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Hygienekonzept im Rahmen der Prävention der Ausbreitung von Coronaviren für die beiden Gebäude Dammweg 5 und Hessenallee 14 gültig ab 09.09.2020

Vorbemerkung: 

Die Mitglieder der Schulleitungen sowie Pädagoginnen und Pädagogen gehen bei der Umsetzung von Schutz- und Hygieneplänen mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise ernst nehmen und ebenfalls umsetzen.

A) Umgesetzte Anforderungen an die Räumlichkeiten

  • Klassenräume
    • Möglichst große Räume für große Klassen
    • Mindestabstand zwischen den Sitzplätzen 1,5 m wo immer möglich
    • Anordnung der Sitzplätze so, dass sich Lernende nicht gegenübersitzen
    • Alleinige Arbeitsplätze für die SuS (kein Platzwechsel), auch im Bereich der Computerarbeitsplätze und der Fachpraxisarbeitsplätze während der Unterrichtsphasen
    • Intensives Stoßlüften mehrmals während der Unterrichtszeiten und in den Pausen
    • Jeder Raum enthält Waschbecken, Seifenspender und Einmalhandtücher
  • Flure
    • Auf den Fluren sind Desinfektionsspender installiert
  • Treppenhäuser
    • Einhaltung von gekennzeichneten Laufrichtungen
    • Im Gebäude Dammweg
      • Nutzung des einen Treppenhauses Nord als Aufgang, des Treppenhauses Süd als Abgang (siehe Beschilderung Einbahnstraße, Durchgang verboten an den Türen)
      • Nutzung der Sanitäreinrichtungen auf den jeweiligen Fluren und im Erdgeschoss
    • Im Gebäude Hessenallee
      • Für die Räume 46/47
        • Eingang und Ausgang über den Nebeneingang Fachpraxisbereich Gestalten
        • Nutzung der Sanitäreinrichtungen im Eingangsbereich
      • Raum 50
        • Eingang über den Haupteingang
        • Nutzung der Sanitäreinrichtungen am Burekmosaik
      • Für die Räume 82/83
        • Aufgang über Treppenhaus Altbau und Abgang über Treppenhaus vor dem Verwaltungsbereich
        • Nutzung der Sanitäreinrichtungen am Burekmosaik
      • Für die 10er und 20er Räume
        • Hofeingang nutzen
        • Treppenhaus Altbau nutzen
        • Nutzung der Sanitäreinrichtungen im Altbau
      • Küche und Essraum (Raum 55/57)
        • Hinterer Eingang über kleinen Lehrerparkplatz beim Schulgarten, auch als Ausgang
        • Nutzung der Sanitäreinrichtungen am Burekmosaik
      • Pausen werden versetzt und unter Ausnutzung des gesamten Schulgeländes durchgeführt
        • Vollzeitklassen zu regulären Pausenzeiten
        • Teilzeitklassen individuell außerhalb der regulären Pausenzeiten
        • Die Nutzung von Kicker, Tischtennisplatte und Billard ist nicht gestattet
      • Den Lehrkräften stehen als zusätzliche Aufenthaltsorte als Lehrerzimmer zur Verfügung (bitte Mindestabstände beachten)
        • Gebäude Dammweg
          • Raum 1 und VIP-Bereich
        • Gebäude Hessenallee:
          • Internat
        • Sekretariate:
          Nutzung der Spuckschutze und nur einzelner Zutritt

B) Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Lehrkräfte, des nichtpädagogischen Personals und der Lernenden

  • Die Personen werden auf das Gebot des Sicherheitsabstandes zu anderen Personen von 1,5m hingewiesen, der sowohl vor, während und nach dem Unterricht, sowie während der Pausen nach Möglichkeit nicht unterschritten werden soll, um sich und andere nicht zu gefährden.
  • Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln.
  • Ein Mund- und Nasenschutz ist auf dem Schulgelände und im Schulgebäude zu tragen, während des Unterrichts kann auf das Tragen verzichtet werden.
    Die Lehrkraft kann, wenn es die Umstände erfordern, das Tragen von Masken während des Unterrichts empfehlen.
  • Einwegmasken sind bei Bedarf in den Sekretariaten erhältlich, für Personen mit erhöhtem Risiko stehen PSP2-Masken zur Verfügung.
  • Die zur Vermeidung von Tröpfcheninfektionen üblichen Sicherheitsmaßnahmen sind zu befolgen (bei Bedarf liegen Anleitungsbroschüren im Sekretariat bereit).
    • Systematisches Händewaschen in den Klassenräumen (bei Bedarf liegen Anleitungsbroschüren im Sekretariat bereit)
    • Niesen und husten in den Ärmel
    • Zum Naseputzen Papiertaschentücher benutzen, nur einmal benutzen und fachgerecht entsorgen
  • Personen, die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Schule. • Ein Besuchsverbot in der Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt: - Fieber (ab 38,0°C,- Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma) — ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen. - Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens) - Alle Symptome müssen akut auftreten..
    Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Schule besuchen. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.
    Bei Auftreten von Symptomen während der Unterrichtszeit sind die betreffenden Personen zu isolieren.
  • Es wird die Verwendung der Corona-Warn-App empfohlen. Die Verwendung ist freiwillig und kann nicht angeordnet werden.
  • Um im Falle einer Infektion bzw. eines Verdachtsfalls ein konsequentes Kontaktmanagement durch das Gesundheitsamt zu ermöglichen, ist auf eine hinreichende Dokumentation in Bezug auf die in der Schule jeweils anwesenden Personen zu achten („Wer hatte mit wem engeren, längeren Kontakt?“)
    Dazu liegen in den Sekretariaten und Lehrerzimmern Kontaktformulare bereit.
  • Abweichungen vom Regelstundenplan sind der Schulleitung unverzüglich anzuzeigen und sind von dieser im Stundenplanprogramm zu dokumentieren.

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