Durchführung von Antigen-Selbsttests in Schulen im Schuljahr 2021/2022
- Informationen zum neuen Antigen-Selbsttest
- Einführung eines Testhefts für Schülerinnen und Schüler
- Regelungen während der Präventionswochen
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigten,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wir haben als Gesellschaft in der Pandemiebekämpfung schon viel erreicht. Aufgrund der zahlreichen Infektionsschutzmaßnahmen, an deren konsequenter Umsetzung die Schulen und Sie als Teil der Schulgemeinde maßgeblich mitwirken, ist es gelungen, Ihren Kindern und Ihnen wieder ein Stück Normalität und Freiheit zurückzugeben. Dies beizubehalten und den Freiraum möglichst sogar noch zu erweitern, sollte unser aller Ziel im neuen Schuljahr sein.
Die Wissenschaft weist uns regelmäßig und eindringlich auf die Bedeutung einer hohen Impfquote für die Eindämmung der Pandemie hin. Erfreulicherweise liegen der Ständigen Impfkommission (STIKO) nun auch ausreichende Belege dafür vor, Corona-Schutzimpfungen für Kinder ab zwölf Jahren zu empfehlen. Nach Auffassung der STIKO überwiegen nach dem gegenwärtigen Wissensstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen. Es würde mich deshalb freuen, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind und ggf. nach einem Gespräch mit Ihrem Kinder- und Jugendarzt das Impfangebot in Betracht ziehen würden. Selbstverständlich ist die Impfung weiterhin freiwillig.
Seit dem Ende der Osterferien im vergangenen Schuljahr gilt an allen hessischen Schulen für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an sonstigen regulären Präsenzveranstaltungen eine Nachweispflicht, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegt. Diesen Nachweis erbringen die Schülerinnen und Schüler seitdem regelmäßig, indem sie sich in den Schulen selbst testen oder sich bei Bürgerteststellen testen lassen.
Es hat mich sehr gefreut zu erfahren, dass die Einübung der Schritte bei der Durchführung der Antigen-Selbsttests trotz mancher anfänglichen Sorge und einer nachvollziehbaren Unsicherheit schnell gelang und das Testen bereits nach wenigen Durchgängen zu einer Routine geworden ist. Denn mit Hilfe dieser regelmäßigen und zuverlässigen Testungen ist es gelungen, Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu erkennen und die Gefahr von weiteren Ansteckungen zu verringern. An diesem Baustein der landesweiten Teststrategie soll auch im neuen Schuljahr festgehalten werden. Daher wird
das Land Hessen seinen Schulen weiterhin kostenfrei Antigen-Selbsttests zur Verfügung stellen.
Neue Antigen-Selbsttests
Zu einer Änderung wird es zum neuen Schuljahr jedoch kommen. Bislang wurden die Schulen mit Antigen-Selbsttests des Unternehmens Roche beliefert. Soweit noch vorhanden, werden die Roche-Tests im Rahmen der aktuellen Bestellung ausgeliefert. Es wird sodann aber zu einem nahtlosen Wechsel zu einem Produkt der Firma Siemens Healthineers kommen.
Der zukünftig verwendete „CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Self-Test“ verfügt über eine CE-Zertifizierung und damit über einen unabhängigen und zeitlich unbefristeten Qualitätsnachweis. Er liefert äußerst zuverlässige Ergebnisse und ermöglicht durch kleinere Verpackungseinheiten eine einfache und flexible Verteilung der Testkits in der Schule.
Um die eingespielte Routine nicht allzu sehr zu verändern, haben wir darauf geachtet, dass sich die Durchführung des neuen Antigen-Selbsttests möglichst wenig von der Durchführung der bisher verwendeten Antigen-Selbsttests unterscheidet. Die Lehrkräfte werden die geringfügigen Unterschiede in der Testdurchführung mit allen Schülerinnen und Schülern einüben. Ich bitte jedoch auch Sie, liebe Eltern und Sorgeberechtigten, mit Ihrem Kind vor der ersten Selbsttestung in der Schule zu besprechen, dass es zu geringfügigen Änderungen bei der Testdurchführung kommen wird. Eine von uns entwickelte Kurzanleitung finden Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums. Zudem stehen Ihnen weitere Informationen des Unternehmens zum Produkt und zur Handhabung unter https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/de/clinitest-self-test zur Verfügung.
Wie bisher auch darf der Nachweis des negativen Testergebnisses oder der in der Schule vorgenommene Antigen-Selbsttest nicht älter als 72 Stunden sein, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. In den ersten zwei Unterrichtswochen nach Ende der Schulferien sind mindestens drei Testungen pro Woche erforderlich. Der kostenfreie „Bürgertest“ kann ebenfalls wie bisher in Anspruch genommen werden. Sollte Ihr Kind oder sollten Sie, liebe Schülerinnen und Schüler, bereits über einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpflicht.
Einführung eines Testhefts für den Alltag
Uns haben in den vergangenen Wochen viele Nachfragen erreicht, ob die in den Schulen durchgeführten Antigen-Selbsttests nicht auch für außerschulische Aktivitäten und Nachweispflichten genutzt werden könnten. Mit dieser Möglichkeit würde es insbesondere für die Schülerinnen und Schüler, für die es bis vor kurzem noch keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gab und für die die Pandemiezeit eine besonders herausfordernde Zeit war, eine Erleichterung darstellen, wenn sie auf ein zusätzliches Testen verzichten könnten.
Es freut mich besonders, dass wir diesem Wunsch nun nachkommen können. Den Schülerinnen und Schülern wird mit Beginn des neuen Schuljahres von der Schule ein Testheft zur Verfügung gestellt, mit dem sie sich die Durchführung eines Antigen-Selbsttests in der Schule und damit die regelmäßige Teilnahme an einem verbindlichen Schutzkonzept der Schule von ihrer Lehrkraft bestätigen lassen können.
Die Schülerinnen und Schüler können das Testheft künftig mit sich führen und sich nach einer Testdurchführung von der beaufsichtigenden Lehrkraft mittels Unterschrift oder Paraphe (verkürztes Namenszeichen) das negative Testergebnis bestätigen lassen. Auch die zertifizierten Bürgerteststellen können zusätzlich zum festgelegten Testnachweis Eintragungen im Heft vornehmen, um die für die Teilnahme am Präsenzunterricht notwendige Corona-Testung zu dokumentieren. Ebenso ist es möglich, dass einer Lehrkraft ein aktueller Testnachweis einer zertifizierten Teststelle vorgelegt wird, den sie dann im Testheft bestätigen kann.
Die Vorlage dieses Testhefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis ersetzt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle und kann im gesamten Land Hessen, z. B. beim Besuch eines Kinos oder eines Restaurants, als negativer Testnachweis genutzt werden.
Wer das Heft regelmäßig und aktuell führt, gilt als negativ getestet. Auch andere Bundesländer verschaffen Schülerinnen und Schülern aufgrund der jeweiligen Schutzkonzepte Erleichterungen im Rahmen der 3G-Regeln. Sollten Sie daher Besuche in anderen Bundesländern planen, informieren Sie sich am besten im Vorfeld über etwaige Befreiungen.
Die Nutzung des Testhefts ist für alle Schülerinnen und Schüler selbstverständlich freiwillig. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler vom Testheft keinen Gebrauch machen wollen, wird das Erfüllen der Testpflicht bei Ungeimpften und Nicht-Genesenen wie bisher von der Schule separat geprüft und dokumentiert.
Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass während der ersten beiden Unterrichtswochen (Präventionswochen) die Maskenpflicht während des Unterrichts auch am Platz gilt und dass zum neuen Schuljahr auch von den Schülerinnen und Schülern eine medizinische Maske zu tragen ist und eine Alltagsmaske nicht mehr ausreicht. Ich wünsche Ihnen allen einen sicheren und erfolgreichen Start in das neue Schuljahr und bedanke mich sehr herzlich für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Marion Steudel
Ministerialdirigentin
Quelle: Hessisches KultusministeriumHessisches Kultusministerium