Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Auszubildende, liebe Eltern und Ausbilder,
infolge der geänderten Bundesgesetzgebung ändert sich zum Stichtag 12.05.2021 auch die Hessische Einrichtungsschutzverordnung.
Unter folgendem Link
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen
findet sich diese neue Einrichtungsschutzverordnung ab 12.05.2021.
In dieser steht in § 3 Abs. 4d):
(4d) Auf Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Lehrkräfte und sonstiges Personal finden die Abs. 4a bis 4c keine Anwendung, wenn sie
- geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder
- genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind.
Die Personen der Gruppe 2 „genesene Personen“ können sich ausschließlich über Bescheinigungen der Gesundheitsämter ausweisen.
Freundliche Grüße
Ralf Klinder
Schulleiter