Kultusministerium Brief Kopie

Liebe Schulgemeinde,

anbei finden Sie das aktuelle Schreiben des Hessischen Kultusministeriums zum sicheren Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien 2021 (ab 25.10.2021):

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

sechs Schulwochen liegen seit dem Beginn des Schuljahres nun hinter uns. In dieser Zeit ist in den Schulen dank des durchgehenden Präsenzunterrichts wieder viel mehr Normalität eingekehrt. Unser Konzept der beiden Präventionswochen nach den Sommerferien, in denen wöchentlich drei statt zwei Tests auf das Coronavirus durchgeführt wurden und eine Maskenpflicht am Platz galt, hat maßgeblich dazu beigetragen und die danach erfolgten Lockerungen insbesondere hinsichtlich des Wegfalls der Maskenpflicht am Platz ermöglicht.

Daher wollen wir, wie bereits angekündigt, auch nach den Herbstferien, in der Zeit vom 25. Oktober bis 5. November 2021, zwei Präventionswochen an allen hessischen Schulen durchführen. Dies bedeutet:

  1. Während dieser Zeit gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht und bei anderen schulischen Veranstaltungen auch am Sitzplatz.
  2. Zudem müssen die Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Präsenzunterricht drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen.Dieser kann weiterhin kostenfrei in der Schule erbracht werden und wird im sog. Testheft vermerkt. Alternativ kann der Testnachweis auch über eines der Testzentren erfolgen. Anspruch auf einen kostenfreien Test außerhalb der Schule haben bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitergehende Informationen finden Sie unter: https://soziales.hessen.de/Corona/Tests-und-Teststellen.

Die Testpflicht besteht nicht für bereits vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Die regelmäßige Dokumentation der Schülertests im Testheft, die auch als Negativnachweis in der Freizeit, bspw. im Kino oder Restaurant, gilt, bleibt nach § 3 Abs. 5 CoSchuV innerhalb Hessens auch in den Ferien gültig. Sollte das Testheft bei Vorlage während der Ferien nicht akzeptiert werden, können Ihre Kinder dieses Schreiben als Bestätigung vorlegen. Allerdings steht es den Betreibern der genannten Einrichtungen aufgrund ihres Hausrechts frei, strengere Zutrittsvoraussetzungen aufzustellen; erzwingen lässt sich ein Zutritt mithilfe des Testhefts daher nicht.

Wie Sie es bereits aus der Zeit nach den Sommerferien kennen, sollen die beiden Präventionswochen auch nach den Herbstferien ein Übergang sein, dem dann erneut Lockerungen an unseren Schulen folgen sollen. So haben wir es uns vorgenommen und sind zuversichtlich, dass die pandemische Lage dies ab 8. November 2021 zulassen wird. Konkret sollen nach den Präventionswochen die Schülerinnen und Schüler die Maske am Sitzplatz wieder abnehmen dürfen, sofern sich die pandemische Lage bis dahin nicht grundlegend verschlechtert. Über die ab dem 8. November 2021 greifenden Regelungen werden wir Sie nach deren Erlass im Einzelnen rechtzeitig informieren.

Abschließend möchte ich Sie nochmals auf die Impfmöglichkeit für Kinder ab 12 Jahren hinweisen. Die Kinder- und Jugendärzte beraten Sie dazu gerne.

Ich wünsche Ihnen schöne und erholsame Ferien und danke Ihnen für Ihre Unterstützung. Nur gemeinsam können wir den Infektionsschutz an unseren Schulen auch in den Herbstund Wintermonaten aufrechterhalten und damit Stück für Stück zur Normalität zurückkehren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Itzenhäuser

Seit Beginn des neuen Schuljahres ist die Schulleitung des BerufsschulCampus Schwalmstadt wieder komplett. Herr Matthias Itzenhäuser wurde am letzten Schultag des letzten Schuljahres beauftragt die Aufgaben des ständigen Vertreters des Schulleiters zu übernehmen und in der Plenumssitzung zu Beginn des neuen Schuljahres in sein Amt eingeführt. Sowohl der Schulleiter Ralf Klinder als auch alle anderen Schulleitungsmitglieder sind sehr froh, dass damit die vielfältigen Aufgaben bei der Organisation und Weiterentwicklung der Selbstständigen Beruflichen Schule wieder auf mehrere Schultern verteilt werden können.

Herr Itzenhäuser ist seit 2007 am BerufsschulCampus Schwalmstadt tätig. Mit den Fächern Elektrotechnik und Mathematik ist er im Unterricht überwiegend im gewerblichen Bereich eingesetzt. Den Schulen im Altkreis Ziegenhain ist er als langjähriger Koordinator der Informationsveranstaltungen zum Übergang an den BerufsschulCampus Schwalmstadt bestens bekannt. Als Datenschutzbeauftragter, Mitglied des Schulvorstandes und verschiedener Arbeits- und Steuerungsgruppen hat Herr Itzenhäuser in den letzten Jahren die Entwicklung des BerufsschulCampus entscheidend mitgeprägt. Ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt war für ihn dabei die Implementierung von digital-gestütztem Unterricht und die damit unter seiner Federführung erreichte Auszeichnung des BerufsschulCampus als „Digitale Schule“.

Seine umfangreichen verwaltungstechnischen Erfahrungen konnte Herr Itzenhäuser während einer zweijährigen Teilabordnung an das Staatliche Schulamt in Fritzlar sammeln.

Wohnhaft in Gilserberg und aufgewachsen in Nausis ist Herr Matthias Itzenhäuser sehr gut mit der Region vertraut und ausgezeichnet vernetzt. Als Kirchenmusiker (Organist) ist Herr Itzenhäuser auch außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit mit den Menschen in der Schwalm in Kontakt.

Herrn Itzenhäuser liegt eine weiterhin gute Zusammenarbeit und ein gutes Miteinander innerhalb der Schule, den regionalen Ausbildungsbetrieben und den schulischen Partnern besonders am Herzen. Dies ist ein wesentliches Merkmal zum Gelingen der erfolgreichen schulischen Arbeit mit jungen Lernenden. Er freut sich auf die gemeinsame Arbeit die Schule mit neuen Impulsen weiter zu entwickeln, um so für alle im Bildungsprozess Beteiligten am BerufsschulCampus eine gute und zukunftsorientierte Zeit zu schaffen.

Ralf Klinder

Schwalmederkreispresse

Nach der angekündigten Empfehlung der STIKO, können sich nun auch 12- bis 17-Jährige im Impfzentrum des Schwalm-Eder-Kreises in Fritzlar impfen lassen. Das Impfzentrum ist täglich von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Am kommenden Freitag, den 20. August, wird bis 20.00 Uhr geimpft.

Nach sorgfältiger Bewertung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse empfiehlt die Ständige Impfkommission die Impfung von 12- bis 17-Jährigen gegen das Corona-Virus. Der entsprechende Beschlussentwurf wird in den nächsten Tagen im epidemiologischen Bulletin erscheinen und damit offiziell bekannt gegeben.

„Das ist für alle Eltern, die ihre Kinder gegen das Corona-Virus vor dem anstehenden Schulstart impfen lassen wollen, eine gute Nachricht. Mit dieser Entscheidung der STIKO können wir nun auch die Gruppe der 12- bis 17-Jährigen bei uns im Impfzentrum impfen. Als Impfstoff wird der mRNA-Impfstoff von BionTech/Pfizer verabreicht. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig“, so Landrat Winfried Becker.

Seitens des Impfzentrums wird weiterhin empfohlen, das aufklärende Beratungsgespräch beim behandelnden Kinder- oder Hausarzt bereits im Vorfeld zu führen. Im Impfzentrum selbst ist selbstverständlich ein Arzt, aber kein Kinderarzt, anwesend. Eine ausführliche Beratung aus kinderärztlicher Sicht kann daher nicht gewährleistet werden. Die minderjährigen Kinder und Jugendlichen müssen bis inkl. 15 Jahren von einem Elternteil begleitet werden, zum Zeitpunkt der Impfung muss die Einverständniserklärung aller Personensorgeberechtigten vorliegen. Ab 16 Jahren muss eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen. Ausweis und Krankenkassenkarte müssen ebenso mitgeführt werden.

Impfzentrum hat täglich geöffnet

Das Impfzentrum in Fritzlar ist ab sofort wieder täglich von 09.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Wer sich impfen lassen möchte, kann ohne vorherige Terminvereinbarung nach Fritzlar kommen. Am kommenden Freitag, den 20. August, wird bis 20.00 Uhr geimpft. Ab der kommenden Woche werden sowohl am Donnerstag als auch am Freitag die Öffnungszeiten auf 20.00 Uhr ausgedehnt. Einlass ins Impfzentrum wird jeweils bis 30 Minuten vor Impfende gewährt. Als Impfstoff wird maßgeblich der mRNA-Impfstoff von BionTech/Pfizer verimpft.

 

Ansprechpartner: Stephan Bürger
Telefon: 05681 775-106
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kultusministerium Brief Kopie

Durchführung von Antigen-Selbsttests in Schulen im Schuljahr 2021/2022

- Informationen zum neuen Antigen-Selbsttest

- Einführung eines Testhefts für Schülerinnen und Schüler

- Regelungen während der Präventionswochen

 

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigten,

liebe Schülerinnen und Schüler,

wir haben als Gesellschaft in der Pandemiebekämpfung schon viel erreicht. Aufgrund der zahlreichen Infektionsschutzmaßnahmen, an deren konsequenter Umsetzung die Schulen und Sie als Teil der Schulgemeinde maßgeblich mitwirken, ist es gelungen, Ihren Kindern und Ihnen wieder ein Stück Normalität und Freiheit zurückzugeben. Dies beizubehalten und den Freiraum möglichst sogar noch zu erweitern, sollte unser aller Ziel im neuen Schuljahr sein.

Die Wissenschaft weist uns regelmäßig und eindringlich auf die Bedeutung einer hohen Impfquote für die Eindämmung der Pandemie hin. Erfreulicherweise liegen der Ständigen Impfkommission (STIKO) nun auch ausreichende Belege dafür vor, Corona-Schutzimpfungen für Kinder ab zwölf Jahren zu empfehlen. Nach Auffassung der STIKO überwiegen nach dem gegenwärtigen Wissensstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen. Es würde mich deshalb freuen, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind und ggf. nach einem Gespräch mit Ihrem Kinder- und Jugendarzt das Impfangebot in Betracht ziehen würden. Selbstverständlich ist die Impfung weiterhin freiwillig.

Seit dem Ende der Osterferien im vergangenen Schuljahr gilt an allen hessischen Schulen für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an sonstigen regulären Präsenzveranstaltungen eine Nachweispflicht, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegt. Diesen Nachweis erbringen die Schülerinnen und Schüler seitdem regelmäßig, indem sie sich in den Schulen selbst testen oder sich bei Bürgerteststellen testen lassen.

Es hat mich sehr gefreut zu erfahren, dass die Einübung der Schritte bei der Durchführung der Antigen-Selbsttests trotz mancher anfänglichen Sorge und einer nachvollziehbaren Unsicherheit schnell gelang und das Testen bereits nach wenigen Durchgängen zu einer Routine geworden ist. Denn mit Hilfe dieser regelmäßigen und zuverlässigen Testungen ist es gelungen, Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu erkennen und die Gefahr von weiteren Ansteckungen zu verringern. An diesem Baustein der landesweiten Teststrategie soll auch im neuen Schuljahr festgehalten werden. Daher wird

das Land Hessen seinen Schulen weiterhin kostenfrei Antigen-Selbsttests zur Verfügung stellen.

Neue Antigen-Selbsttests

Zu einer Änderung wird es zum neuen Schuljahr jedoch kommen. Bislang wurden die Schulen mit Antigen-Selbsttests des Unternehmens Roche beliefert. Soweit noch vorhanden, werden die Roche-Tests im Rahmen der aktuellen Bestellung ausgeliefert. Es wird sodann aber zu einem nahtlosen Wechsel zu einem Produkt der Firma Siemens Healthineers kommen.

Der zukünftig verwendete „CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Self-Test“ verfügt über eine CE-Zertifizierung und damit über einen unabhängigen und zeitlich unbefristeten Qualitätsnachweis. Er liefert äußerst zuverlässige Ergebnisse und ermöglicht durch kleinere Verpackungseinheiten eine einfache und flexible Verteilung der Testkits in der Schule.

Um die eingespielte Routine nicht allzu sehr zu verändern, haben wir darauf geachtet, dass sich die Durchführung des neuen Antigen-Selbsttests möglichst wenig von der Durchführung der bisher verwendeten Antigen-Selbsttests unterscheidet. Die Lehrkräfte werden die geringfügigen Unterschiede in der Testdurchführung mit allen Schülerinnen und Schülern einüben. Ich bitte jedoch auch Sie, liebe Eltern und Sorgeberechtigten, mit Ihrem Kind vor der ersten Selbsttestung in der Schule zu besprechen, dass es zu geringfügigen Änderungen bei der Testdurchführung kommen wird. Eine von uns entwickelte Kurzanleitung finden Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums. Zudem stehen Ihnen weitere Informationen des Unternehmens zum Produkt und zur Handhabung unter https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/de/clinitest-self-test zur Verfügung.

Wie bisher auch darf der Nachweis des negativen Testergebnisses oder der in der Schule vorgenommene Antigen-Selbsttest nicht älter als 72 Stunden sein, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. In den ersten zwei Unterrichtswochen nach Ende der Schulferien sind mindestens drei Testungen pro Woche erforderlich. Der kostenfreie „Bürgertest“ kann ebenfalls wie bisher in Anspruch genommen werden. Sollte Ihr Kind oder sollten Sie, liebe Schülerinnen und Schüler, bereits über einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpflicht.

Einführung eines Testhefts für den Alltag

Uns haben in den vergangenen Wochen viele Nachfragen erreicht, ob die in den Schulen durchgeführten Antigen-Selbsttests nicht auch für außerschulische Aktivitäten und Nachweispflichten genutzt werden könnten. Mit dieser Möglichkeit würde es insbesondere für die Schülerinnen und Schüler, für die es bis vor kurzem noch keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gab und für die die Pandemiezeit eine besonders herausfordernde Zeit war, eine Erleichterung darstellen, wenn sie auf ein zusätzliches Testen verzichten könnten.

Es freut mich besonders, dass wir diesem Wunsch nun nachkommen können. Den Schülerinnen und Schülern wird mit Beginn des neuen Schuljahres von der Schule ein Testheft zur Verfügung gestellt, mit dem sie sich die Durchführung eines Antigen-Selbsttests in der Schule und damit die regelmäßige Teilnahme an einem verbindlichen Schutzkonzept der Schule von ihrer Lehrkraft bestätigen lassen können.

Die Schülerinnen und Schüler können das Testheft künftig mit sich führen und sich nach einer Testdurchführung von der beaufsichtigenden Lehrkraft mittels Unterschrift oder Paraphe (verkürztes Namenszeichen) das negative Testergebnis bestätigen lassen. Auch die zertifizierten Bürgerteststellen können zusätzlich zum festgelegten Testnachweis Eintragungen im Heft vornehmen, um die für die Teilnahme am Präsenzunterricht notwendige Corona-Testung zu dokumentieren. Ebenso ist es möglich, dass einer Lehrkraft ein aktueller Testnachweis einer zertifizierten Teststelle vorgelegt wird, den sie dann im Testheft bestätigen kann.

Die Vorlage dieses Testhefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis ersetzt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle und kann im gesamten Land Hessen, z. B. beim Besuch eines Kinos oder eines Restaurants, als negativer Testnachweis genutzt werden.

Wer das Heft regelmäßig und aktuell führt, gilt als negativ getestet. Auch andere Bundesländer verschaffen Schülerinnen und Schülern aufgrund der jeweiligen Schutzkonzepte Erleichterungen im Rahmen der 3G-Regeln. Sollten Sie daher Besuche in anderen Bundesländern planen, informieren Sie sich am besten im Vorfeld über etwaige Befreiungen.

Die Nutzung des Testhefts ist für alle Schülerinnen und Schüler selbstverständlich freiwillig. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler vom Testheft keinen Gebrauch machen wollen, wird das Erfüllen der Testpflicht bei Ungeimpften und Nicht-Genesenen wie bisher von der Schule separat geprüft und dokumentiert.

Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass während der ersten beiden Unterrichtswochen (Präventionswochen) die Maskenpflicht während des Unterrichts auch am Platz gilt und dass zum neuen Schuljahr auch von den Schülerinnen und Schülern eine medizinische Maske zu tragen ist und eine Alltagsmaske nicht mehr ausreicht. Ich wünsche Ihnen allen einen sicheren und erfolgreichen Start in das neue Schuljahr und bedanke mich sehr herzlich für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Marion Steudel

Ministerialdirigentin

Quelle: Hessisches KultusministeriumHessisches Kultusministerium

Hier finden sie eine vorläufige Liste der Berufsschultage für die Auszubildenden im Schuljahr 2021/2022. 

Die Angaben sind vorläufig und können sich organisationsbedingt ändern.

Berufsschultage2021 2022

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