Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir möchten Ihnen die Elternbriefe der zentralen Jugendkoordinatorin der Polizei in Nordhessen, Frau Langer, zur Kenntnis geben.

Die Elternbriefe beinhalten Informationen zu strafbaren Inhalten auf Schülerhandys und Informationen über Hilfeangebote bei Gewalterfahrungen und Notlagen, die aufklären und potentiell Betroffene auf Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen:

Elternbrief - Hilfe-Telefonnummern

hilfeindernot

Elternbrief - Strafbare Inhalte auf Schülerhandys

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Elternbrief - Strafbare Inhalte auf Schülerhandys

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Ministerbrief vom 14.12.2020

Schule in den kommenden Tagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Sie alle konnten in den vergangenen Tagen verfolgen, wie sich die Infektionszahlen weiter erhöht haben. Bislang ist es nicht gelungen, die zweite Corona-Welle zu brechen. So haben sich am Sonntag die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Kanzlerin auf zusätzliche, umfassende Maßnahmen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verständigt, welche auch den Schulbetrieb betreffen.

Mit Disziplin der gesamten Schulgemeinde und strengen Hygienekonzepten konnten unsere Schulen bisher in hohem Maße Präsenzunterricht durchführen, der für den Lernerfolg, die Bildungsgerechtigkeit und das soziale Miteinander von größter Bedeutung ist. Wo das aufgrund des Infektionsgeschehens nicht mehr möglich war, wurde Wechselunterricht mit Distanzlernen durchgeführt. Die Zahlen, die jeden Tag von uns erhoben werden, haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Schulen keine Corona-Hotspots sind. Dennoch sind jetzt zur nachhaltigen Eindämmung der Pandemie besondere Maßnahmen gefordert, über die wir Sie informieren möchten. Bis zum letzten Schultag, Freitag, dem 18. Dezember 2020, gilt folgendes:

  • Am Montag, dem 14. Dezember 2020, sowie am Dienstag, dem 15. Dezember 2020, finden der Unterricht und die Ganztagsangebote in allen Klassenstufen nach den jeweils bestehenden Regeln wie bisher statt.

  • Ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, bis zum letzten Schultag, am Freitag, dem 18. Dezember 2020, gelten für alle Jahrgangsstufen folgende Regelungen:

    • Schülerinnen und Schüler sollen, wann immer es möglich ist, zu Hause betreut werden. Daher können sie je nach Ihrer Entscheidung als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte (volljährige Schülerinnen und Schüler treffen die Entscheidung selbst) dem Unterricht und den Ganztagsangeboten in der Schule fernbleiben. Die Schülerinnen und Schüler nehmen dann von zuhause aus im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzlernen teil. In jedem Falle bitten wir Sie, die Entscheidung der Schule mitzuteilen, insbesondere wenn Ihr Kind am Präsenzunterricht und am Ganztagsangebot teilnehmen soll. Die Entscheidung gilt für alle drei Tage, vom Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, bis Freitag, dem 18. Dezember 2020, einheitlich. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenz- und Distanzunterricht ist nicht möglich.

      Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Schule sichergestellt werden.            

    • Klausuren
      Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden zwischen dem 16. und 18. Dezember 2020 nicht statt. Eine Ausnahme gilt für Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen, welche für den Schulabschluss 2021 unaufschiebbar sind. Diese dürfen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen und der Abstandsregeln in der Schule stattfinden. Die Schulen informieren die Schülerinnen und Schüler hierüber gesondert. Für diesen Fall gilt die Aufhebung der Präsenzpflicht nicht.

    • Abschlussprüfungen/Abitur
      Für alle im Jahr 2021 anstehenden Abschlussprüfungen, insbesondere das Abitur, wird gewährleistet, dass nur diejenigen Lerninhalte Prüfungsgegenstand sind, die auch vermittelt wurden.

    • Ganztagsbetreuung/Ferienbetreuung
      Die Ganztagsangebote können nach heutigem Stand weiter durchgeführt werden. Dabei gelten die Regelungen des aktuellen Hygieneplans des Hessischen Kultusministeriums sowie des Hygieneplans der jeweiligen Schule. Zum Zweck der Kontaktbeschränkung und der Nachverfolgung sind dabei feste Gruppen zu bilden, eine Durchmischung verschiedener Schülergruppen muss vermieden werden.
      Das gilt nach aktuellem Stand auch für die Ferienbetreuung. Mit Blick auf den Schulbeginn nach den Weihnachtsferien bedeutet dies, dass die Regelungen für die Betreuung zunächst auch für die Zeit ab dem 11. Januar 2021 gültig sind. Sollten sich Änderungen aufgrund einer neuen Infektionslage Anfang Januar ergeben, werden Sie rechtzeitig informiert werden.

    • Unterrichtsstart nach den Weihnachtsferien
      Der 1. Schultag nach den Weihnachtsferien ist weiterhin für den 11. Januar 2021 vorgesehen. Aufgrund der Dynamik des Infektionsgeschehens kann es zu organisatorischen Anpassungen des Schulbetriebs kommen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Kanzlerin planen, am 5. Januar 2021 zu einem erneuten Treffen zusammenzukommen. Wir halten Sie zu möglichen Veränderungen auf dem Laufenden und informieren Sie über unsere Internetseite www.kultusministerium.hessen.de.

Ich möchte mich bei Ihnen nochmals herzlich für den außerordentlichen Einsatz bedanken, den Sie als Eltern oder Elternvertretungen in dieser herausfordernden Zeit mit Ihren Kindern und zusammen mit unseren Schulen geleistet haben. Wir erleben seit März eine Ausnahmesituation. Auch dank Ihrer Hilfe und Unterstützung konnten wir den Schulbetrieb bisher weitgehend aufrechterhalten. Wir hoffen jetzt alle, dass die verschärften Regeln des Lockdowns bald zum Erfolg führen werden.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr –  bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Downloads:

Ministerschreiben an die Eltern vom 14.12.2020

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Videobotschaft des Hessischen Kultusministers zu den Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern

Am 25. November haben sich Bund und Länder auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Im Video erklärt Kultusminister Lorz, was das für die Schulen in Hessen bedeutet.

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/video/kultusminister-lorz-zu-den-corona-massnahmen-an-hessischen-schulen

 

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Einführung des digital-gestützten Distanzunterrichts an unserer Schule

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

aufbauend auf den positiven Erfahrungen mit digitalen Lernangeboten aus der Zeit der Schulschließungen hat der Schulvorstand nach Anhörung des Plenums und mit Zustimmung des Schulelternbeirats sowie des Schülerrats am 26.10.2020 beschlossen, an unserer Schule digital-gestützten Distanzunterricht zu ermöglichen. Das Hessische Kultusministerium hat den Antrag nach § 127c des Hessischen Schulgesetzes am 17.11.2020 genehmigt.

Wir möchten mit der Einführung digital-gestützten Distanzunterrichts begrenzt auf die Zeit der Corona-Pandemie, aber unabhängig von konkreten Anlässen (Quarantäne einzelner Schülerinnen oder Schüler, temporäre Schulschließung aufgrund behördlicher Anordnungen oder Befreiung einzelner Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer individuellen Gefährdungssituation), die Chancen nutzen, die dieses Instrument unseren Schülerinnen und Schülern bietet. Wir sehen darin eine sinnvolle Ergänzungsmöglichkeit unseres schulischen Miteinanders und unserer pädagogisch-didaktischen Arbeitsweise, die zugleich die Zahl der sich in Präsenz begegnenden Personen verringern kann und somit einen präventiven Beitrag zur Pandemiebekämpfung liefert.

Nach wie vor gilt das Primat des Präsenzunterrichts. Deshalb gibt es eine Obergrenze für den digital-gestützten Distanzunterricht. Er darf im Schuljahr ein Viertel der in der Stundentafel hinterlegten Gesamtstunden pro Fach/Lernfeld nicht überschreiten bzw. im dualen System/an der Teilzeitberufsschule die Hälfte.1

Der digital-gestützte Distanzunterricht kann den regulären Präsenzunterricht durch hybride Lehr- und Lernmethoden ergänzen und digital aufwerten. Der Distanzunterricht findet grundsätzlich am häuslichen Lernort der Schülerinnen und Schüler statt. Gleichwohl bleibt der Lernort Schule auch in den gesellschaftlichen Entwicklungen der Digitalisierung das Fundament von Bildung.

Die Kombination von konventionellen Unterrichtsmethoden mit hybriden Lehr- und Lernformen bietet großes Potential. Insbesondere die damit verbundene Integration moderner Medien und die Möglichkeit, Unterrichtsinhalte zeitversetzt zum im Präsenzunterricht geltenden Stundenplan zu vermitteln, kann Schülerinnen und Schüler motivieren, sie in einer besonderer Weise ansprechen und den Lernerfolg steigern. Im Rahmen des digital-gestützten Distanzunterrichts besteht außerdem die Möglichkeit, den Unterricht so zu organisieren, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler der Klasse bzw. des Kurses gleichzeitig die Unterrichtseinheit absolvieren müssen, beispielsweise beim Einsatz von Erklärvideos, Tutorials oder Lernapps. Wir werden, soweit das nicht bereits geschehen ist, bei Verwendung entsprechender Techniken die dafür erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen einholen.
Das Vorliegen dieser Einwilligungen ist für die Teilnahme am digital-gestützten Präsenzunterricht Voraussetzung.

Auf Grundlage des Beschlusses unseres Schulvorstandes haben wir nun die Möglichkeit, für die einzelnen Klassen und Fächer digital-gestützten Unterricht anzubieten. Die Lehrkräfte, die diese Möglichkeit nutzen möchten, werden auf Sie zukommen, um Sie umfänglich zu informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

R. Klinder, Schulleiter

 

1 Für die Zweijährige Fachschule gilt nach dem Erlass der „Organisation und Umsetzung der Einführung anderer Lernformen“ eine abweichende Regelung. Es ist darauf zu achten, dass der Gesamtumfang der Stunden nicht mehr als 20% der Gesamtstundenzahl entsprechend der Stundentafel nach Anlage 1 der FS-APrVO beträgt.

 

=>Das Schreiben finden sie hier als PDF zum Download

 

 

 

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Schüler des BerufsschulCampus Schwalmstadt gehören zu den Besten


„Nie ist das menschliche Gemüt heiterer gestimmt, als wenn es seine richtige Arbeit gefunden hat.“
Alexander von Humboldt (*1769 – †1859)

Mit Stolz und Hochachtung lesen sich die Zeilen in der HNA vom 09. November 2020 (vgl. Bericht der HNA).

Eine Großzahl der besten regionalen Auszubildenden wurden am BerufsschulCampus Schwalmstadt beschult.

Julia Schaub, Julia Rösner und Alexander Momberg waren bis zum Sommer als Auszubildende im Einzelhandel bei uns am Campus und schlossen die IHK-Prüfung mit der Note „sehr gut“ ab.

Sofia Muratidi und Sarah Zöller erzielten hervorragende Abschlussergebnisse als Verkäuferinnen.

Als Kauffrau für Büromanagement startet Frau Michelle Hofmann mit Auszeichnung ins Berufsleben.

Wir gratulieren allen genannten Schülerinnen und Schülern zum Bestehen ihrer Abschlussprüfung ganz herzlich und beglückwünschen Sie zu Ihren herausragenden Leistungen.

Für Ihren weiteren beruflichen Lebensweg wünschen wir, der BerufsschulCampus, Ihnen Erfolg und Zufriedenheit.

Unser besonderer Dank gilt den beteiligten Kolleginnen und Kollegen. Mit ihrer Fachkompetenz und ihrem Engagement haben sie maßgeblichen Anteil am Erfolg „unserer“ Jugendlichen und an diesen herausragenden Prüfungsergebnissen.

Voller Hochachtung

StD T. Blumhagen                                      OStD R. Klinder
(Leiter der kaufmännischen Abteilung)     (Schulleiter)

 

HNA-Bericht „156 bestehen mit sehr gut“ (HNA vom 09.11.2020)

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