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Grundlagen

Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gehören dem Staatlichen Schulamt an. Ihre Tätigkeit umfasst nach § 94 Abs. 3 Hessisches Schulgesetz folgende Bereiche:

  • Präventive und systembezogene Beratung
  • Psychologische Beratung von Schulen, Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen können von Schulleitungen, Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie auch amtsintern angefragt werden.

Bei Bedarf kooperiert die Schulpsychologie mit anderen Institutionen, zum Beispiel Jugendamt, Jugendhilfe, Beratungsstellen, Polizei, Ärzten und Therapeuten.

Arbeitsfelder

Beratung des Systems Schule

  • Pädagogische Tage/Konferenzen
  • Schulentwicklung, Interne Evaluation
  • Teamentwicklung
  • Präventionsprogramme
  • Konfliktlösung und Mediation
  • Fortbildungsangebote
  • Unterstützung des Beratungsnetzwerks der Schule (zum Beispiel Beratungsteams, Runde Tische, Kollegiale Fallberatung)

Beratung von Lehrkräften und Schulleitungen

  • Umgang mit schwierigen Klassen
  • Supervision und Coaching
  • Gespräche mit Eltern
  • Umgang mit Belastungen im Schulalltag

Beratung von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern im Einzelfall

  • Probleme von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel Leistungsversagen, Ängste, Verhaltensauffälligkeiten, psychische Probleme, Schulvermeidung)
  • Schullaufbahnberatung
  • Konflikte Schule/Elternhaus

Übergreifende schulpsychologische Aufgaben

Regionale Koordination und Beratung in den Bereichen:

  • Krisenmanagement
  • Suchtprävention
  • Gewaltprävention
  • Hochbegabung
  • Teilleistungsstörungen
  • Lehrergesundheit

Arbeitsweisen

  • Schulpsychologische Beratung will Ratsuchende darin unterstützen, den jeweils passenden Lösungsweg zu finden
    und auftretende Probleme in eigener Verantwortung zu bewältigen.
  • Schulpsychologische Beratung ist freiwillig und kostenfrei.
  • Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht.
  • Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben genaue Kenntnisse des Systems Schule. Sie vertreten eine neutrale Position und sind weder einseitig der Schule noch den Interessen von Eltern oder Schülerinnen und Schülern verpflichtet.
  • Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden der Psychologie die pädagogische Arbeit an den Schulen und fördern deren Weiterentwicklung.
  • Schulpsychologische Arbeit befasst sich sowohl mit aktuellen Problemen des Schulalltags als auch präventiv mit der Gestaltung und Entwicklung von Schule.

Staatliches Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg
Am Hospital 9
34560 Fritzlar
Telefon: 05622 790-0
www.schulamt-fritzlar.hessen.de

 

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