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Im Jahr 2018 haben wir uns als BerufsschulCampus Schwalmstadt dazu entschlossen die Kompetenzen und Ressourcen aus den ehemaligen Schulentwicklungsgruppen Cafeteria, Lehrergesundheit und Sport in einem Gesundheitsteam zu bündeln.

Die ursprünglichen Schulentwicklungsgruppen zeigen, dass die Gesundheitsförderung an unserer Schule schon seit vielen Jahren einen wichtigen Stellenwert einnimmt. Durch die integrative Arbeit und ganzheitliche Betrachtung im Gesundheitsteam haben wir nun die Möglichkeit noch besser auf die zunehmenden beruflichen Herausforderungen und unterschiedlichen Bedürfnisse aller Mitglieder unserer Schulgemeinde einzugehen und deren Gesundheitsentwicklung langfristig zu fördern.

Durch viele jährliche Aktivitäten, wie dem Sport- und Gesundheitstag, erlebnispädagogischen Kennenlerntagen, einer bewegten Projektwoche, um nur einige Bausteine zu nennen, geschieht dies bereits. Aber auch die eingangs erwähnte Cafeteria, die von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern mit nachhaltigen Produkten betrieben wird, kann an dieser Stelle hervorgehoben werden.

Neben diesen bereits vorhandenen „Schätzen“ und deren Weiterentwicklung hat das Gesundheitsteam aber auch bereits neue Vorhaben angestoßen, wie die Durchführung einer „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ bei den Lehrkräften, die Initiierung einer Kooperation mit der Krankenkasse Barmer oder aber die Erarbeitung eines transparenten Schulorganigramms.

Unsere Zielsetzung besteht somit darin vorhandene und neue Angebote (weiter) zu entwickeln und zu institutionalisieren um langfristig und nachhaltig zur Gesunderhaltung aller Mitglieder der Schulgemeinde beizutragen.

Struktur für unser Vorgehen im Gesundheitsteam bietet uns das Arbeitsfeld „Schule & Gesundheit“ des HKM (https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/schule-gesundheit) mit den Schwerpunktthemen:

  • Bewegung & Wahrnehmung
  • Ernährung & Konsum
  • Lehrkräftegesundheit
  • Verkehr & Mobilität.

Langfristig streben wir in diesen Bausteinen auch eine Zertifizierung durch das Hessische Kultusministerium an, um uns perspektivisch „Gesundheitsfördernde Schule“ nennen zu dürfen.

Für diesen Prozess steht den Lehrkräften des BerufsschulCampus zur Organisation, Dokumentation und Ritualisierung von Angeboten ein interner Moodlekurs „Gesundheitsförderung“ zur Verfügung.

Bei Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

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Gruppenbild eines bewegten Kollegiumsausfluges

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Hygienekonzept im Rahmen der Prävention der Ausbreitung von Coronaviren

Liebe Mitglieder der Schulgemeinde des BerufsschulCampus Schwalmstadt,

bitte beachten Sie unser Hygienekonzept im Rahmen der Prävention der Ausbreitung von Coronaviren für die beiden Schulgebäude Dammweg 5 und Hessenallee 14.

 

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Liebe Mitglieder der Schulgemeinde des BerufsschulCampus Schwalmstadt,

 

mit meinem heutigen Schreiben erhalten Sie Informationen, in welcher Form der Schulbetrieb ab dem 27.04.2020 wiederaufgenommen wird.

Als Anlagen erhalten Sie dazu das Schreiben des Hessischen Kultusministeriums zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes, den Hygieneplan des Landes Hessen (Anhang zum Hygieneplan: Hinweise zum Umgang mit den Behelfs-/Alltagsmasken), die Hygieneempfehlungen des Kreises und das Hygienekonzept der Schule.

 

Für folgende Vollzeitklassen beginnt am Montag, d. 27.04.2020 um 07:30 Uhr der Unterricht:

Fachoberschule 12 FOT, 12 FOV1, 12 FOV2

Fachschule für Sozialwesen: 02 FSP1, 02 FSP2

Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz: 12 SPA1, 12 SPA2

 

Von den Teilzeitklassen starten diejenigen, die in diesem Schuljahr eine Abschlussprüfung absolvieren.

Das sind die Abschlussklassen der Informatiker 12 IT, der Einzelhändler/innen 12 EHDL, der Kaufleute für Büromanagement 12 MANA, der Industriekaufleute 12 INDK, der Bäcker 12 Bä und der Bäckerei- und Fleischereifachverkäufer/innen 12 BVFV.

Weiterhin starten die Verkäufer/innen der 11 EHDL, die in diesem Jahr ihre Prüfung ablegen und die Elektriker der 12ELEK, die ihre Prüfung vorziehen werden. Für diese Klassen gelten die regulären Berufsschultage.

 

Alle Lehrkräfte erhalten ihre für die ab Montag geltenden Stundenpläne mit einem gesonderten Schreiben, die Lernenden am ersten Schultag mit Unterrichtsbeginn. Hier sind nur die in Präsenzunterricht stattfindenden Unterrichtstunden aufgeführt.

Einen Start für die Klasse 10 InteA2 zur Vorbereitung auf die Sprachdiplomprüfung ist noch nicht entschieden. Bisher ist noch kein Beginn ab dem 27.04. 2020 gestattet.

 

Für alle anderen Klassen gilt weiterhin die Unterrichtung auf digitalem Weg, nach Möglichkeit mit dem Schulportal LANIS, im Rahmen des regulären Stundenplans.

Die Lehrkräfte stellen dazu ihren Schülerinnen und Schülern Aufgaben entsprechend ihren Stundenanteilen zur Verfügung und geben Ihnen notwendige Rückmeldungen.

Lehrkräfte, die nicht im Präsenzunterricht eingesetzt sind, stehen im Rahmen ihrer regulären Stundenpläne für Unterricht zur Verfügung und haben in dieser Zeit eine telefonische Erreichbarkeit zu gewährleisten.

Für die Klassen der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (10 BÜA und 11 BÜA) und die PuSch-Klasse (10 PuSch) sind die geplanten Prüfungen in diesem Jahr ausgesetzt, hier erfolgt eine Bewertung und Vergabe der Abschlüsse nach dem bisherigen Notenbild.

 

Alle Praktika sind bis zum Schuljahresende ebenfalls ausgesetzt. Dies betrifft die 11 Fachoberschule und die 12 Sozialassistenz. Die Klassenlehrkräfte organisieren hier bitte, dass die Praktikumsbetriebe informiert werden.

 

Der Unterricht ab dem 27.04.2020 wird unter Einhaltung strenger Auflagen und hygienischer Vorschriften erfolgen, wie Sie den Hygienekonzepten entnehmen können.

Trotzdem gilt es für Personen, die zur Risikogruppe gehören, einiges zu beachten.

Zum Begriff der Risikogruppe – d. h. Personen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit COVID-19 haben:

  • Das Risiko einer schweren Erkrankung mit COVID-19 steigt stetig mit dem Alter an. Insbesondere Menschen ab 60 Jahren können, bedingt durch das weniger gut reagierende Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken. Der Einsatz von Lehrkräften im Präsenzunterricht, die 60 Jahre und älter sind, darf nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Bitte klären sie dies mit ihrer Abteilungsleitung.
  • Auch verschiedene Grunderkrankungen wie Herzkreislauferkrankungen (z.B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck), Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 zu erhöhen. Als Nachweis über die Nichteinsetzbarkeit im Präsenzunterricht dient zunächst eine dienstliche Versicherung der Lehrkraft, die aktenkundig gemacht wird. Ein entsprechendes Attest ist dann nachzureichen.
  • Für Patienten/innen mit unterdrücktem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken) besteht ein höheres Risiko. Als Nachweis über die Nichteinsetzbarkeit im Präsenzunterricht dient zunächst eine dienstliche Versicherung der Lehrkraft, die aktenkundig gemacht wird. Ein entsprechendes Attest ist dann nachzureichen.
  • Eine Schwerbehinderung allein ohne Vorliegen einer risikoerhöhenden Erkrankung bietet keinen Grund dafür, dass diese Personen nicht als Lehrkräfte im Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Ein entsprechender Einsatz erfolgt nicht, sofern mittels ärztlicher Bescheinigung bestätigt wird, dass ein Einsatz im Präsenzunterricht aus medizinischen Gründen nicht erfolgen kann.
  • Lehrkräfte, die bei einer Infektion mit COVID-19 dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Präsenzunterricht befreit. Gleiches gilt für Lehrkräfte, die mit Angehörigen einer Risikogruppe im Sinne der obigen Kriterien in einem Hausstand leben. Als Nachweis über die Nichteinsetzbarkeit im Präsenzunterricht dient zunächst eine dienstliche Versicherung der Lehrkraft, die aktenkundig gemacht wird. Ein entsprechendes Attest ist dann nachzureichen.
  • Ebenfalls von der Erteilung von Präsenzunterricht sollen aufgrund der bestehenden besonderen Fürsorgepflicht ausgenommen werden:
    - schwangere oder stillende Lehrkräfte

    Auch wenn das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz nicht höher bewertet wird, ist zu bedenken, dass bei einer Erkrankung der Schwangeren unter Umständen nicht alle zur Verfügung stehenden Medikamente verabreicht werden können. Dadurch kann es zu einer Gefährdung infolge von notwenigen therapeutischen Maßnahmen kommen. Auch die psychischen Belastungen sind zu berücksichtigen, d. h. es ist davon auszugehen, dass die Corona-Pandemie bei vielen betroffenen Frauen erhebliche Ängste auslöst. Soweit sich eine schwangere oder stillende Lehrkraft zur Erteilung des Präsenzunterrichts bereit erklärt, bestimmt § 10 Abs. 3 MuSchG, dass vor der Aufnahme des Präsenzunterrichts die jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 MuSchG zu treffen sind.

 

Weitere Hinweise:
Alle Lehrkräfte, die aus den o. g. Gründen an der Erteilung von Präsenzunterricht einstweilen nicht teilnehmen, bleiben grundsätzlich weiterhin zur Dienstleistung verpflichtet. Die Schulleitung setzt diese Lehrkräfte für geeignete anderweitige Unterstützungsaufgaben (z.B. Unterstützung bei den unterrichtsersetzenden Lernangeboten wie der Versorgung der Schülerinnen und Schüler, die auf digitalem Wege nicht erreicht werden können) ein.

Insofern eine Lehrkraft aus den o. g. Gründen nicht im Präsenzunterricht eingesetzt wird, ist dies von der Schulleitung zu dokumentieren.

 

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.

 

Nähere Informationen zur Ausgestaltung des Schulbetriebes entnehmen Sie bitte den angefügten Schreiben.

 

Liebe Lehrkräfte, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Lernende mir ist bewusst, dass wir auch in den kommenden Wochen wieder vor neuen Herausforderungen stehen und von allen Beteiligten viel Geduld, Kraft und Engagement abverlangt wird. Dafür bedanke ich mich bei Ihnen ausdrücklich und wünsche uns für die anstehende Prüfungsphase viel Erfolg und bestes Gelingen.

Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund.

 

 

Freundliche Grüße

 
Ralf Klinder

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Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,

wie Sie sicherlich schon der Presse entnommen haben, sollen nach Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin in der letzten Woche einige der Bestimmungen zur Bekämpfung von Corana gelockert werden.

Gemäß einem Schreiben des Kultusministers vom Freitag, den 17.04.2020, soll in Hessen der Berufsschulunterricht ab dem 27.04.2020 schrittweise wieder aufgenommen werden.

Dabei sind besondere Hygienemaßmahmen zu berücksichtigen. Eine Klassengröße von 15 Schülerinnen und Schülern soll nicht überschritten werden, in den Räumlichkeiten sollen die Auszubildenden mindestens einen Abstand von 1,5 m halten.

Wir ordnen den Klassen und den Schülerinnen und Schülern eigene Räume zu, die diese Voraussetzungen erfüllen.

Zunächst beginnt die Beschulung mit den Abschlussklassen.

In Bezug auf Ihre Auszubildenden bedeutet das, dass diejenigen beschult werden sollen, die sich im letzten Ausbildungsjahr befinden.

Wir beginnen daher in der nächsten Woche ab Montag den 27.04.2020 mit der Beschulung der Abschlussklassen an den Tagen, die laut regulärem Stundenplan vorgesehen sind.

Klasse 12 BÄ (Di/Mi) Raum 41/60
Klasse 12 BV/FV (Mo/Di) Raum 55 (Küche)/Raum 56
Klasse 11 EHDL (Di/Do) Raum 301/314
Klasse 12 EHDL (Mi) Raum 301/314
Klasse 12 FZT - Mi/Do - Raum 024
Klasse 12 Mana (Mo/Do) Raum 206
Klasse 12 IT (Do/Fr) Raum 213/214
Klasse 12 INDK (Mo/Di) Raum 205

Wir bitten Sie, Ihre Auszubildenden zu informieren.

Des Weiteren werden wir auch mit dem Blockunterricht der Klasse 12 Elek beginnen:

Klasse 12 Elek (Block) Raum 022/023

Wir bitten Sie auch hier, Ihre Auszubildenden zu informieren.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Freundliche Grüße

R. Klinder
Schulleilter

Schreiben des Hessischen Kultusministers zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Hessen ab dem 27.04.2020

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

seit dem 16. März ist der reguläre Schulbetrieb in Hessen wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt. Seitdem leisten Sie in dieser für uns alle schwierigen und vor allem ungewohnten Zeit mit Ihren Kollegien Tag für Tag herausragende Arbeit, für die ich mich auf diesem Weg im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der hessischen Bildungsverwaltung sehr herzlich bedanken möchte.

Seit der Aussetzung des Schulbetriebs steht für uns eine zentrale Fragestellung im Mittelpunkt unserer Überlegungen: Wie können wir unter Beachtung der Hygienevorgaben der Gesundheitsbehörden die Schulen wieder öffnen und damit unseren Schülerinnen und Schülern wieder etwas von ihrer gewohnten Normalität zurückgeben? Mit diesem Schreiben möchte ich Sie nach den Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am Mittwoch über die nun anstehenden Schritte – soweit sie bereits feststehen – für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes informieren.

Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Nach den Osterferien bleibt der Schulbetrieb in Hessen zunächst noch eine weitere Woche vollständig ausgesetzt. Ab dem 27. April werden wir den Schulbetrieb schrittweise wiederaufnehmen. Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes (Einhaltung der Abstandsgebote, hygienische Maßnahmen) wird die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Hessen in verschiedenen Etappen bzw. Stufen erfolgen müssen. Dabei gilt die grundsätzliche Maxime, dass aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen in einem ersten Schritt höhere Jahrgangsstufen und solche, die einen Abschluss anstreben oder vor dem Übergang in die weiterführende Schule stehen, wieder in den Präsenzunterricht wechseln sollen.

Zunächst (ab dem 27. April) erfolgt die Beschulung vor Ort für folgende Schülerinnen und Schüler:

  • für die 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit Förderschwerpunkt Sehen oder Hören

  • für den Abschlussjahrgang an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

  • für die 9. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Hauptschule und die 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Realschule an Realschulen, Hauptschulen, Mittelstufenschulen und kooperativen Gesamtschulen sowie der integrierten Gesamtschulen, wenn sie im Schuljahr 2019/2020 an den Abschlussprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses teilnehmen

  • für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase (Q2) der gymnasialen Oberstufe, der Abendgymnasien, des Hessenkollegs und der beruflichen Gymnasien

  • für die Abschlussjahrgänge der Abendrealschulen und Abendhauptschulen

  • für die 12. Jahrgangsstufe der Fachoberschulen und Höheren Berufsfachschulen

  • für die Abschlussklassen an den Fachschulen

  • im letzten Ausbildungsjahr an den Berufsschulen sowie im letzten Ausbildungsjahr an den Schulen für Gesundheitsberufe

An Schulen für Kranke erfolgt die Beschulung in Absprache mit dem Klinikpersonal im Einzelfall nach Entscheidung der Schulleitung nach Anhörung der Eltern.

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.

Weitere Schulformen und Jahrgangsstufen sollen dann – soweit es die weitere Entwicklung der Pandemie zulässt – in mehreren Schritten im Laufe des Monats Mai folgen. Wir wollen grundsätzlich allen Schulformen und Jahrgangsstufen in diesem Schuljahr noch einmal den Unterricht vor Ort ermöglichen. Wir werden Sie dazu so schnell wie möglich nach den weiteren Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 30. April informieren.

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs gibt es in allen Klassen- und Jahrgangsstufen verschiedene Eckpfeiler, die ich Ihnen nachfolgend grob skizzieren möchte:

  • Die Gruppengröße richtet sich nach den räumlichen Gegebenheiten vor Ort. Zwischen den Schülerinnen und Schülern sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen eingehalten werden. Weitere Absprachen mit den Gesundheitsbehörden und den Schulträgern sind derzeit in der Abstimmung. Die Gruppengröße soll in der Regel 15 Schülerinnen und Schüler nicht übersteigen.

  • Der Unterricht sollte i. d. R. einen Umfang von mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Im Vertrauen darauf, dass Sie, liebe Schulleiterinnen und Schulleiter, die Gegebenheiten an Ihrer Schule am besten einschätzen können, kann es notwendig sein, Stundenplananpassungen vorzunehmen.

  • Im Rahmen der vorhandenen Personal- und Raumkapazitäten können zudem sogenannte Präsenztage in jeder Woche vorgesehen werden, an denen Unterricht erfolgt und zusätzliche Arbeitsaufträge für andere Tage, die die Schülerinnen und Schüler nicht in der Schule verbringen, verteilt werden.

Übergänge in höhere Jahrgangsstufen/Versetzungen

Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Werden die Versetzungsbedingungen in diesem Schuljahr nicht erfüllt, erfolgt trotzdem ein Aufrücken in die höhere Jahrgangsstufe. In den Fällen, in denen der vor der Zeit der Schulschließungen gezeigte Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erwarten lässt, sollen die Eltern beraten und auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung hingewiesen werden.

Soweit eine Versetzungsentscheidung mit dem Abschluss der Jahrgangsstufe 9 (Hauptschulabschluss) und dem mittleren Abschluss (Realschulabschluss) gleichgestellt werden kann, wird die Versetzung auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen für sie ausgesprochen, sodass die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, mittels der Versetzung einen Schulabschluss zu erlangen.

Durchführung, aber Verschiebung von Abschlussprüfungen

Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern einen Schulabschluss ermöglichen, daher legen wir in den kommenden Wochen einen besonderen Fokus auf die Abschlussprüfungen. Für die Abiturprüfungen haben wir Ihnen bereits die entsprechenden Informationen zu den angepassten Prüfungsterminen zukommen lassen.

Heute möchte ich Sie über die terminlichen Veränderungen bei den Haupt- und Realschulprüfungen sowie bei den Fachoberschulprüfungen informieren. Aufgrund der Corona-Pandemie wird der ursprüngliche Zeitplan der Abschlussprüfungen geändert, um die Schülerinnen und Schüler hinreichend auf die Klausuren vorbereiten zu können. Der Haupttermin für die Haupt- und Realschulprüfungen findet nun vom 25. bis 29. Mai statt. Als Nachtermin ist dann der Zeitraum vom 8. bis 10. Juni vorgesehen. An den Fachoberschulen verschieben sich die Haupt­termine der Abschlussprüfungen auf den Zeitraum vom 14. bis zum 19. Mai. Die notwendigen Informationen zu den weiteren dezentralen Abschlussprüfungen der beruflichen Schulen erhalten Sie mit gesondertem Schreiben. Mit dieser Verschiebung wollen wir allen Schülerinnen und Schülern die notwendige Vorbereitungszeit in der Schule ermöglichen.

Weitere Informationen zum Schulstart am 27. April folgen

Die in diesem Brief übermittelten Informationen sind nicht abschließend und werden fortlaufend für Sie ergänzt. Anfang der kommenden Woche erhalten Sie schulformbezogene Informationspakete zu Themenbereichen wie Übergänge/Versetzungsentscheidungen, Notengebung/Zeugnisse, weitere Details zur Durchführung der Abschlussprüfungen, der Stundenplangestaltung sowie ein Muster für einen schulischen Hygieneplan.

Außerdem erhalten Sie rechtzeitig vor der Wiederaufnahme des Schulbetriebs u. a. eine Handreichung zu schulischen Lerninhalten für die unterrichtsersetzenden Lernsituationen zu Hause, zur Schülerbeförderung (in Abstimmung mit den Schulträgern), zum Personaleinsatz (Umgang mit Risikogruppen unter den Lehrkräften, Bedarfsdeckung), zu den Lehramtsprüfungen, zum Ganztag und zum Einschulungsverfahren.

Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituationen

Hinsichtlich der Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituationen möchte ich klarstellen, dass nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs keine Bewertung des Wissens und der Kompetenzen, die sich Schülerinnen und Schüler in der Zeit der Freistellung vom Unterricht angeeignet haben, im Sinne einer Leistungsbewertung gemäß § 73 HSchG erfolgen darf.

Notwendig ist aber, dass die Lehrkräfte nach der Wiederaufnahme des Unterrichts die Lernstände der Schülerinnen und Schüler ermitteln und die Inhalte der Lernangebote aus dieser Phase aufgreifen. Nach der vertiefenden Behandlung im regulären Unterricht können diese Inhalte zu einem geeigneten Zeitpunkt auch Gegenstand von Leistungsnachweisen werden und einer Leistungsbewertung unterliegen. Ebenso ist es aus pädagogischen Erwägungen für die Lehrkraft möglich, besondere Leistungen der Schülerinnen und Schüler positiv zu berücksichtigen.

Schulfahrten, Unterrichtsgänge und Betriebspraktika

Abschließend möchte ich Sie darüber informieren, dass Schulfahrten wie Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten aufgrund der unklaren Reiselage in vielen Regionen und Ländern bis zum Beginn der Herbstferien nicht stattfinden können. Auch Betriebspraktika, Wanderungen, Exkursionen und der Besuch außerschulischer Lernorte entfallen in dieser Zeit, damit sich die Schulen in den ersten Wochen nach den Sommerferien voll auf den Unterricht und ggf. die Kompensation von ausgefallenem Lernstoff konzentrieren können. Es gelten die bereits kommunizierten Regelungen zur Kostenübernahme durch das Land.

Angesichts des noch unklaren weiteren Pandemieverlaufs sollen Schulen zudem bis auf Weiteres keine Neubuchungen von Klassenfahrten außerhalb Deutschlands für das Schuljahr 2020/21 vornehmen.

Lassen Sie uns die kommenden Wochen und die Zeit bis zum Schuljahresende weiterhin zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler gestalten. Ich danke Ihnen sehr für Ihren vorbildlichen Einsatz!

In diesem Sinne verbleibe ich mit den besten Grüßen und dem Wunsch an Sie alle:

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/schreiben-des-hessischen-kultusministers-zur-wiederaufnahme-des-schulbetriebs-hessen-ab-dem-27042020

 

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