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Liebe Schulgemeinde, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, 

nachfolgend finden Sie Informationen zum aktuellen Hygieneplan (Stand 11. Februar 2021) zum Download:

  • Hygieneplan7.0: Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen (Stand 11. Februar 2021)
  • Hygieneplan7.0_Anlage1: Aktuelle Darstellung der Maßnahmen für Kinder und Jugendliche an den Schulen des Landes Hessen anhand des Leitfadens – „Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21“ – Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation 
  • Hygieneplan7.0_Anlage2: Sportunterricht und außerunterrichtliche Sport- und Bewegungsangebote während der Corona-Pandemie
  • Hygieneplan7.0_Anlage3: Musikunterricht und außerunterrichtliche musikalische Angebote während der Corona-Pandemie 
  • Hygieneplan_7.0_Anlage4: Hinweise „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen“ (Stand 1. Dezember 2020)

 

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MINISTERBRIEF AN DIE ELTERN VOM 11. FEBRUAR 

- Maßnahmen ab dem 22. Februar - 

Wechselunterricht für Jahrgangsstufen 1 bis 6 ab 22. Februar - Einrichtung einer Notbetreuung - Maskenpflicht im Unterricht ab Jahrgangsstufe 1 - Fortsetzung des Distanzunterrichts für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (Ausnahme: Abschlussklassen) - Präsenzunterricht für Q2 sowie für Vorkurse an den Abendgymnasien und Hessenkollegs ab dem 22. Februar
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

wieder haben in dieser Woche Bund und Länder über das weitere Vorgehen zur Bewältigung der für uns alle sehr belastenden Corona-Pandemie beraten. Erfreulich ist, dass nun erste Lockerungen der geltenden Beschränkungen insbesondere für die Schulen beschlossen worden sind. Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen erfreulicherweise zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Dafür gebührt Ihnen und Ihren Kindern unser Dank! Mit Blick auf die Mutationen des Virus ist es allerdings erforderlich, möglichst niedrige Infektionszahlen (deutlich unter einer Inzidenz von 50) zu erreichen. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden. Dennoch sind sich alle Beteiligten darüber einig, dass schrittweise Lockerungen im Betreuungs- und Bildungsbereich unter Einhaltung der Hygieneregeln vertretbar und notwendig sind. Dies bedeutet für den Schulbetrieb ab dem 22. Februar folgendes:

1. Jahrgangsstufen 1 bis 6

Wie geplant werden die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, Vorklassen sowie die Vorlaufkurse ab Montag, dem 22. Februar, in den Wechselunterricht in geteilten Klassen an die Schulen zurückkehren. Masken, Lüften und die strenge Einhaltung von Hygienemaßnahmen sind hierbei weiterhin unerlässlich. Über die konkrete Ausgestaltung des Wechselunterrichts (zum Beispiel tage- oder wochenweiser Wechsel) entscheidet die Schule Ihrer Kinder und wird Sie darüber informieren.

Notbetreuung im Rahmen des Wechselunterrichts

Sie haben Ihre Kinder in den zurückliegenden Wochen mit großer Mehrheit zuhause betreut. Für den Kraftakt, den Sie dabei geleistet haben, ist Ihnen die Hessische Landesregierung sehr dankbar. Auch während des Wechselunterrichts sind wir weiterhin auf Ihre Unterstützung angewiesen, damit Ihr Kind während der Phasen des Distanzunterrichts möglichst zuhause betreut werden kann. Bei dringendem Betreuungsbedarf wird in der Schule jedoch eine Notbetreuung angeboten. Da im Rahmen des Wechselunterrichts wegen der geteilten Klassen sehr viele Lehrkräfte und ein Großteil der in der Schule zur Verfügung stehenden Räume benötigt werden,kann an der Notbetreuung nur eine begrenzte Anzahl von Schülerinnen und Schülern teilnehmen.

Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern

a. eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen. Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen,

b. die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,

c. ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, die eine besondere Betreuung erfordert oder

d. ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt.

Um Ihre Berufstätigkeit nachweisen zu können, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von der Schule Ihres Kindes.

2. Maskenpflicht im Unterricht und in der Notbetreuung

Künftig ist für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Jahrgang wie auch für ihre Lehrerinnen und Lehrer das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Alltagsmaske, Community-Maske) auch im Unterricht und in der Notbetreuung verpflichtend. Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Nach Möglichkeit sind in allen Jahrgangsstufen medizinische Gesichtsmasken (sog. OP-Masken) zu tragen. In der Schule werden regelmäßige Maskenpausen eingeplant. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind die Maske mindestens einmal täglich wechselt und geben Sie ausreichend Masken zum Wechseln mit.

3. Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen)

Die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) verbleiben bis auf Weiteres im Distanzunterricht. Leistungsnachweise in Form von Klassenarbeiten, Klausuren und sonstigen Prüfungen in Präsenz finden während des Distanzunterrichts auch weiterhin nicht statt. Ersatzleistungen sind alternativ möglich. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens, um auch diesen Jahrgangsstufen sobald wie möglich so viel Präsenzunterricht wie infektiologisch vertretbar anbieten zu können.

4. Abschlussklassen und Q2

Die Schülerinnen und Schüler an gymnasialen Oberstufen und beruflichen Gymnasien sowie Studierende an Abendgymnasien und Hessenkollegs in der Q2 (12. Klasse) erhalten ab dem 22. Februar 2021, wie schon die Abschlussklassen und -jahrgänge, ebenfalls Präsenzunterricht bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Dies schließt auch die Schülerinnen und Schüler aus den Abschlussjahrgängen im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ein. An den Schulen für Erwachsene treten ebenso die Vorkurse an Abendgymnasien und Hessenkollegs ab dem 22. Februar 2021 in den Präsenzunterricht; an Abendhauptschulen erhalten das erste und zweite Semester und an Abendrealschulen das dritte und vierte Semester Präsenzunterricht. Der Präsenzunterricht kann, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, auch phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden.

Regionale Regelungen

Weiterhin können – unabhängig von dieser vom Hessischen Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelung – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort regionale oder schulbezogene Maßnahmen z. B. durch die Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulträgern und Staatlichen Schulämtern angeordnet werden. Alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in den Präsenzunterricht gehen können, und deren Familien muss ich leider noch um etwas Geduld bitten. Falls der Trend zur Reduzierung der Neuinfektionen anhält, planen wir, auch sie so bald wie möglich wieder in die Schulen zurückzuholen.

Lassen Sie uns mit Zuversicht nach vorne blicken. Ich hoffe, dass wir bald weitere Schritte hin zu mehr schulischer Normalität und zu einer Entlastung Ihres Familienalltags gehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

 

 

 

 

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MINISTERSCHREIBEN VOM 08. Februar 2021


- Informationen zum Planungsstand -

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Corona-Virus hält nicht nur die ganze Welt, sondern auch uns in Hessen und insbesondere mehr als 750.000 Schülerinnen und Schüler und deren Familien seit fast einem Jahr in Atem. Die aktuelle Situation, die seit den Weihnachtsferien gilt, verlangt allen Schülerinnen und Schülern und Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigten seit vielen Wochen enorme Ausdauer und Disziplin ab. Die Familien in unserem Land sehnen sich nach Normalität und schulischem Alltag. Kinder und Jugendliche vermissen Kontakte mit Gleichaltrigen und den persönlichen Austausch mit ihren Lehrkräften. Für Ihr Durchhaltevermögen und Ihre Flexibilität darf ich Ihnen im Namen der Hessischen Landesregierung und ganz persönlich ausdrücklich danken. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die möglichen weiteren Maßnahmen informieren.

Aktuell entwickeln sich die Infektionszahlen in unserem Land insgesamt rückläufig. Dennoch bereitet uns das Auftreten der Virusmutationen unter anderem aus England, Südafrika oder Brasilien Sorgen, da deren konkrete Auswirkungen derzeit noch nicht in ausreichendem Maße abgeschätzt werden können. Zu welchem genauen Zeitpunkt Ihre Kinder wieder zumindest tageweise im Wechselunterricht in die Schule gehen können, hängt maßgeblich von der Entwicklung der Pandemie in den kommenden Tagen ab. Die Bundeskanzlerin wird über das weitere Vorgehen gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder voraussichtlich am Mittwoch, dem 10. Februar, entscheiden. Die Hessische Landesregierung wird dazu am Tag danach die Beschlüsse fassen, über die ich Sie umgehend informieren werde. Es bleibt das erklärte Ziel, so viel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten.

Für unsere Planungen bedeutet dies:

Die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) verbleiben voraussichtlich bis auf Weiteres im Distanzunterricht. Wir hoffen sehr, auch diesen Jahrgängen schon bald eine Perspektive für die Rückkehr in ein Wechselmodell geben zu können.

Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, planen wir, die Jahrgangsstufen 1 bis 6 zwar nicht wie ursprünglich vorgesehen ab dem 15. Februar, jedoch ab dem 22. Februar im Wechselmodell zu unterrichten. Das bedeutet, dass bis dahin weiterhin so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich zuhause lernen und von dort am Distanzunterricht teilnehmen sollen. Ich bitte Sie herzlich um Ihr Verständnis für diese Verschiebung, die den oben genannten Gründen geschuldet ist.

Über die konkrete Ausgestaltung des Wechselunterrichts (zum Beispiel tage- oder wochenweiser Wechsel) entscheidet die Schule Ihrer Kinder und wird Sie darüber informieren. Dabei wird sichergestellt, dass der Schwerpunkt auf den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und (in der Grundschule) Sachunterricht liegt.

Bei dringendem Betreuungsbedarf wird im Rahmen des Wechselmodells eine Notbetreuung angeboten. Hierzu und zu etwaigen weitergehenden Regelungen die Maskenpflicht betreffend erhalten Sie am Freitag, dem 12. Februar, weitere Informationen.

Liebe Eltern, da wir uns, wie oben beschrieben, leider noch immer in einer Situation befinden, in der wir nicht sicher sagen können, wann und wie es mit dem Schulbetrieb für Ihre Kinder weitergeht, kann es auch sein, dass die bisher geltende Regelung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (Aussetzung der Präsenzpflicht) angesichts des

Infektionsgeschehens nach dem 22. Februar weiter Bestand haben wird und die Rückkehr in den Präsenzunterricht abermals vertagt werden muss. Ich bedauere diese Ungewissheit sehr und versichere Ihnen, dass Sie alle erforderlichen Informationen spätestens am Freitag, dem 12. Februar, in einem weiteren Schreiben von mir und auf unserer Internetseite unter www.kultusministerium.hessen.de erhalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/naechste-oeffnungsschritte-der-schulen-fruehestens-ab-dem-22-februar

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Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund der anhaltenden Pandemielage werden im Schulbetrieb zur Durchführung des Unterrichts teilweise Videokonferenzsysteme eingesetzt. Leider wurde in den letzten Wochen bekannt, dass sich vereinzelt unbekannte Personen Zutritt zu Videokonferenzen verschafft haben (sogenanntes „Zoombombing“). Hierbei versuchen Unbefugte typische Konferenzkennungen oder häufiger genutzte Passwörter zu erraten, um sich einzuwählen. Eine weitere Möglichkeit für solche unautorisierten Zugriffe besteht aber auch darin, dass Konferenzkennungen bewusst an Dritte weitergegeben oder über Soziale Medien verbreitet werden.

Um solche Zugriffe in Zukunft zu vermeiden, werden seitens der Schulen verschärfte Vorkehrungen getroffen, beispielsweise Videokonferenzveranstaltungen mit Passwörtern zu versehen, die turnusmäßig gewechselt werden. Darüber hinaus können für die Veranstaltungen Zugangsräume erstellt werden, in denen die Lehrkraft jeden einzelnen Teilnehmer freischalten muss, bevor der Unterricht beginnen kann.

Angesichts dieser Vorfälle möchten wir Sie in diesem Zusammenhang nochmals auf den Umgang mit Videokonferenzsystem aufmerksam machen und Sie bitten, auch Ihr Kind hierfür zu sensibilisieren.

Insbesondere bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

  • Konferenzkennungen sowie Passwörter für Distanzunterricht mittels Videokonferenzsystemen dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden und insbesondere nicht auf Sozialen Medien veröffentlicht werden.
  • Eine Aufzeichnung oder Übertragung des Unterrichts an Dritte darf nicht erfolgen. Ein solches Verhalten kann gemäß § 201 Strafgesetzbuch strafbar sein.
  • Das Teilen von unangemessenen Inhalten ist verboten. Im schlimmsten Fall (bei Aufnahmen sexualisierter Gewalt an Kindern, Antisemitismus etc.) stellt die Speicherung und Verbreitung eine Straftat dar.
  • Während des Distanzunterrichts mittels Videokonferenzsystemen sollte darauf geachtet werden, dass die Schülerinnen und Schüler keine sensiblen persönlichen Informationen von sich oder Dritten preisgeben.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollten angehalten werden, sich bei verdächtigen Vorkommnissen unverzüglich an die Lehrkräfte und/oder Eltern zu wenden. Auf die Möglichkeit, strafrechtliche Schritte einzuleiten (beispielsweise Strafanzeige zu stellen), wird hingewiesen.
  • Bei Bedarf kann schulpsychologische Hilfe in Anspruch genommen werden.

Abschließend möchten wir auf die Handreichung des Hessischen Kultusministeriums zum Jugendmedienschutz sowie auf den Flyer des Netzwerks gegen Gewalt: Medienkompetenz für Eltern hinweisen:

https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/medienbildung/jugendmedienschutz

Wir wünschen Ihnen, dass Sie und Ihr Kind im Schulalltag mit entsprechenden Vorfällen möglichst nicht konfrontiert werden. Zögern Sie bitte nicht, im Bedarfsfall eine der genannten Kontaktadressen zu nutzen und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

R. Klinder, Schulleiter

phone 5190644 1280

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Lernende,

aufgrund des Coronageschehens können wir leider in diesem Jahr nicht wie üblich einen Elternsprechtag anbieten.

Wenn Sie trotzdem ein Gespräch mit den Lehrkräften Ihres Kindes für erforderlich erachten, können Sie im Februar über unsere Homepage www.berufsschule-schwalmstadt.de unter Service-Kollegium Kontakt zu den Lehrkräften aufnehmen.
Bitte geben Sie dort Ihr Anliegen, Ihre Telefonnummer und mehrere Terminvorschläge für ein Gespräch an. Die Lehrkraft wird Sie baldmöglichst zurückrufen.

Freundliche Grüße

R. Klinder
Schulleiter

 

Elternbrief zum Download

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