Kultusministerium Brief Kopie

ELTERNBRIEF VOM 12. APRIL 2021

 

- Fortsetzung des Wechselunterrichts für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und Vorklassen mit Notbetreuung

- Fortsetzung des Distanzunterrichts für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7

- Fortsetzung des Präsenzunterrichts für die Abschlussklassen, die Q2 sowie für Vorkurse an den Abendgymnasien und des Hessenkollegs

- Neu: Negatives Testergebnis als verpflichtende Voraussetzung zur Teilnahme an Präsenzunterricht und Notbetreuung

 

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

leider mussten wir alle mit großer Ungewissheit in die Osterferien starten, da nicht absehbar war, wie es mit dem Schulbetrieb ab dem 19. April weitergehen würde. Obwohl die bereits begonnenen Impfungen – auch für die Lehrkräfte – immer mehr an Fahrt aufnehmen, bleibt die Lage nach wie vor sehr angespannt. Daher ist es erforderlich, dass der Schul- und Unterrichtsbetrieb zunächst genauso fortgeführt wird, wie er bis zu den Osterferien erfolgt ist.

Konkret bedeutet dies:

1. Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie die Vorklassen werden ab dem 19. April 2021 weiterhin in geteilten Lerngruppen im Wechselunterricht beschult.

Die schulischen Vorlaufkurse können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden.

Die für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 eingerichtete Notbetreuung wird wie bisher fortgeführt.

2. Die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 werden weiterhin im Distanzunterricht beschult.

Insbesondere diese Entscheidung ist uns alles andere als leichtgefallen, sie ist aber angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens leider unumgänglich. Mir ist bewusst, was die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 und Sie als Familien seit vielen Wochen ohne Präsenzunterricht leisten und aushalten müssen. Dies ist beeindruckend und bewundernswert.

Gemeinsam haben wir mit der Landesschülervertretung für alle hessischen Schülerinnen und Schüler Hilfsangebote zum Thema psychische Gesundheit zusammengestellt. Das Schreiben und ein Begleitvideo finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona

Den Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 7 möglichst bald eine Perspektive geben zu können, ist mir ein Herzensanliegen. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass wir mit dem Fortschreiten der Impfungen, dem Weggang der Abschlussklassen und der Einführung der Testpflicht zeitnah einen weiteren Öffnungsschritt ermöglichen können. Wir werden auch ein umfangreiches kompensatorisches Maßnahmenpaket auf den Weg bringen, um insbesondere den Schülerinnen und Schülern dieser Jahrgangsstufen größtmögliche Unterstützung anbieten zu können.

3. Die Abschlussklassen und die Schülerinnen und Schüler des Kurshalbjahres Q2 verbleiben grundsätzlich im Präsenzunterricht. Davon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler des Kurshalbjahres Q4, für die die Kursphase am 1. April 2021 beendet wurde.

Die Durchführung der schriftlichen Abiturprüfung hat Priorität, daher können im Bedarfs-fall insbesondere an Tagen mit vielen Prüflingen zur Entlastung der Schulen einzelne oder mehrere Jahrgänge im Distanzunterricht beschult werden. Hierüber informiert Sie Ihre Schule.

4. Abschlussprüfungen einschließlich der schriftlichen Prüfungen des Landesabiturs finden wie geplant statt. Ich kann Ihnen versichern, dass die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auch hier immer im Fokus steht.

5. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, der eine besondere Betreuung erfordert, wird diese weiterhin in Absprache mit den Eltern in der Schule sichergestellt.

6. Bitte beachten Sie, dass weiterhin regional abweichende Regelungen möglich sein können.

Liebe Eltern, es ist mir ein großes Anliegen, dass Sie die Entscheidungen der Hessischen Landesregierung in dieser außergewöhnlichen Situation nachvollziehen können. Wir alle wünschen uns mehr denn je Normalität, schulisch wie privat. Die weiterhin hohen Infektionszahlen stellen uns und insbesondere auch unser Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Das RKI schätzt aufgrund der anhaltend hohen Fallzahlen und des aktuell beschleunigten Wiederanstiegs der Inzidenz die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt als sehr hoch ein.

Um trotzdem den für die Entwicklung Ihrer Kinder wichtigen Präsenzunterricht – zumindest in der Form wie bis zu den Osterferien – aufrechterhalten zu können, erfordert die aktuelle Situation den Einsatz jeglicher Maßnahmen zur Infektionsprävention. Diese sind zum einen wie auch bisher: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, in der Notbetreuung und auf dem gesamten Schulgelände ab Jahrgangsstufe 1, Einhalten des Mindestabstands, Händehygiene und regelmäßiges Lüften.  

Hinzu kommt, dass ab dem 19. April 2021 der Nachweis eines negativen Testergebnisses zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Not-betreuung ist. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses gilt selbstverständlich nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für Lehrkräfte und alle weiteren Personen, die Kontakt mit Schülerinnen und Schülern haben. Mit den Tests steht unseren Schulen mittlerweile ein Instrument zur Verfügung, welches nach Einschätzung der Experten ermöglicht, auch bei erhöhten Inzidenzwerten Präsenzunterricht bei Einhaltung des Mindestabstands und der sonstigen Hygienevorschriften durchzuführen.

Zu den Selbsttests haben Sie über Ihre Schule bereits ein Schreiben des Hessischen Kultusministeriums vom 30. März 2021 erhalten. Sie finden es auch unter

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-sch....

Neu ist, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung künftig nur möglich ist, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, welches nicht älter als 72 Stunden ist.

Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule - volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Beide Angebote sind kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus.

Schülerinnen und Schüler, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab. Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zuhause und erhält von der Schule geeignete Aufgabenstellungen. Mit einer Betreuung durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht kann allerdings nicht gerechnet werden.

Ich bitte Sie daher dringend, der Teilnahme Ihres Kindes an den Tests in der Schule zuzustimmen bzw. diese zu ermöglichen.

Ausnahmen von der Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses bestehen im Rahmen von Abschlussprüfungen. Dazu erhalten Sie in den nächsten Tagen ergänzende Informationen von Ihrer Schule.

Falls Ihr Kind den Nachweis durch die Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule erbringen soll, so ist dafür erforderlich, dass es die unterschriebene Einwilligungserklärung in der Schule vorgelegt hat, welche Sie von Ihrer Schule erhalten. Die Schülerinnen und Schüler werden bei den Testungen von ihren Lehrkräften begleitet. Die Selbsttests können grundsätzlich ohne die Unterstützung von Fachpersonal angewendet werden, weil der Abstrich direkt im vorderen Nasenbereich erfolgt. Der Test ist damit deutlich weniger unangenehm als die bisher verwendeten Schnelltests. Nach 15 Minuten kann das Ergebnis abgelesen werden. Auf der Website des Hessischen Kultusministeriums haben wir für Sie einige häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQs) zusammengestellt. Informationen zur Durchführung der Selbsttests und kindgerechte Erläuterungen zu den einzelnen Schritten können Sie unter folgenden Links ansehen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/video-selbsttests-1873982  

https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/  

https://www.youtube.com/watch?v=A0EqaSBurX0&t=47s  (Video der Augsburger Puppenkiste)

Fällt der Selbsttest negativ aus, gelten weiterhin die üblichen Hygieneregeln, da das Testergebnis stets nur eine Momentaufnahme darstellt. Für den Fall, dass Kinder und Jugendliche in der Schule positiv getestet werden sollten, wurden von der Schule Vorkehrungen getroffen, dass die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler behutsam begleitet wird, bis Sie Ihr Kind in der Schule abholen. Das Gesundheitsamt wird auf Basis des Infektionsschutzgesetzes von der Schule informiert. Zudem muss dann ein kostenfreier PCR-Test in einem Testzentrum oder einer Arztpraxis durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins für einen solchen PCR-Test an Ihre Hausarztpraxis oder eines der Testzentren unter der Telefonnummer 116 117. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests muss sich Ihr Kind oder müssen Sie sich als volljährige Schülerin oder volljähriger Schüler in Quarantäne begeben; nach dem Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests, insbesondere im Falle eines positiven PCR-Testergebnisses, entscheidet das Gesundheitsamt über eventuell notwendige weitere Maßnahmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, ich hoffe von ganzem Herzen, Ihnen in meinem nächsten Schreiben deutlich positivere Nachrichten überbringen zu können. Es bleibt auch weiterhin mein Ziel, sobald es die Infektionslage zulässt, die nächsten Öffnungsschritte zu gehen. Ich danke Ihnen auch im Namen der Hessischen Landesregierung für Ihr Durchhaltevermögen und Ihr Verständnis.

Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-19-april-2021

Kultusministerium Brief Kopie

ELTERNSCHREIBEN VOM 30.03.2021

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

die vergangenen Monate haben uns alle vor große Herausforderungen gestellt. Auch der Schulalltag ist nun schon seit über einem Jahr nicht mehr der, den Sie gewohnt sind und der Ihnen im sonstigen Alltag eine Struktur gibt.

Um so vielen Schülerinnen und Schülern wie möglich einen sicheren und geregelten Schulalltag zu gewährleisten, wurde alles veranlasst, damit auf Basis der Ihnen bereits bekannten Pläne für den weiteren Schulbetrieb nach den Osterferien alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und alle weiteren an der Schule tätigen Personen die Möglichkeit haben werden, sich ab Montag, dem 19. April 2021, zweimal in der Woche anlasslos selbst auf das Coronavirus zu testen.

Die Teilnahme an den Tests ist kostenfrei und freiwillig. Das Testangebot kann an den Tagen wahrgenommen werden, an denen die Schülerinnen und Schüler in Präsenz an ihrer Schule unterrichtet werden. Die Testung in der Schule ist darüber hinaus unabhängig von einer zusätzlichen Inanspruchnahme des sogenannten „Bürgertests“, der von geschultem Personal durchgeführt wird, möglich. Eine Übersicht der Teststellen finden Sie unter https://www.corona-test-hessen.de/.

Entscheiden Sie sich gegen eine Teilnahme, folgen daraus keine negativen Konsequenzen. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist für Ihr Kind bzw. für Sie weiterhin möglich.

Die Schülerinnen und Schüler können die Tests zweimal wöchentlich zu Beginn der jeweiligen Unterrichtszeit durchführen. Sie werden dabei von ihren Lehrkräften begleitet; des Weiteren stehen den Schulen zur Unterstützung geschulte Patinnen und Paten zur Verfügung. Hierzu ist das Land eine Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz eingegangen, das den Schulen bei Bedarf geschultes Personal zur Seite stellen wird. Um insbesondere jüngeren Schülerinnen und Schülern etwaige Sorgen und Ängste zu nehmen, wird der Testablauf in der Schule mit den Schülerinnen und Schülern vorab ausführlich besprochen. Sollten Sie Ihr Kind insbesondere bei der ersten Testung begleiten wollen, stimmen Sie dies bitte im Vorfeld mit der Schule ab. Weitere Informationen zum schulspezifischen Ablauf erhalten Sie vorab durch Ihre Schulleiterin bzw. Ihren Schulleiter.

Der verwendete Test „SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test“ wird von der Firma SD BIOSENSOR hergestellt und von der Firma Roche vertrieben. Er hat eine Sonderzulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Eigenanwendung durch Laien und wird dort unter der BfArM-AT-Nummer AT307/21 geführt. Informationen zu diesem Laienselbsttest von Roche und ein Anleitungsvideo finden Sie unter https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/ Eine kindgerechte Erläuterung der einzelnen Schritte finden Sie auch unter https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/. Ich halte es für notwendig, dass Sie sich, sofern Sie sich für eine Teilnahme Ihres Kindes an der Testphase entscheiden, vor der Testung gemeinsam mit Ihrem Kind das Video ansehen, um Fragen Ihres Kindes ggf. vorab zu besprechen. Vielen Dank im Voraus hierfür!

Zusätzlich sowie zu Ihrer Information und Unterstützung haben wir Antworten zu den häufigsten Fragen in Form von FAQ zusammengestellt, die Sie auf unserer Homepage unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/haeufig-gestellte-fragen-testungen finden und die wir fortlaufend aktualisieren werden. Hierbei greifen wir insbesondere auf die Rückmeldungen von 21 Schulen zurück, die im Rahmen einer zweiwöchigen Testphase vor den Osterferien bereits Erfahrungen und Erkenntnisse zu den Testungsabläufen sammeln konnten.

Der verwendete Antigen-Selbsttest hat zwei zentrale Vorteile: Der Abstrich erfolgt nur im vorderen Bereich der Nase und erfordert keinen Rachenabstrich, weshalb jede Schülerin und jeder Schüler diesen Test unkompliziert selbst durchführen kann. Auch wird das Ergebnis
bereits nach 15 Minuten sichtbar. Mit einem solchen Antigen-Selbsttest können vor allem Personen mit hoher Virenlast ausfindig gemacht werden – also genau jene Personen, von denen eine Ansteckungsgefahr für das direkte Umfeld ausgeht.

Damit Ihre minderjährige Tochter bzw. Ihr minderjähriger Sohn an den Testungen teilnehmen kann, ist eine Einwilligungserklärung mit Zustimmung zur Datenverarbeitung nötig. Das Formular hierzu erhalten Sie von Ihrer Schule (Anlage: - Einwilligungs- und Datenschutzerklärung). Geben Sie es dort bitte unterschrieben rechtzeitig vor Beginn der ersten Testung ab. Ohne Ihre Zustimmung kann Ihr Kind nicht an den Testungen teilnehmen. Volljährige Schülerinnen und Schüler unterschreiben das Formular bitte selbst.

Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Schule Sie als Eltern und Ihre Kinder sowie Sie als teilnehmende volljährige Schülerinnen und Schüler selbstverständlich unterstützen.

Im Falle einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers wird die Schule Sie, liebe Eltern, kontaktieren. Sie sollten dann umgehend Ihre Tochter bzw. Ihren Sohn abholen. Nur in Ausnahmefällen kann die Schule auch zulassen, dass Ihr Kind alleine nach Hause geht. In diesem Fall stimmt sich die Schule vorher mit Ihnen ab.

Die Schule ist im Falle eines positiven Antigen-Selbsttests nach dem Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, den positiven Testfall gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Zudem muss dann zwingend ein kostenfreier PCR-Test in einem Testzentrum oder einer Arztpraxis durchgeführt werden. Der PCR-Test korrigiert oder bestätigt das Ergebnis des Antigen-Selbsttests. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins für einen solchen PCR-Test an Ihre Hausarztpraxis oder eines der Testzentren unter der Telefonnummer 116 117.

Bis zum Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests muss sich Ihr Kind oder müssen Sie sich als volljährige Schülerin oder volljähriger Schüler in Quarantäne begeben; nach dem Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests, insbesondere im Falle eines positiven PCR-Testergebnisses, entscheidet das Gesundheitsamt über eventuell notwendige weitere Maßnahmen. Damit Sie Sicherheit für sich selbst und für Ihre Familie haben, wird dringend empfohlen, dass Sie den PCR-Test möglichst umgehend durchführen lassen. Zwar unterliegen Sie
als Eltern sowie auch Geschwisterkinder bei einem positiven Ergebnis eines Antigen-Selbsttests keiner Quarantänepflicht, dennoch sollten auch Sie bis zur Abklärung durch einen PCR-Test Kontakte nach Möglichkeit reduzieren.

Fällt der Selbsttest negativ aus, sind natürlich trotzdem die üblichen Hygieneregeln einzuhalten, da das Testergebnis stets nur eine Momentaufnahme darstellt.

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, die Pandemie ist noch nicht durchgestanden und begleitet uns weiter. Die regelmäßigen Antigen-Selbsttests in der Schule können jedoch ein Schritt auf dem Weg zu mehr Sicherheit beim Schulbesuch und damit zu einem Stück mehr Normalität sein. Es gehört zu unser aller Verantwortung, alles dafür zu tun, dass Schule auch in Zeiten der Pandemie ein möglichst geschützter Ort bleibt. Durch die Antigen-Selbsttests wird jenes Sicherheitsnetz, das wir benötigen, für alle in der Schule um einen wichtigen Baustein ergänzt.

Ich bitte daher Sie, liebe Eltern, sehr herzlich darum, dass Sie Ihrem Kind die Teilnahme an den Testungen ermöglichen, und dass Sie, liebe Schülerinnen und Schüler, von dem Angebot Gebrauch machen.

Die nächste Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist für Montag, den 12. April 2021, geplant. Über die beabsichtigten Maßnahmen für den Schulbetrieb nach den Osterferien, der durch die hier angeführte umfassende Teststrategie flankiert wird, werden wir Sie spätestens unmittelbar danach informieren.

Mir ist bewusst, wie wichtig für Sie alle Verlässlichkeit und Planungssicherheit in diesen herausfordernden Zeiten sind. Ich bedauere sehr, dass genau dies angesichts der Dynamik der Pandemie derzeit nur sehr eingeschränkt möglich ist, und danke Ihnen allen herzlich
für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen für die bevorstehenden Osterfeiertage


Im Auftrag
Dr. Marion Steudel
Leitende Ministerialrätin

Anlage: - Einwilligungs- und Datenschutzerklärung

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Liebe Schülerinnen und Schüler,

viele der Dinge, die uns vor der Pandemie Freude gemacht haben, sind im Moment nicht möglich, Freundinnen und Freunde kann man nur eingeschränkt treffen, Hobbys häufig gar nicht ausüben und auch in der Schule ändert sich regelmäßig etwas. Diese ständigen Änderungen und Ungewissheiten darüber, was gerade eigentlich passiert, sorgen bei einigen für Stress, Angst, Unsicherheit oder schlechte Stimmung. Vielleicht geht es auch Dir so. Man ist nicht nur selbst betroffen, sondern auch bei Freundinnen und Freunden, Klassenkameradinnen und Klassenkameraden oder Familienmitgliedern tauchen solche Gefühle auf. Dass hierbei auch einmal Streit entstehen kann, ist nicht verwunderlich. Aber genau deshalb sollte man darauf achten, wie es einem selbst, aber auch den Mitmenschen geht.

Neben Entspannung oder Sport ist dabei eine regelmäßige Tagesstruktur hilfreich, in der auch positive und angenehme Aktivitäten fest eingeplant sind. Auch können wir Stress und Anspannung reduzieren, indem wir unsere sozialen Kontakte digital aufrechterhalten. Mit Freundinnen und Freunden oder anderen Vertrauten auch nur am Telefon darüber zu sprechen, was uns bewegt, was wir denken und fühlen, hilft bereits. Manche Dinge willst Du vielleicht nicht Deinen Freundinnen und Freunden erzählen. In dem Fall kann es Dir guttun, wenn Du stattdessen mit einem Familienmitglied, einer Lehrkraft oder einer anderen Person, der Du vertraust, redest.

Unter www.corona-und-du.info findest Du viele Tipps und Informationen wie Du mit der aktuellen Situation gut umgehen kannst.

Manchmal reicht es aber nicht aus, nur mit einem Freund, einer Freundin oder einem Familienmitglied zu sprechen. Wenn Du Dich zu stark belastet fühlst, Du zuhause oder in Deinem Umfeld Gewalt erfährst, ist es wichtig, Hilfe von außen zu holen.
Es gibt eine ganze Reihe professioneller und vertrauenswürdiger Beratungsangebote und Stellen, an die Du Dich immer wenden kannst. Zu einigen kann man auch im Moment persönlich hingehen, bei anderen kannst Du anrufen, ihnen mailen oder auch nur einmal chatten. Und wenn Du mindestens 15 Jahre alt bist, kannst Du auch ohne Einverständnis Deiner Eltern eine psychologische Beratung oder psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen.

Unter www.offeneohren-hessen.de findest Du viele Adressen und Telefonnummern für alle, die Hilfe, Rat oder ein offenes Ohr suchen.
Außerdem haben wir im Folgenden noch einige konkrete Beratungsangebote und Anlaufstellen zusammengestellt, an die Du Dich wenden kannst, wenn es Dir oder jemandem in Deinem Umfeld nicht gut geht. Einige der Angebote richten sich auch an Eltern.

1) Schulpsychologie Hessen

Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Hessen gehören den Staatlichen Schulämtern an. Sie bieten z.B. psychologische Beratung bei schulischen Problemen an. Die Beratung ist freiwillig, kostenfrei und vertraulich. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen können von Schulleitungen, Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern direkt angefragt werden und vertreten eine neutrale Position.
Die Kontaktdaten der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen kannst Du über die Staatlichen Schulämter erfragen oder über die regionalen Standorte der Homepages unter https://schulaemter.hessen.de abrufen. Angesichts der Corona-Pandemie wurde seitens des Hessischen Kultusministeriums für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in jedem Schulamtsbezirk noch ein schulpsychologisches Beratungstelefon geschaltet. Die jeweilige Telefonnummer findest Du unter folgendem Link: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schule.... Wenn Du in einer Abschlussklasse bist, bietet die Schulpsychologie bis zu den Sommerferien montags bis donnerstags von 14 bis 17 Uhr eine landesweite telefonische Beratung unter der Nummer 0611 / 368-6100 an.


2) Telefonische und Onlineberatung

a) Nummer gegen Kummer
Am Kinder- und Jugendtelefon erhältst Du montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter der Nummer 116 111 eine kostenlose telefonische Beratung.

Es wird außerdem unter www.nummergegenkummer.de eine Online-Beratung angeboten. Eine Chat-Beratung gibt es mittwochs und donnerstags von 14 bis 18 Uhr.
Bei der Mail-Beratung kannst Du jeden Tag rund um die Uhr schreiben.
b) Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.
Auf der Seite bke-beratung.de gibt es Mail- und Chatberatung sowie Foren, in denen man sich austauschen kann.
c) Caritas
Die Caritas bietet neben ihren kirchlichen Beratungsstellen auch Onlineberatung unter dem Link http://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/kinder-jugendliche/ sowie Telefonberatung für Kinder und Jugendliche an. Das Kummertelefon für Kinder und Jugendliche ist unter 0800 111 333 rund um die Uhr erreichbar.

3) Beratungsstellen und Jugendämter

a) Erziehungsberatungsstellen
In Hessen gibt es derzeit ca. 65 Erziehungsberatungsstellen, verteilt über sämtliche Städte und Landkreise.

Unter https://erziehungsberatung-hessen.de kannst Du unter Beratungsstellensuche nach der nächstgelegenen Beratungsstelle für Kinder Jugendliche und Familien suchen. Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei. Kinder und Jugendliche können sich direkt an die Beratungsstellen wenden. Auch anonyme Beratungen sind möglich.
b) Diakonie
Unter https://hilfe.diakonie.de/ kannst Du kirchliche Beratungsstellen auch für Jugendberatung und -betreuung vor Ort suchen.
c) Jugendämter
Unter https://www.jugendaemter.com/jugendamter-in-hessen/ findest Du eine Auflistung aller Jugendämter des Bundeslandes Hessen.

4) Psychotherapeutische Unterstützung

Psychotherapie ist die wissenschaftlich fundierte Behandlung von seelischen oder seelisch bedingten Krankheiten. Psychotherapie dient dazu, eine psychische Erkrankung zu erkennen, zu heilen, eine Verschlimmerung zu verhindern oder Beschwerden zu lindern.
Unter www.gefuehle-fetzen.net findest Du ein Internetangebot der Bundespsychotherapeutenkammer. Hier kannst Du Dich über Psychotherapie und viele schwierige Emotionen und belastende psychische Symptome informieren.
Wenn Du professionelle psychotherapeutische Unterstützung bekommen möchtest, kannst Du Dich an niedergelassene Fachärztinnen sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -psychotherapeutinnen wenden.

Die Psychotherapeutenkammer Hessen bietet unter www.ptk-hessen.de/fur-patienten-und-ratsuchende/psychotherapeutensuche/ die Möglichkeit, nach Psychotherapeuteninnen und Psychotherapeuten in der Nähe zu suchen.
Manchmal kann es schwierig sein, einen Termin in einer psychotherapeutischen Praxis zu bekommen. Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt psychotherapeutische Erstgespräche unter der Nummer 116 117 (24 Stunden erreichbar, 7 Tage die Woche).
Zum Schluss möchten wir Dir noch folgenden Hinweis geben: Wenn Du Dich gerade in dieser schwierigen Zeit der Corona-Pandemie oder auch sonst schlecht fühlst und nicht weiter weißt, hole Dir Hilfe. Vertraue Dich jemandem an oder wende Dich an eine der genannten Beratungsstellen! Alle Informationen findest Du auch auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter https://kultusministerium.hessen.de/.
Sich in einer emotional oder psychisch schwierigen Lage Unterstützung zu suchen, ist kein Zeichen von Schwäche, sondern genau das Richtige in einer solchen Situation! Und wenn Du von einem Freund oder einer Freundin erfährst, dass es ihm oder ihr schlecht geht, dann kannst Du auch gerne auf die genannten Möglichkeiten, Hilfe zu erhalten, hinweisen.

Unsere psychische Gesundheit sollten wir nicht vernachlässigen, denn wie körperliche Krankheiten können sich auch psychische Erkrankungen mit der Zeit verschlimmern und den gesamten Alltag beeinträchtigen.
Gemeinsam mit Dir hoffen wir, dass die alltäglichen persönlichen Begegnungen in Schule und Freizeit bald wieder möglich sein werden. Bis dahin brauchen wir noch etwas Geduld. Wir sind aber zuversichtlich, dass es bald wieder mehr Gelegenheiten dazu geben wird.
Wir wünschen Dir, dass Du gesund bleibst und mit den aktuellen Belastungen so gut wie möglich umgehen kannst.

Alles Gute für Dich ganz persönlich!

Prof. Dr. R. Alexander Lorz; Dr. Manuel Lösel; 

Dennis Lipkowski; Jessica Pilz; Mika Schatz
(Vorstand der Landesschüler*innenvertretung)

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-schueler/liebe-schuelerinnen-und-schueler

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Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter, 
liebe Eltern,

am kommenden Montag, dem 22. März 2021, war für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 der Einstieg in den Wechselunterricht geplant. Dies geschah unter dem Vorbehalt und der Voraussetzung, dass bis dahin die landesweite Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreiten würde (siehe mein Schreiben vom 9. März 2021). Sie alle haben für diesen Tag bereits mit großem Engagement die Vorbereitungen getroffen. Sicherlich haben sich gerade auch die Kinder und Jugendlichen auf diesen Tag gefreut.

Leider haben wir heute den Inzidenzwert von 100 hessenweit erreicht. Wir haben uns daher nach intensiven Beratungen auch mit Blick auf die sich derzeit ausbreitende britische Mutation dazu entschlossen, dass bis zum Beginn der Osterferien der Unterrichtsbetrieb unverändert fortgeführt wird und dass der für den 22. März 2021 geplante weitere Öffnungsschritt nicht gegangen werden kann. Das bedeutet, dass die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) zunächst weiter im Distanzunterricht beschult werden. Ebenso wird der Wechselunterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und der grundsätzliche Präsenzunterricht in den Abschlussklassen bis zu den Osterferien fortgeführt. Eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird weiter angeboten.

Für die Hessische Landesregierung gilt immer, dass alle Öffnungsschritte unter dem Vorbehalt stehen müssen, dass die Infektionslage dies zulässt. Daher ist ein vorsichtiges Vorgehen jetzt in besonderem Maße das Gebot der Stunde. Ich bedauere sehr, dass die Entwicklung der Pandemie uns dazu zwingt, den für die Zeit bis zu den Osterferien geplanten weiteren Öffnungsschritt nun zunächst zurücknehmen zu müssen. Sie können sich vorstellen, dass uns diese Entscheidung alles andere als leichtgefallen ist. Sie entspricht aber dem, was von Anfang an in der Pandemie galt: So viel Schule wie verantwortbar zu ermöglichen. Meine Prämisse war und ist, mich immer für eine den Umständen angepasste Rückkehr unserer Schülerinnen und Schüler zu so viel Präsenzunterricht wie möglich einzusetzen. Daher ist es auch weiterhin unser Ziel, nach den Osterferien, das heißt ab dem 19. April 2021, soweit es die Infektionslage zulässt, den nächsten Öffnungsschritt zu gehen. Dieser soll dann durch eine ausgeweitete Testund Impfstrategie begleitet werden. Hierüber und über die weiteren Überlegungen werde
ich Sie rechtzeitig informieren.

Ich danke Ihnen allen herzlich für Ihr Verständnis!

Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Quelle: Aktuelle_Information_zum_Schul-_und_Unterrichtsbetrieb.pdf


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Kein weiterer Öffnungsschritt an den Schulen vor den Osterferien – aber massive Ausweitung der Teststrategie für die Zeit danach

Kultusminister Lorz: „Das Infektionsgeschehen lässt den Einstieg in den Wechselunterricht vor den Ferien leider nicht zu.“

Der für die letzten beiden Wochen vor den Osterferien geplante vorsichtige Einstieg der weiterführenden Schulen in den Wechselunterricht kann nicht umgesetzt werden. Dies hat die Hessische Landesregierung heute nach einem Beschluss des Kabinettausschusses Corona bekanntgegeben. Das bedeutet, dass die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 zunächst weiter Distanzunterricht erhalten werden. Sowohl für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (Wechselunterricht mit Notbetreuung) als auch für die Abschlussklassen (Präsenzunterricht) bleiben die aktuellen Regelungen bestehen. „Ich bedauere sehr, dass uns das jetzt wieder deutlich dynamischere Infektionsgeschehen dazu zwingt, den für die Zeit bis zu den Osterferien vorgesehenen kleinen Öffnungsschritt für die älteren Schülerinnen und Schüler nicht gehen zu können“, sagte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.

Die Landesregierung hatte den weiterführenden Schulen auf Wunsch der Landesschülervertretung und des Landeselternbeirats die Möglichkeit eingeräumt, noch vor den Osterferien mit mindestens einem Präsenztag die Woche in den Wechselunterricht einzusteigen, sofern der Inzidenzwert landesweit unter 100 liegt. „Wir haben diese Entscheidung vor allem unter sozialen Gesichtspunkten getroffen, um Schülerinnen und Schülern, die bereits seit Monaten von zuhause lernen müssen, den unmittelbaren Kontakt zu ihren Klassenkameradinnen und Klassenkameraden und Lehrkräften in der Schule zu ermöglichen“, betonte Lorz. „Heute hat der Inzidenzwert leider die Marke von 100 überschritten.“

Die Vorbereitungen, welche die Schulen in den vergangenen Tagen zur Rückkehr der Schülerinnen und Schüler getroffen hätten, seien aber keineswegs vergebens, betonte der Minister. Denn für die Zeit nach den Osterferien wolle Hessen nach jetzigem Stand am jüngst verkündeten Öffnungsvorhaben festhalten. „Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen ab dem 19. April landesweit die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an fünf Tagen in der Woche und die Jahrgangsstufen ab Klasse 5 im Wechselmodell unterrichtet werden“, so Lorz weiter.

Währenddessen investiert die Landesregierung weiter in die Sicherheit des Schulunterrichts. So erhalten die Schulen nach den Osterferien bis zum Ende des Schuljahrs einfach zu handhabende Laienselbsttests, mit denen sich Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche selbst testen können. Dafür bekommen die Schulen leicht verständliche Anwendungsvideos und Anleitungen. Damit die Tests nach den Ferien reibungslos starten können, werden zudem bereits ab nächster Woche an einigen Pilotschulen in Hessen in einem Probelauf wichtige Erkenntnisse gesammelt.

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/kein-weiterer-oeffnungsschritt-an-den-schulen-vor-den-osterferien-aber-massive-ausweitung-der

 

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