Schreiben des Hessischen Kultusministers zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Hessen ab dem 27.04.2020

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

seit dem 16. März ist der reguläre Schulbetrieb in Hessen wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt. Seitdem leisten Sie in dieser für uns alle schwierigen und vor allem ungewohnten Zeit mit Ihren Kollegien Tag für Tag herausragende Arbeit, für die ich mich auf diesem Weg im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der hessischen Bildungsverwaltung sehr herzlich bedanken möchte.

Seit der Aussetzung des Schulbetriebs steht für uns eine zentrale Fragestellung im Mittelpunkt unserer Überlegungen: Wie können wir unter Beachtung der Hygienevorgaben der Gesundheitsbehörden die Schulen wieder öffnen und damit unseren Schülerinnen und Schülern wieder etwas von ihrer gewohnten Normalität zurückgeben? Mit diesem Schreiben möchte ich Sie nach den Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am Mittwoch über die nun anstehenden Schritte – soweit sie bereits feststehen – für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes informieren.

Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Nach den Osterferien bleibt der Schulbetrieb in Hessen zunächst noch eine weitere Woche vollständig ausgesetzt. Ab dem 27. April werden wir den Schulbetrieb schrittweise wiederaufnehmen. Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes (Einhaltung der Abstandsgebote, hygienische Maßnahmen) wird die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Hessen in verschiedenen Etappen bzw. Stufen erfolgen müssen. Dabei gilt die grundsätzliche Maxime, dass aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen in einem ersten Schritt höhere Jahrgangsstufen und solche, die einen Abschluss anstreben oder vor dem Übergang in die weiterführende Schule stehen, wieder in den Präsenzunterricht wechseln sollen.

Zunächst (ab dem 27. April) erfolgt die Beschulung vor Ort für folgende Schülerinnen und Schüler:

  • für die 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit Förderschwerpunkt Sehen oder Hören

  • für den Abschlussjahrgang an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

  • für die 9. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Hauptschule und die 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Realschule an Realschulen, Hauptschulen, Mittelstufenschulen und kooperativen Gesamtschulen sowie der integrierten Gesamtschulen, wenn sie im Schuljahr 2019/2020 an den Abschlussprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses teilnehmen

  • für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase (Q2) der gymnasialen Oberstufe, der Abendgymnasien, des Hessenkollegs und der beruflichen Gymnasien

  • für die Abschlussjahrgänge der Abendrealschulen und Abendhauptschulen

  • für die 12. Jahrgangsstufe der Fachoberschulen und Höheren Berufsfachschulen

  • für die Abschlussklassen an den Fachschulen

  • im letzten Ausbildungsjahr an den Berufsschulen sowie im letzten Ausbildungsjahr an den Schulen für Gesundheitsberufe

An Schulen für Kranke erfolgt die Beschulung in Absprache mit dem Klinikpersonal im Einzelfall nach Entscheidung der Schulleitung nach Anhörung der Eltern.

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.

Weitere Schulformen und Jahrgangsstufen sollen dann – soweit es die weitere Entwicklung der Pandemie zulässt – in mehreren Schritten im Laufe des Monats Mai folgen. Wir wollen grundsätzlich allen Schulformen und Jahrgangsstufen in diesem Schuljahr noch einmal den Unterricht vor Ort ermöglichen. Wir werden Sie dazu so schnell wie möglich nach den weiteren Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 30. April informieren.

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs gibt es in allen Klassen- und Jahrgangsstufen verschiedene Eckpfeiler, die ich Ihnen nachfolgend grob skizzieren möchte:

  • Die Gruppengröße richtet sich nach den räumlichen Gegebenheiten vor Ort. Zwischen den Schülerinnen und Schülern sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen eingehalten werden. Weitere Absprachen mit den Gesundheitsbehörden und den Schulträgern sind derzeit in der Abstimmung. Die Gruppengröße soll in der Regel 15 Schülerinnen und Schüler nicht übersteigen.

  • Der Unterricht sollte i. d. R. einen Umfang von mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Im Vertrauen darauf, dass Sie, liebe Schulleiterinnen und Schulleiter, die Gegebenheiten an Ihrer Schule am besten einschätzen können, kann es notwendig sein, Stundenplananpassungen vorzunehmen.

  • Im Rahmen der vorhandenen Personal- und Raumkapazitäten können zudem sogenannte Präsenztage in jeder Woche vorgesehen werden, an denen Unterricht erfolgt und zusätzliche Arbeitsaufträge für andere Tage, die die Schülerinnen und Schüler nicht in der Schule verbringen, verteilt werden.

Übergänge in höhere Jahrgangsstufen/Versetzungen

Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Werden die Versetzungsbedingungen in diesem Schuljahr nicht erfüllt, erfolgt trotzdem ein Aufrücken in die höhere Jahrgangsstufe. In den Fällen, in denen der vor der Zeit der Schulschließungen gezeigte Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erwarten lässt, sollen die Eltern beraten und auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung hingewiesen werden.

Soweit eine Versetzungsentscheidung mit dem Abschluss der Jahrgangsstufe 9 (Hauptschulabschluss) und dem mittleren Abschluss (Realschulabschluss) gleichgestellt werden kann, wird die Versetzung auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen für sie ausgesprochen, sodass die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, mittels der Versetzung einen Schulabschluss zu erlangen.

Durchführung, aber Verschiebung von Abschlussprüfungen

Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern einen Schulabschluss ermöglichen, daher legen wir in den kommenden Wochen einen besonderen Fokus auf die Abschlussprüfungen. Für die Abiturprüfungen haben wir Ihnen bereits die entsprechenden Informationen zu den angepassten Prüfungsterminen zukommen lassen.

Heute möchte ich Sie über die terminlichen Veränderungen bei den Haupt- und Realschulprüfungen sowie bei den Fachoberschulprüfungen informieren. Aufgrund der Corona-Pandemie wird der ursprüngliche Zeitplan der Abschlussprüfungen geändert, um die Schülerinnen und Schüler hinreichend auf die Klausuren vorbereiten zu können. Der Haupttermin für die Haupt- und Realschulprüfungen findet nun vom 25. bis 29. Mai statt. Als Nachtermin ist dann der Zeitraum vom 8. bis 10. Juni vorgesehen. An den Fachoberschulen verschieben sich die Haupt­termine der Abschlussprüfungen auf den Zeitraum vom 14. bis zum 19. Mai. Die notwendigen Informationen zu den weiteren dezentralen Abschlussprüfungen der beruflichen Schulen erhalten Sie mit gesondertem Schreiben. Mit dieser Verschiebung wollen wir allen Schülerinnen und Schülern die notwendige Vorbereitungszeit in der Schule ermöglichen.

Weitere Informationen zum Schulstart am 27. April folgen

Die in diesem Brief übermittelten Informationen sind nicht abschließend und werden fortlaufend für Sie ergänzt. Anfang der kommenden Woche erhalten Sie schulformbezogene Informationspakete zu Themenbereichen wie Übergänge/Versetzungsentscheidungen, Notengebung/Zeugnisse, weitere Details zur Durchführung der Abschlussprüfungen, der Stundenplangestaltung sowie ein Muster für einen schulischen Hygieneplan.

Außerdem erhalten Sie rechtzeitig vor der Wiederaufnahme des Schulbetriebs u. a. eine Handreichung zu schulischen Lerninhalten für die unterrichtsersetzenden Lernsituationen zu Hause, zur Schülerbeförderung (in Abstimmung mit den Schulträgern), zum Personaleinsatz (Umgang mit Risikogruppen unter den Lehrkräften, Bedarfsdeckung), zu den Lehramtsprüfungen, zum Ganztag und zum Einschulungsverfahren.

Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituationen

Hinsichtlich der Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituationen möchte ich klarstellen, dass nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs keine Bewertung des Wissens und der Kompetenzen, die sich Schülerinnen und Schüler in der Zeit der Freistellung vom Unterricht angeeignet haben, im Sinne einer Leistungsbewertung gemäß § 73 HSchG erfolgen darf.

Notwendig ist aber, dass die Lehrkräfte nach der Wiederaufnahme des Unterrichts die Lernstände der Schülerinnen und Schüler ermitteln und die Inhalte der Lernangebote aus dieser Phase aufgreifen. Nach der vertiefenden Behandlung im regulären Unterricht können diese Inhalte zu einem geeigneten Zeitpunkt auch Gegenstand von Leistungsnachweisen werden und einer Leistungsbewertung unterliegen. Ebenso ist es aus pädagogischen Erwägungen für die Lehrkraft möglich, besondere Leistungen der Schülerinnen und Schüler positiv zu berücksichtigen.

Schulfahrten, Unterrichtsgänge und Betriebspraktika

Abschließend möchte ich Sie darüber informieren, dass Schulfahrten wie Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten aufgrund der unklaren Reiselage in vielen Regionen und Ländern bis zum Beginn der Herbstferien nicht stattfinden können. Auch Betriebspraktika, Wanderungen, Exkursionen und der Besuch außerschulischer Lernorte entfallen in dieser Zeit, damit sich die Schulen in den ersten Wochen nach den Sommerferien voll auf den Unterricht und ggf. die Kompensation von ausgefallenem Lernstoff konzentrieren können. Es gelten die bereits kommunizierten Regelungen zur Kostenübernahme durch das Land.

Angesichts des noch unklaren weiteren Pandemieverlaufs sollen Schulen zudem bis auf Weiteres keine Neubuchungen von Klassenfahrten außerhalb Deutschlands für das Schuljahr 2020/21 vornehmen.

Lassen Sie uns die kommenden Wochen und die Zeit bis zum Schuljahresende weiterhin zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler gestalten. Ich danke Ihnen sehr für Ihren vorbildlichen Einsatz!

In diesem Sinne verbleibe ich mit den besten Grüßen und dem Wunsch an Sie alle:

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/schreiben-des-hessischen-kultusministers-zur-wiederaufnahme-des-schulbetriebs-hessen-ab-dem-27042020

 

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