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Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2022/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß des § 3a der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19.08.2011 in der derzeit gültigen Fassung lege ich die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2022/2023 verbindlich auf

  • 31.10.2022 Montag nach den Herbstferien
  • 06.02.2023 Montag zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres
  • 19.05.2023 Freitag nach Himmelfahrt
  • 09.06.2023 Freitag nach Fronleichnam

fest.

Gleichzeitig möchte ich Sie bitten, die Eltern rechtzeitig hierüber zu informieren und ggf. eine Veröffentlichung in dem örtlichen Mitteilungsblatt zu veranlassen.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass keine weiteren individuellen festzulegenden Tage im Schuljahr 2022/2023 zur Verfügung stehen, d.h. auch ein „Herausarbeiten“ weiterer Tage durch Vor-/Nacharbeit nicht möglich ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Verfügung vom 26.01.2015 und bitte dahingehend um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Uhde

Staatliches Schulamt
für den Schwalm-Eder-Kreis
und den Landkreis Waldeck-Frankenberg

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