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Konzept des BerufsschulCampus Schwalmstadt zur Ausgestaltung der Kommunikation der Schule mit Lernenden, Erziehungsberechtigten und Ausbildungsbetrieben im Rahmen von Distanzlernen sowie unterrichtsersetzenden und –unterstützenden Lernsituationen

I. Allgemeine Festlegungen:

Am BerufsschulCampus Schwalmstadt wird zwischen den Lehrkräften und Schulleitung per schuleigenen E-Mails kommuniziert. Dazu ist es erforderlich, dass an Arbeitstagen einmal am Tag das Postfach auf neue Nachrichten geprüft wird.

Das Sekretariat ist täglich von 07:00 Uhr bis 14:30 unter der Telefonnummer 06691.6051 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.

Die Schulleitungsmitglieder sind per Telefon über das Sekretariat zu erreichen, per E-Mail über die schuleigene E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Sollten diese nicht vor Ort sein, werden sie im Falle eines Telefonats durch das Sekretariat informiert und nehmen zeitnah Kontakt zu den betreffenden Anruferinnen/Anrufern auf.
Die einheitlich für den BerufsschulCampus Schwalmstadt zu nutzenden Systeme zur Verteilung und Rücksendung von Unterrichtsmaterialien und Aufgaben auf digitalem Weg sind das Schulportal (LANIS) und Moodle.
Wo erforderlich, sind die einzustellenden Materialien didaktisch aufzubereiten.
Jede Lehrkraft und alle Lernenden sind dort registriert. Die Lernenden erhalten über ihre Klassenlehrkräfte die entsprechenden Zugangsdaten und werden von diesen über die erforderlichen Grundkenntnisse zur Nutzung eingewiesen.

Aktuelle Informationen und Entscheidungen zum Schulbetrieb werden auf der Schulhomepage (www.berufsschulcampus.de) veröffentlicht.
Unter Service>Kontakt sind alle Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schule für Lernende, Erziehungsberechtigte und Ausbildungsbetriebe erreichbar.


II. Zu regeln sind folgende Szenarien:

1. Vollständiger Lockdown oder Lockdown in Teilbereichen
2. Eingeschränkter Präsenzunterricht – in der Regel wechselnde Tage (A und B)
3. Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern, die aufgrund pandemiebedingter Gründe nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können

Zu II.1.:

a. Alle Unterrichtsmaterialien werden in Anlehnung an den regulären Stundenplan über das Schulportal bereitgestellt. Sprechstunden und Kontakte von Lehrenden und Lernenden finden nach Möglichkeit zu den regulären Stundenplanzeiten statt. Individuelle Lösungen in den verschiedenen Schulformen sind möglich. Lernende ohne Internetanbindung erhalten ihre Materialien analog.
Unterrichtsinhalte sind im elektronischen Kursbuch des Schulportals festzuhalten.

b. Jede Lehrkraft kontrolliert an jedem Schultag wenigstens einmal ihr Email-Postfach und ihren Nachrichteneingang im Schulportal nimmt bei Gesprächsanfragen und Rückfragen zeitnah Kontakt auf. Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme müssen den Lernenden, Erziehungsberechtigten und Ausbildungsbetrieben bekanntgemacht werden. Die Verpflichtung, die Nachrichteneingänge zu kontrollieren, besteht ebenso für die Lernenden. c. Werden von den Lehrkräften Aufgaben gestellt, sind Datum der Aufgabenstellung sowie Abgabedatum deutlich kenntlich zu machen.
Den Lernenden wird durch die Lehrkraft innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine Rückmeldung gegeben. Rückfragen zu diesen werden zeitnah beantwortet.

Zu II.2.:

Für die Lernenden, für die kein Präsenzunterricht angeboten werden kann, erfolgt das Angebot von Lernmaterial wie unter II.1.
Zusätzlich können Aufgaben an den Präsenztagen verteilt und besprochen werden.
Wo immer möglich, werden die Lernenden im Distanzunterricht per Videokonferenz zum Präsenzunterricht zugeschaltet.

Zu II.3.:

a. Innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden einer Befreiung von Lernenden von der Teilnahme am Präsenzunterricht nimmt jede betroffene Lehrkraft Kontakt auf, um die Kommunikationswege für Materialien, Rückfragen und Rückmeldungen verbindlich zu klären. Die getroffene Regelung beinhaltet Bring- und Holschuldanteile beider Seiten. Ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht.

b. Die Übermittlung sowohl der im Präsenzunterricht erarbeiteten und verteilten Materialien muss sichergestellt sein.


c. Eine Zuschaltung zum Präsenzunterricht in bestimmten Unterrichtsphasen ist, wo immer möglich, umzusetzen.

III. Videokonferenzen

Als Videoplattform ist das von der Schule bereitgestellte Videokonferenzsystem zu nutzen. Die in den „Hinweisen zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu Beginn der Unterrichtszeit im Schuljahr 2020/2021“ vom23.07.2020 unter Punkt I.4.a genannten Regeln und Hinweise sind hierbei zu beachten.

IV. Leistungsbewertung im Distanzunterricht

Für die Leistungsbewertung sind nach § 73 Abs. 2 Satz 2 HSchG die im Unterricht vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten maßgebend. Für Zeiträume der Befreiung von der Teilnahme am Präsenzunterricht sind die im Distanzlernen erbrachten Leistungen hinsichtlich der Leistungsbewertung den Leistungen im Unterricht gleichgestellt. Dies ist immer dann möglich, wenn die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen der Schülerin oder des Schülers, die Eingang in eine Bewertung finden sollen, im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht erbracht worden sind. Hinzu treten die Schülerleistungen, die wie im Normalbetrieb vor der Corona-Virus-Pandemie in häuslicher Lernzeit erbracht wurden (Fach- oder Jahresarbeiten, komplexe Leistungen, umfangreiche und anspruchsvolle Hausaufgaben etc.).

Siehe Hinweise zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu Beginn der Unterrichtszeit im Schuljahr 2020/2021 Pkt. II.1.

 

=>Kommunikationskonzept zum Download

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