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Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb
09. November 2021

Kultusministerium Brief Kopie

Aktuelle Informationen zum Schul-und Unterrichtsbetrieb ab Donnerstag, dem 11. November 2021

 

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

in Ergänzung zum Schreiben von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Lorz vom vergangenen Donnerstag, dem 4. November 2021, hat die hessische Landesregierung aufgrund der aktuellen pandemischen Situation heute eine weitere Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen hat, welche ab Donnerstag, dem 11. November 2021, gilt.

Anbei finden Sie aktuelle Informationen zum Schul-und Unterrichtsbetrieb ab dem 11.11.2021:

 

    =>Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums vom 09.11.2021 zum Download

02. November 2021

Informationsveranstaltungen - Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin

Der BerufsschulCampus Schwalmstadt lädt am Dienstag, 09.11.2021, ab 17.45 Uhr zu einer Informationsveranstaltung zum Thema "Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin" in die Räumlichkeiten der Hessenallee 14 ein.

Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten (Vollzeit bzw. Praxisintegrierte vergütete Ausbildung) sowie unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten während der Ausbildung (Aufstiegs-BaföG, Bildungsgutschein bzw. Gehalt), zudem sind an diesem Abend individuelle Beratungsgespräche möglich, in denen persönliche Perspektiven ausgelotet werden können.

Eine weitere Informationsveranstaltung für interessierte Einrichtungsleitungen bzw. Verantwortliche der Träger findet am Dienstag, 16.11.2021, ab 14 Uhr ebenfalls in den Räumlichkeiten der Hessenallee 14 statt:

   =>Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Veranstaltungsinhalten

ErzieherInfo1

ErzieherInfo2

30. Oktober 2021

digital 2021

Am 27.10.2021 wurden in einer Onlineveranstaltung von Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz und dem Vorstand von MINT Zukunft e.V. 19 Schulen als „Digitale Schule“ ausgezeichnet. Zu diesen Schulen zählt auch der BerufsschulCampus Schwalmstadt.

Die Ehrung der „Digitalen Schulen“ steht unter der Schirmherrschaft der Beauftragten der Bundesregierung für Digitalisierung, Staatsministerin Dorothee Bär und soll das Engagement der Schulleitungen und Lehrkräfte würdigen und bestärken, die sich für eine zeitgemäße Bildung in der digitalen Welt stark machen. Das Jahr 2020 hat hierbei besonders verdeutlicht, was für eine besondere Rolle Digitalität in unserem Bildungssystem spielt.

Den Digitalen Schulen wurde es durch einen Kriterienkatalog ermöglicht, eine Standortbestimmung sowie eine Selbsteinschätzung zum Thema „Digitalisierung“ vorzunehmen und Anregungen umzusetzen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Profilbildung kann von einer digitalen Schule gesprochen werden. Der Kriterienkatalog „Digitale Schule“ umfasst fünf Module (Pädagogik & Lernkulturen, Qualifizierung der Lehrkräfte, Regionale Vernetzung, Konzept und Verstetigung, Technik und Ausstattung), die alle von den Schulen nachgewiesen werden. Die Module sind orientiert an der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und wurden von Expertinnen und Experten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entworfen. Die Ehrung als „Digitale Schule“ ist dabei wissenschaftlich basiert.

Text: Matthias Itzenhäuser

https://mintzukunftschaffen.de/schulen-in-aller-welt/

02. November 2021

Erzieher2021a

Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher zukünftig auch praxisintegriert und vergütet möglich

Schon früh weiß Veronika Rot, dass sie unbedingt Erzieherin werden möchte. Der Weg dorthin ist jedoch mit einigen Umwegen verbunden. Seit Sommer ist die 28-jährige ausgebildete Einzelhandelskauffrau nun Studierende in Vollzeit an der Fachschule für Sozialwesen am BerufsschulCampus Schwalmstadt und freut sich, dass sie als sog. „Quereinsteigerin“ ihrem Traumberuf damit ein ganzes Stück näher gekommen ist. Auch Jannic Voorpijls absolviert seit diesem Sommer die Erzieherfachschule in Ziegenhain. Er kennt den BerufsschulCampus bereits, da er hier vor einigen Jahren die Ausbildung zum Sozialassistenten absolviert hat. Nach seinem Abschluss im Jahr 2017 zieht es ihn zunächst in ein anderes berufliches Umfeld: Er lässt sich zum KFZ-Mechatroniker ausbilden. Bei der Arbeit in der Werkstatt merkt er schnell, wie sehr ihm die Arbeit mit Menschen fehlt und er entschließt sich für die Ausbildung zum Erzieher in Vollzeit-Form.

„Lebenswege und -entwürfe sind diverser geworden“, so Ralf Klinder, Schulleiter des BerufsschulCampus Schwalmstadt, „umso wichtiger ist, dass die Ausbildungsmöglichkeiten entsprechend vielfältiger werden. Wir haben uns daher entschlossen, ab dem kommenden Schuljahr neben der Vollzeit-Ausbildung auch die „Praxisintegrierte vergütete Ausbildung“ (PivA) an unserer Fachschule in Ziegenhain anzubieten und freuen uns über das erweiterte Spektrum an Möglichkeiten an unserer Schule“.

Damit sich alle an der Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin Interessierten frühzeitig informieren und die Schule bzw. Lehrkräfte kennenlernen können, lädt der BerufsschulCampus Schwalmstadt am Dienstag, 09.11.2021, ab 17.45 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in die Räumlichkeiten der Hessenallee 14 ein. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten (Vollzeit bzw. Praxisintegrierte vergütete Ausbildung) sowie unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten während der Ausbildung (Aufstiegs-BaföG, Bildungsgutschein bzw. Gehalt), zudem sind an diesem Abend individuelle Beratungsgespräche möglich, in denen persönliche Perspektiven ausgelotet werden können.

Eine weitere Informationsveranstaltung für interessierte Einrichtungsleitungen bzw. Verantwortliche der Träger findet am Dienstag, 16.11.2021, ab 14 Uhr ebenfalls in den Räumlichkeiten der Hessenallee 14 statt:

ErzieherInfo1

ErzieherInfo2

Text: Martina Heine

Bild: zu sehen sind Veronika Rot und Jannic Voorpijls; Bildaufnahme von Martina Heine

Sicherer Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien 2021
10. Oktober 2021

Kultusministerium Brief Kopie

Liebe Schulgemeinde,

anbei finden Sie das aktuelle Schreiben des Hessischen Kultusministeriums zum sicheren Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien 2021 (ab 25.10.2021):

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

sechs Schulwochen liegen seit dem Beginn des Schuljahres nun hinter uns. In dieser Zeit ist in den Schulen dank des durchgehenden Präsenzunterrichts wieder viel mehr Normalität eingekehrt. Unser Konzept der beiden Präventionswochen nach den Sommerferien, in denen wöchentlich drei statt zwei Tests auf das Coronavirus durchgeführt wurden und eine Maskenpflicht am Platz galt, hat maßgeblich dazu beigetragen und die danach erfolgten Lockerungen insbesondere hinsichtlich des Wegfalls der Maskenpflicht am Platz ermöglicht.

Daher wollen wir, wie bereits angekündigt, auch nach den Herbstferien, in der Zeit vom 25. Oktober bis 5. November 2021, zwei Präventionswochen an allen hessischen Schulen durchführen. Dies bedeutet:

  1. Während dieser Zeit gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht und bei anderen schulischen Veranstaltungen auch am Sitzplatz.
  2. Zudem müssen die Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Präsenzunterricht drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen.Dieser kann weiterhin kostenfrei in der Schule erbracht werden und wird im sog. Testheft vermerkt. Alternativ kann der Testnachweis auch über eines der Testzentren erfolgen. Anspruch auf einen kostenfreien Test außerhalb der Schule haben bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitergehende Informationen finden Sie unter: https://soziales.hessen.de/Corona/Tests-und-Teststellen.

Die Testpflicht besteht nicht für bereits vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Die regelmäßige Dokumentation der Schülertests im Testheft, die auch als Negativnachweis in der Freizeit, bspw. im Kino oder Restaurant, gilt, bleibt nach § 3 Abs. 5 CoSchuV innerhalb Hessens auch in den Ferien gültig. Sollte das Testheft bei Vorlage während der Ferien nicht akzeptiert werden, können Ihre Kinder dieses Schreiben als Bestätigung vorlegen. Allerdings steht es den Betreibern der genannten Einrichtungen aufgrund ihres Hausrechts frei, strengere Zutrittsvoraussetzungen aufzustellen; erzwingen lässt sich ein Zutritt mithilfe des Testhefts daher nicht.

Wie Sie es bereits aus der Zeit nach den Sommerferien kennen, sollen die beiden Präventionswochen auch nach den Herbstferien ein Übergang sein, dem dann erneut Lockerungen an unseren Schulen folgen sollen. So haben wir es uns vorgenommen und sind zuversichtlich, dass die pandemische Lage dies ab 8. November 2021 zulassen wird. Konkret sollen nach den Präventionswochen die Schülerinnen und Schüler die Maske am Sitzplatz wieder abnehmen dürfen, sofern sich die pandemische Lage bis dahin nicht grundlegend verschlechtert. Über die ab dem 8. November 2021 greifenden Regelungen werden wir Sie nach deren Erlass im Einzelnen rechtzeitig informieren.

Abschließend möchte ich Sie nochmals auf die Impfmöglichkeit für Kinder ab 12 Jahren hinweisen. Die Kinder- und Jugendärzte beraten Sie dazu gerne.

Ich wünsche Ihnen schöne und erholsame Ferien und danke Ihnen für Ihre Unterstützung. Nur gemeinsam können wir den Infektionsschutz an unseren Schulen auch in den Herbstund Wintermonaten aufrechterhalten und damit Stück für Stück zur Normalität zurückkehren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

  1. Der BerufsschulCampus Schwalmstadt hat einen neuen Vize
  2. Durchführung von Antigen-Selbsttests im Schuljahr 2021/2022
  3. Ab sofort Impfangebot im Impfzentrum für 12 bis 17-Jährige
  4. Vorläufige Liste der ersten Schultage im Schuljahr 2020/2021

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