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Liebe Lernende, liebe Eltern,

bitte beachten Sie, dass gemäß § 28b der bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVI-19) bei besonderen Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung auch bei der Schülerbeförderung ab Montag, 26.04.2021, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) gilt.

Eine herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz oder eine chirurgische Maske sind nicht mehr ausreichend. Die Schülerinnen und Schüler werden in Bus oder Bahn gemäß Infektionsschutzgesetz nur befördert, wenn sie eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.

 

Freundliche Grüße

Ralf Klinder
Schulleiter

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