesondert. Er wird voraussichtlich im Juni sein.

Ab der zu erwartenden Aufhebung der Priorisierung Anfang Juni und der bis dahin erfolgen Zulassung des Impfstoffes können gleichermaßen Impftermine für Schülerinnen und Schüler bei den Kinder-und Jugendarztpraxen sowie den hausärztlichen Praxen vereinbart werden. Sobald seitens des Bundes die zusätzlichen Impfdosen bereitgestellt werden, fließt der den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zugewiesene Anteil möglichst über den Pharmagroßhandel gesondert den Kinder- und Jugendarztpraxen zu. Um eine möglichst große Zahl an Personen erreichen zu können, soll im Rahmen der Schüler/innen-Impfaktion der jeweiligen erziehungsberechtigten Begleitperson ebenfalls ein Impfangebot gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Wolf Schwarz
Ministerialdirigent
Abteilungsleiter I

Quelle: 2021_05-17_ Schulschreiben Impfungen für Sus_ab12.pdf

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