corona test 6149834 1280

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Auszubildende, liebe Eltern und Ausbilder,

infolge der geänderten Bundesgesetzgebung ändert sich zum Stichtag 12.05.2021 auch die Hessische Einrichtungsschutzverordnung.

 

Unter folgendem Link

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

findet sich diese neue Einrichtungsschutzverordnung ab 12.05.2021.

 

In dieser steht in § 3 Abs. 4d):

(4d) Auf Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Lehrkräfte und sonstiges Personal finden die Abs. 4a bis 4c keine Anwendung, wenn sie

  1. geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder
  2. genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind.

Die Personen der Gruppe 2 „genesene Personen“ können sich ausschließlich über Bescheinigungen der Gesundheitsämter ausweisen.

 

Freundliche Grüße

Ralf Klinder
Schulleiter