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Einführung des digital-gestützten Distanzunterrichts an unserer Schule

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

aufbauend auf den positiven Erfahrungen mit digitalen Lernangeboten aus der Zeit der Schulschließungen hat der Schulvorstand nach Anhörung des Plenums und mit Zustimmung des Schulelternbeirats sowie des Schülerrats am 26.10.2020 beschlossen, an unserer Schule digital-gestützten Distanzunterricht zu ermöglichen. Das Hessische Kultusministerium hat den Antrag nach § 127c des Hessischen Schulgesetzes am 17.11.2020 genehmigt.

Wir möchten mit der Einführung digital-gestützten Distanzunterrichts begrenzt auf die Zeit der Corona-Pandemie, aber unabhängig von konkreten Anlässen (Quarantäne einzelner Schülerinnen oder Schüler, temporäre Schulschließung aufgrund behördlicher Anordnungen oder Befreiung einzelner Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer individuellen Gefährdungssituation), die Chancen nutzen, die dieses Instrument unseren Schülerinnen und Schülern bietet. Wir sehen darin eine sinnvolle Ergänzungsmöglichkeit unseres schulischen Miteinanders und unserer pädagogisch-didaktischen Arbeitsweise, die zugleich die Zahl der sich in Präsenz begegnenden Personen verringern kann und somit einen präventiven Beitrag zur Pandemiebekämpfung liefert.

Nach wie vor gilt das Primat des Präsenzunterrichts. Deshalb gibt es eine Obergrenze für den digital-gestützten Distanzunterricht. Er darf im Schuljahr ein Viertel der in der Stundentafel hinterlegten Gesamtstunden pro Fach/Lernfeld nicht überschreiten bzw. im dualen System/an der Teilzeitberufsschule die Hälfte.1

Der digital-gestützte Distanzunterricht kann den regulären Präsenzunterricht durch hybride Lehr- und Lernmethoden ergänzen und digital aufwerten. Der Distanzunterricht findet grundsätzlich am häuslichen Lernort der Schülerinnen und Schüler statt. Gleichwohl bleibt der Lernort Schule auch in den gesellschaftlichen Entwicklungen der Digitalisierung das Fundament von Bildung.

Die Kombination von konventionellen Unterrichtsmethoden mit hybriden Lehr- und Lernformen bietet großes Potential. Insbesondere die damit verbundene Integration moderner Medien und die Möglichkeit, Unterrichtsinhalte zeitversetzt zum im Präsenzunterricht geltenden Stundenplan zu vermitteln, kann Schülerinnen und Schüler motivieren, sie in einer besonderer Weise ansprechen und den Lernerfolg steigern. Im Rahmen des digital-gestützten Distanzunterrichts besteht außerdem die Möglichkeit, den Unterricht so zu organisieren, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler der Klasse bzw. des Kurses gleichzeitig die Unterrichtseinheit absolvieren müssen, beispielsweise beim Einsatz von Erklärvideos, Tutorials oder Lernapps. Wir werden, soweit das nicht bereits geschehen ist, bei Verwendung entsprechender Techniken die dafür erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen einholen.
Das Vorliegen dieser Einwilligungen ist für die Teilnahme am digital-gestützten Präsenzunterricht Voraussetzung.

Auf Grundlage des Beschlusses unseres Schulvorstandes haben wir nun die Möglichkeit, für die einzelnen Klassen und Fächer digital-gestützten Unterricht anzubieten. Die Lehrkräfte, die diese Möglichkeit nutzen möchten, werden auf Sie zukommen, um Sie umfänglich zu informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

R. Klinder, Schulleiter

 

1 Für die Zweijährige Fachschule gilt nach dem Erlass der „Organisation und Umsetzung der Einführung anderer Lernformen“ eine abweichende Regelung. Es ist darauf zu achten, dass der Gesamtumfang der Stunden nicht mehr als 20% der Gesamtstundenzahl entsprechend der Stundentafel nach Anlage 1 der FS-APrVO beträgt.

 

=>Das Schreiben finden sie hier als PDF zum Download

 

 

 

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