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Nicht ohne Ausbildungsplatz in die Ferien – Bewerbungschancen in der dualen Ausbildung für das aktuelle Ausbildungsjahr nutzen

Liebe Schülerin, lieber Schüler, die Anstrengungen haben sich gelohnt – trotz der Herausforderungen, die Corona in den beiden letzten Schuljahren an Sie alle gestellt hat, haben Sie es fast geschafft: Bald schon werden Sie Ihren Schulabschluss erreicht haben. Den Grundstein für einen Start in eine erfolgreiche berufliche Karriere haben Sie damit gelegt – Sie stehen an einem bedeutsamen Punkt in Ihrem Leben.

Die Pandemie ist noch nicht überwunden und die Rahmenbedingungen sind leider noch immer nicht so, wie sie uns aus der Zeit vor Corona vertraut waren. Doch eines hat sich nicht geändert: Auch zukünftig werden gut ausgebildete Fachkräfte dringend benötigt. Eine abgeschlossene Berufsausbildung sichert dauerhaft gute Arbeitsmarktchancen und ist damit ein wichtiger Schlüssel für Existenz- und Alterssicherung sowie für gesellschaftliche Teilhabe.

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auch in diesem Jahr ein sehr vielfältiges Angebot an attraktiven Ausbildungsstellen zur Verfügung steht, und Sie dazu motivieren, sich auch jetzt noch für den Ausbildungsstart im Sommer zu bewerben.

Wer heute eine Ausbildung beginnt, hat nicht nur äußerst gute Chancen, übernommen zu werden, sondern später sogar die Möglichkeit, selbst einen Betrieb zu führen. Auch ein anschließendes Hochschulstudium ohne Abitur ist auf dieser Basis möglich. Die Verdienstmöglichkeiten sind aufgrund zahlreicher Fort- und Weiterqualifizierungsangebote Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Hessisches Kultusministerium Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit - 2 - sehr attraktiv. Vielfach ist das Einkommen dann mit dem von Hochschulabsolventinnen und -absolventen vergleichbar. Aus diesen Gründen setzen wir uns in Hessen ausdrücklich für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung ein.

Als Anlage zu diesem Schreiben erhalten Sie Hinweise zur Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit sowie zu den Jobbörsen und den Informationsangeboten rund um Berufliche Orientierung und Berufliche Beratung. Bitte melden Sie sich bei ihrer örtlichen Agentur für Arbeit ausbildungssuchend und nutzen Sie damit die Chance, bei Ihrer Ausbildungsplatzsuche unterstützt zu werden.

Um schnelle Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Berufsberatung zu schaffen, möchten wir eine Übermittlung Ihrer Daten – auf freiwilliger Basis und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen – durch Ihre Schule an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit ermöglichen. Bitte wenden Sie sich hierzu umgehend an Ihre Lehrkräfte, von dort werden die erforderlichen Informationen an Ihre Berufsberaterin / Ihren Berufsberater weitergeleitet. So erhalten Sie ein Beratungsgespräch, und Ihnen werden möglichst passgenaue Ausbildungsangebote vorgeschlagen.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für den Einstieg in Ausbildung. Lassen Sie sich beraten und bewerben Sie sich! Nutzen Sie zudem die interessanten Informationsangebote der Partner des Bündnisses für Ausbildung oder gehen Sie direkt auf Unternehmen zu.

Lassen Sie jetzt keine Chance ungenutzt und sichern Sie sich Ihren Ausbildungsplatz! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einstieg in die Arbeitswelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Tarek Al-Wazir (Minister)

Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Minister)

Dr. Frank Martin (Vorsitzender der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit)

 

Anlage: Auswahl von Beratungs- und Informationsangeboten zur Beruflichen Orientierung

Kultusministerium Brief Kopie

Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 17. Mai 2021 in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 100

Liebe Eltern,

die zuletzt beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen wie die beschleunigte Impfkampagne, die verstärkten Testungen und die so genannte Bundesnotbremse zeigen mittlerweile ihre Wirkung. Das umsichtige Verhalten der Schülerinnen und Schüler, die Disziplin der Schulgemeinden bei der Umsetzung von Hygienekonzepten und die Geduld der Familien haben dazu einen wichtigen Beitrag geleistet. So ist die 7-Tage-Inzidenz bundes- und hessenweit in den vergangenen zwei Wochen kontinuierlich gesunken. In mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen liegt sie bereits unter 100. Für den Fall, dass der Wert an mindestens fünf Werktagen unter 100 liegt, können die Länder eigene Regelungen, auch im Bereich der Schulen, treffen. Von dieser Möglichkeit hat die Hessische Landesregierung heute in Form eines Zwei-Stufen-Plans Gebrauch gemacht. Dieser gilt für alle Landkreise und kreisfreien Städte, die am oder ab dem 17. Mai 2021 nicht mehr unter die so genannte Bundesnotbremse fallen.

Für die Schulen bedeutet dies Folgendes:

  1. Hessischer Zwei-Stufen-Plan bei Inzidenz unter 100 bzw. unter 50

Stufe 1 (Inzidenz unter 100)

Die 1. Stufe greift in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die am oder ab dem 17. Mai 2021 nicht mehr unter die Bundesnotbremse fallen. Das heißt, liegt die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die folgenden Regelungen:

  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 kehren in den täglichen Präsenzunterricht zurück. Dieser wird als eingeschränkter Regelbetrieb in konstanten Lerngruppen unter Einhaltung der bekannten Hygienebestimmungen durchgeführt.
  • Die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 und die beruflichen Vollzeitschulformen verbleiben zunächst im Wechselunterricht. Alle Abschlussklassen kehren grundsätzlich in den Präsenzunterricht zurück. In der Berufsschule (duales System) findet Präsenzunterricht in Kombination mit phasenweisem Distanzunterricht statt.
  • Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.

Stufe 2 (weitere 14 Tage unter 100 bzw. Inzidenz an fünf Tagen unter 50)

Die 2. Stufe greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz nach Stufe 1 an weiteren aufeinanderfolgenden 14 Kalendertagen unter 100 liegt oder sobald die Inzidenz den Schwellenwert von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschreitet.

Es gelten dann ab dem nächsten Tag die folgenden Regelungen:

  • Auch die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 kehren in den täglichen Präsenzunterricht (eingeschränkter Regelbetrieb) zurück. Das heißt, alle Jahrgangsstufen von 1 bis 13 befinden sich wieder im Präsenzunterricht.

  • Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gibt auf seiner Homepage den Tag bekannt, an dem der Präsenzunterricht beginnt. Die Schule Ihres Kindes wird Sie darüber informieren. Sollte es aus organisatorischen Gründen ausnahmsweise nicht möglich sein bereits am Montag, dem 17. Mai, in den Präsenzunterricht zurückzukehren, wird die Schule Sie ebenfalls darüber informieren. Die Schulen sind angehalten, so schnell wie möglich für die Umstellung auf den Präsenzunterricht zu sorgen.

II.        Inzidenz über 100 bzw. über 165 (so genannte Bundesnotbremse)

Bei Inzidenzen von mehr als 100 oder über 165 gelten weiterhin (zunächst bis zum 30. Juni 2021) die gesetzlichen Regelungen zur Bundesnotbremse (vgl. mein Schreiben vom 23. April 2021). Wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist, so ist der Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag in allen Jahrgangsstufen und Klassen nur noch als Wechselunterricht zulässig. Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so werden ab dem übernächsten Tag alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult. Eine Ausnahme hiervon gilt für Abschlussklassen und Förderschulen.

Für Zeiten des Wechsel- oder Distanzunterrichts besteht wie bisher die Möglichkeit, eine Notbetreuung nach den bislang geltenden Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen (vgl. meine Schreiben vom 11. Februar und 12. April 2021).

Bitte beachten Sie, dass weiterhin durch die örtlichen Gesundheitsämter angeordnete regionale Abweichungen aufgrund des Infektionsgeschehens möglich sind.

Hinsichtlich der Frage von Versetzungen gelten auch dieses Jahr coronabedingte Besonderheiten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der beigefügten Anlage und auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, ich bin sehr optimistisch, dass das Licht am Ende des Tunnels aufgrund eines sich weiterhin positiv entwickelnden Infektionsgeschehens und der hoffentlich baldigen Impfmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler von Tag zu Tag heller wird. Dass wir die Schulen für alle Jahrgänge verstärkt öffnen und so bis zum Beginn der Sommerferien zu mehr und mehr Präsenzunterricht zurückkehren können, erfüllt mich mit großer Freude.

Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis in den vergangenen Wochen und Monaten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 1-6 sowie Vorklassenab 7Abschlussjahrgänge

Weitere 14 Tage unter 100 oder 5 Tage unter 50

Präsenzunterricht Präsenzunterricht Präsenzunterricht
unter 100 Präsenzunterricht Wechselunterricht Präsenzunterricht
über 100 bis 165 Wechselunterricht Wechselunterricht Wechselunterricht
über 165 Distanzunterricht Distanzunterricht Wechselunterrich

Anlage: Anlage Elternschreiben.pdf

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-17-mai-2021-in-kreisen-und-kreisfreien-staedten-mit-einer

vaccination 5958739 1280

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Impfen der älteren Schülerinnen und Schüler ist ein wichtiges Puzzlestück für einen sicheren Schulbetrieb und die Rückkehr zu einem Schulalltag, wie wir ihn vor Corona kannten. Die Hessische Landesregierung möchte deshalb noch vor den Sommerferien damit beginnen, Schülerinnen und Schülern ab dem 12. Lebensjahr ein Impfangebot zu unterbreiten, damit diese im Idealfall bis zum Start des neuen Schuljahres mindestens einmal geimpft sind.

In Hessen umfasst diese Gruppe an den allgemeinbildenden- sowie den beruflichen Schulen rund 500.000 Schülerinnen und Schüler. Die Länder haben sich in der Gesundheitsministerkonferenz auf das Ziel verständigt, allen 12- bis 18-Jährigen bis zum Ende der Sommerferien ein Impfangebot zu machen. Der Bund hat dafür zugesichert, den Ländern den hierfür erforderlichen Impfstoff zusätzlich bereitzustellen. Von den derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen ist das Vakzin Biontech für eine Impfung von Personen bereits ab dem 16. Lebensjahr zugelassen. Eine Zulassung ab dem 12. Lebensjahr wurde vom Hersteller beantragt; sie wird in Kürze erwartet.

Unter der Voraussetzung, dass die Zulassung ab 12 Jahren vorliegt und Planungssicherheit in Bezug auf die zusätzliche Impfstoffbereitstellung durch den Bund besteht, streben wir an, den Schülerinnen und Schülern ein Angebot für die ErstImpfung im Zeitraum vom 28. Juni bis zum Beginn der Sommerferien am 19. Juli zu machen. Die Impfungen der Registrierten finden grundsätzlich in den Impfzentren selbst statt. Dafür können sich die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld für eine Impfung in ihrem Impfzentrum registrieren. Bei der Terminvergabe wird sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler, die sich auf diesem Weg registriert haben, auch innerhalb dieses Zeitfensters ihre Impftermine erhalten. Über den Registrierungsstart informieren wir Sie gesondert. Er wird voraussichtlich im Juni sein.

Ab der zu erwartenden Aufhebung der Priorisierung Anfang Juni und der bis dahin erfolgen Zulassung des Impfstoffes können gleichermaßen Impftermine für Schülerinnen und Schüler bei den Kinder-und Jugendarztpraxen sowie den hausärztlichen Praxen vereinbart werden. Sobald seitens des Bundes die zusätzlichen Impfdosen bereitgestellt werden, fließt der den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zugewiesene Anteil möglichst über den Pharmagroßhandel gesondert den Kinder- und Jugendarztpraxen zu. Um eine möglichst große Zahl an Personen erreichen zu können, soll im Rahmen der Schüler/innen-Impfaktion der jeweiligen erziehungsberechtigten Begleitperson ebenfalls ein Impfangebot gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Wolf Schwarz
Ministerialdirigent
Abteilungsleiter I

Quelle: 2021_05-17_ Schulschreiben Impfungen für Sus_ab12.pdf

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   34613 Schwalmstadt

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=>Hier geht es zu den Anmeldeformularen und Flyern

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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Auszubildende, liebe Eltern und Ausbilder,

infolge der geänderten Bundesgesetzgebung ändert sich zum Stichtag 12.05.2021 auch die Hessische Einrichtungsschutzverordnung.

 

Unter folgendem Link

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

findet sich diese neue Einrichtungsschutzverordnung ab 12.05.2021.

 

In dieser steht in § 3 Abs. 4d):

(4d) Auf Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Lehrkräfte und sonstiges Personal finden die Abs. 4a bis 4c keine Anwendung, wenn sie

  1. geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder
  2. genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind.

Die Personen der Gruppe 2 „genesene Personen“ können sich ausschließlich über Bescheinigungen der Gesundheitsämter ausweisen.

 

Freundliche Grüße

Ralf Klinder
Schulleiter

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